Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz: technische, zu Marketing -Zwecken und solche zu Analyse-Zwecken; Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit durch Klicken auf den erscheinenden Fingerabdruck (unten links) einsehen und ändern. Ihnen steht jederzeit ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen finden Sie über unsere Datenschutzerklärung unter Cookies. Durch klicken auf "Alle Akzeptieren" erklären Sie sich einverstanden, dass wir die vorgenannten Cookies zu Marketing- und zu Analyse-Zwecken setzen.

Das Bild zeigt das Reichstagsgebäude in Berlin. Der Bundestag hat entschieden: Die Turbo-Einbürgerung wird abgescjafft. Künftig Einbürgerung erst nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt.

Aus für Turbo-Einbürgerung – Bundestag stimmt gegen deutschen Pass nach drei Jahren

Es ist offiziell: Die Turbo-Einbürgerung wird abgeschafft. Der Bundestag hat am heutigen Mittwoch (8. Oktober 2025) mit klarer Mehrheit für die Streichung der Sonderregelung gestimmt. Diese erlaubte besonders gut integrierten Migrantinnen und Migranten eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren Aufenthalt. Künftig gilt eine einheitliche Mindestfrist von fünf Jahren für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
Verfasst von:
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Expertin für Ausländerrecht

Teilen:

Bundestag stimmt für Abschaffung der Turbo-Einbürgerung

Mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD sowie der AfD nahm der Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes an. Grüne und Linke stimmten dagegen.

Mit der Entscheidung setzt die neue Bundesregierung eines ihrer zentralen migrationspolitischen Ziele um: die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung – nur ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024.

Mit der Reform von 2024 war die Einbürgerung erstmals deutlich erleichtert worden: Statt nach acht Jahren können Migrantinnen und Migranten seither nach fünf Jahren den deutschen Pass erhalten. Auch die doppelte Staatsbürgerschaft wurde erlaubt.

Als zusätzliches Signal für besonders gut integrierte Zugewanderte führte die damalige Regierung die Turbo-Einbürgerung ein. Wer innerhalb von drei Jahren außergewöhnliche Integrationsleistungen nachweisen konnte – etwa durch hervorragende Sprachkenntnisse auf C1-Niveau, überdurchschnittliche berufliche Erfolge oder langjähriges ehrenamtliches Engagement –, konnte bereits nach dieser kurzen Zeit einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Die heutige Entscheidung des Bundestags war erwartet worden. Schon im Innenausschuss hatten CDU/CSU, SPD und AfD für die Abschaffung votiert, während Grüne und Linke dagegen stimmten.

Unsere Leseempfehlung
paar mit deutschem pass vor reichstag
Deutsche Einbürgerung: Voraussetzungen und Besonderheiten

Um in Deutschland eingebürgert zu werden, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erfahren Sie hier...

Abschaffung der Turbo-Einbürgerung – das sind die Gründe

Nach dem Regierungswechsel im Februar 2025 rückte die Einbürgerung nach drei Jahren schnell in den Fokus und die Kritik. Die neue Bundesregierung argumentiert, dass drei Jahre zu kurz seien, um eine „nachhaltige Integration in die deutsche Gesellschaft“ sicherzustellen. Nur ein längerer Aufenthalt ermögliche es, dass Migrant:innen sich mit Deutschland identifizieren und die freiheitlich-demokratische Grundordnung verinnerlichen, so die Regierung.

Ein weiteres Argument ist das sogenannte „Abstandsgebot“: Zwischen einem dauerhaften Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) und der Staatsangehörigkeit müsse ein klarer Unterschied bestehen, so die Koalition.

Während eine Niederlassungserlaubnis in der Regel erst nach fünf Jahren und mit strengen Voraussetzungen (z. B. 60 Monaten Rentenbeiträgen) erteilt wird, konnte mit der Turbo-Einbürgerung schon nach drei Jahren der deutsche Pass erworben werden. Aus Sicht der Bundesregierung war das ein „Systembruch“, der mit der Abschaffung der Turbo-Einbürgerung korrigiert werden soll.

Mit der Streichung von § 10 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) gilt wieder einheitlich: mindestens fünf Jahre Aufenthalt sind für die Einbürgerung erforderlich. Auch alle anderen Regelungen, die seit der Reform 2024 gelten, bleiben erhalten. Darunter die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft.

Unsere Leseempfehlung
frau antrag einbuergerung abgelehnt
Einbürgerung abgelehnt: 5 Gründe

Immer wieder werden Einbürgerungsanträge abgelehnt. Der Fehler liegt jedoch nicht immer bei den Antragstellern. Mehr erfahren...

Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Das neue Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Wann das genau geschieht, ist derzeit noch unklar.

In der Praxis kann das zwischen mehreren Tagen und mehreren Wochen dauern. Ein Blick auf frühere migrationspolitische Verfahren zeigt, dass sich diese Zeitspanne stark unterscheiden kann: So wurde etwa das Gesetz zum Aussetzen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte am 27. Juni 2025 beschlossen, trat aber erst am 24. Juli 2025 – also knapp einen Monat später – in Kraft. Bei anderen Gesetzen erfolgte die Veröffentlichung dagegen schon wenige Tage nach der parlamentarischen Entscheidung.

Was geschieht mit laufenden Anträgen?

Vor allem bei Antragstellern, über deren Antrag bis zum Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht entschieden wurde, dürfte das für Unsicherheit sorgen. Denn: Eine Übergangsregelung für aktuell noch laufende Verfahren sieht das Gesetz nicht vor.

Das bedeutet: Sobald das Gesetz gültig und in Kraft ist, werden alle laufenden Anträge einheitlich nach der regulären Fünf-Jahres-Frist bewertet. Wer diese Frist noch nicht erfüllt, muss damit rechnen, dass der Antrag unter der neuen Gesetzeslage abgelehnt wird – selbst wenn er nach bisherigem Recht gestellt wurde.

Unsere Leseempfehlung
http://Einbürgerung%20ohne%20Sprachtest%20–%20wann%20geht%20das?
Einbürgerung ohne Sprachtest – wann geht das?

Nicht jeder braucht für die Einbürgerung einen B1-Sprachnachweis. Erfahre, ob du zu den Ausnahmen gehörst! Mehr erfahren...

Fazit

Die Turbo-Einbürgerung war eines der sichtbarsten Projekte der früheren Ampelregierung – gedacht als Belohnung für besonders schnelle Integration und als Signal an Fachkräfte aus dem Ausland.

Doch nach nur 15 Monaten ist sie Geschichte. Künftig gilt wieder: Wer den deutschen Pass will, braucht Geduld – und mindestens fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt.

Haben Sie noch Fragen?
Gibt es bei Ihnen Schwierigkeiten beim Einbürgerungsprozess und Sie haben noch Verständnisfragen? Kontaktieren Sie uns und unsere juristischen Experten helfen Ihnen gerne bei jeder Frage weiter!
Kostenloser Test

Kostenloser Test

Prüfe deine Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung online.

Online testen
presse-migrando-christin
Christin Schneider
Head of Content
Christin Schneider ist die Head of Content bei Migrando. Mit zehn Jahren Tätigkeit bei der Ausländerbehörde verfügt sie über einzigartige, praxisbezogene Erfahrungen aus erster Hand. Dank ihrer Expertise ist sie eine gefragte Quelle für ...
anna-profilbild
Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...