Bundestag stimmt für Abschaffung der Turbo-Einbürgerung
Mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD sowie der AfD nahm der Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes an. Grüne und Linke stimmten dagegen.
Mit der Entscheidung setzt die neue Bundesregierung eines ihrer zentralen migrationspolitischen Ziele um: die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung – nur ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024.
Mit der Reform von 2024 war die Einbürgerung erstmals deutlich erleichtert worden: Statt nach acht Jahren können Migrantinnen und Migranten seither nach fünf Jahren den deutschen Pass erhalten. Auch die doppelte Staatsbürgerschaft wurde erlaubt.
Als zusätzliches Signal für besonders gut integrierte Zugewanderte führte die damalige Regierung die Turbo-Einbürgerung ein. Wer innerhalb von drei Jahren außergewöhnliche Integrationsleistungen nachweisen konnte – etwa durch hervorragende Sprachkenntnisse auf C1-Niveau, überdurchschnittliche berufliche Erfolge oder langjähriges ehrenamtliches Engagement –, konnte bereits nach dieser kurzen Zeit einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Die heutige Entscheidung des Bundestags war erwartet worden. Schon im Innenausschuss hatten CDU/CSU, SPD und AfD für die Abschaffung votiert, während Grüne und Linke dagegen stimmten.
Abschaffung der Turbo-Einbürgerung – das sind die Gründe
Nach dem Regierungswechsel im Februar 2025 rückte die Einbürgerung nach drei Jahren schnell in den Fokus und die Kritik. Die neue Bundesregierung argumentiert, dass drei Jahre zu kurz seien, um eine „nachhaltige Integration in die deutsche Gesellschaft“ sicherzustellen. Nur ein längerer Aufenthalt ermögliche es, dass Migrant:innen sich mit Deutschland identifizieren und die freiheitlich-demokratische Grundordnung verinnerlichen, so die Regierung.
Ein weiteres Argument ist das sogenannte „Abstandsgebot“: Zwischen einem dauerhaften Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) und der Staatsangehörigkeit müsse ein klarer Unterschied bestehen, so die Koalition.
Während eine Niederlassungserlaubnis in der Regel erst nach fünf Jahren und mit strengen Voraussetzungen (z. B. 60 Monaten Rentenbeiträgen) erteilt wird, konnte mit der Turbo-Einbürgerung schon nach drei Jahren der deutsche Pass erworben werden. Aus Sicht der Bundesregierung war das ein „Systembruch“, der mit der Abschaffung der Turbo-Einbürgerung korrigiert werden soll.
Mit der Streichung von § 10 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) gilt wieder einheitlich: mindestens fünf Jahre Aufenthalt sind für die Einbürgerung erforderlich. Auch alle anderen Regelungen, die seit der Reform 2024 gelten, bleiben erhalten. Darunter die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft.
Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Das neue Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Wann das genau geschieht, ist derzeit noch unklar.
In der Praxis kann das zwischen mehreren Tagen und mehreren Wochen dauern. Ein Blick auf frühere migrationspolitische Verfahren zeigt, dass sich diese Zeitspanne stark unterscheiden kann: So wurde etwa das Gesetz zum Aussetzen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte am 27. Juni 2025 beschlossen, trat aber erst am 24. Juli 2025 – also knapp einen Monat später – in Kraft. Bei anderen Gesetzen erfolgte die Veröffentlichung dagegen schon wenige Tage nach der parlamentarischen Entscheidung.
Was geschieht mit laufenden Anträgen?
Vor allem bei Antragstellern, über deren Antrag bis zum Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht entschieden wurde, dürfte das für Unsicherheit sorgen. Denn: Eine Übergangsregelung für aktuell noch laufende Verfahren sieht das Gesetz nicht vor.
Das bedeutet: Sobald das Gesetz gültig und in Kraft ist, werden alle laufenden Anträge einheitlich nach der regulären Fünf-Jahres-Frist bewertet. Wer diese Frist noch nicht erfüllt, muss damit rechnen, dass der Antrag unter der neuen Gesetzeslage abgelehnt wird – selbst wenn er nach bisherigem Recht gestellt wurde.
Fazit
Die Turbo-Einbürgerung war eines der sichtbarsten Projekte der früheren Ampelregierung – gedacht als Belohnung für besonders schnelle Integration und als Signal an Fachkräfte aus dem Ausland.
Doch nach nur 15 Monaten ist sie Geschichte. Künftig gilt wieder: Wer den deutschen Pass will, braucht Geduld – und mindestens fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt.