Welche Aufenthaltstitel sind betroffen?
Der digitale Antrag gilt für Aufenthaltstitel nach folgenden Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes:
- § 22 AufenthG (Aufnahme aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen)
- § 23 AufenthG (Aufnahme im Rahmen humanitärer Programme oder aus besonders gelagerten politischen Interessen)
- § 23a AufenthG (Aufnahme in besonderen Härtefällen)
- § 25, § 25a und § 25b AufenthG (Aufenthaltstitel für Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte oder gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene)
Auch der Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose kann ab sofort über das Portal verlängert werden. Nicht anwendbar ist das Verfahren für Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthalt nach § 24 AufenthG – sie müssen das spezielle Ukraine-Portal nutzen.
§ 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist eine zentrale rechtliche Bestimmung, die es ermöglicht, Personen, die kollektiv vor Krieg und Verfolgung fliehen, in Deutschland vorübergehenden Schutz zu gewähren. ...
Voraussetzungen für den Online-Antrag
- Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach den genannten Paragraphen
- Hauptwohnsitz in Berlin (kein Zweitwohnsitz)
- Humanitärer Grund besteht weiterhin
- Vorlage eines gültigen Passes oder Passersatzes (Ausnahmen bei anerkannten Flüchtlingen oder Staatenlosen)
- Antragstellung frühestens 8 Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis
- Aktive E-Mail-Adresse für die Kommunikation mit dem LEA
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Pass oder Reiseausweis
- Kopie der aktuellen Aufenthaltserlaubnis
- Nachweise zum Lebensunterhalt (z. B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid, Sozialleistungsbescheide)
- Ausbildungs- oder Studiennachweise, falls zutreffend
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Bei Antragstellung für Kinder: Unterlagen zu Sorgeberechtigten und ggf. Einverständniserklärung des anderen Elternteils
Wir erklären, wann und wie Sie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Denn ein unbefristeter Aufenthaltstitel berechtigt nicht nur zum dauerhaften Verbleib in Deutschland, sondern bringt auch viele andere Vorteile für Sie und Ihre Familie mit sich....
So funktioniert die Antragstellung in Berlin
Das LEA betont, dass Anträge für die Verlängerung humanitärer Aufenthaltstitel künftig ausschließlich über den Online-Antrag im Service-Portal Berlin gestellt werden können. Terminanfragen per Kontaktformular, E-Mail oder Brief seien nicht ausreichend und würden nur nachrangig bearbeitet.
Alle erforderlichen Dokumente können als PDF, JPG, JPEG oder PNG hochgeladen werden. Der Antrag kann zwischengespeichert und später fortgeführt werden.
Nach Absenden des Online-Formulars erhalten Antragsteller:innen ein PDF-Dokument als Bestätigung. Dieses dient als Nachweis, dass die Aufenthaltserlaubnis über das bisherige Ablaufdatum hinaus gültig bleibt.
Achtung: Das gilt aber nur, wenn der Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung noch nicht abgelaufen ist. Das Dokument sollte unbedingt gespeichert und nach Möglichkeit ausgedruckt werden, um es bei Bedarf gegenüber Arbeitgebern oder Behörden vorlegen zu können.
Online-Antrag: Gebühren und Bearbeitung
Im Anschluss wird der Antrag vom LEA geprüft. Wenn Gebühren anfallen, erhalten Betroffene eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Nach positiver Prüfung des Antrags wird ein Termin vergeben. Zum Termin sollten alle Originaldokumente mitgebracht werden. Anschließend dauert es laut LEA im Schnitt 4–6 Wochen, bis der elektronische Aufenthaltstitel oder ein neuer Reiseausweis ausgestellt ist.
Aufgrund der hohen Zahl von Anträgen kann die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen. Das LEA bittet ausdrücklich darum, in dieser Zeit von Nachfragen abzusehen.
Familien müssen Aufenthaltstitel getrennt beantragen
Weitere Informationen sowie den direkten Zugang zum Antrag finden Betroffene im Service-Portal Berlin.
Wichtig: Für Ehepartner und Kinder muss jeweils ein eigener Antrag gestellt werden. Ein Sammelantrag für mehrere Familienmitglieder ist nicht möglich.