Mit der aktuellen Reform will die EU schneller, gezielter und effektiver auf Situationen reagieren können, in denen die visafreie Einreise missbraucht oder gegen die Interessen der EU eingesetzt wird.
Wer darf aktuell ohne Visum in die EU reisen?
Bürgerinnen und Bürger aus derzeit 61 Drittstaaten – darunter Israel, Australien, Brasilien, Japan, das Vereinigte Königreich und viele Länder des Westbalkans – dürfen bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ohne Visum in den Schengenraum reisen.
Diese Aufenthalte sind auf touristische, familiäre oder geschäftliche Zwecke beschränkt. Arbeiten oder ein dauerhafter Aufenthalt sind nicht erlaubt.
Die sogenannte Visafreiheit ist für viele Länder ein Privileg – kann aber unter bestimmten Umständen schon jetzt von der EU wieder ausgesetzt werden. Etwa, wenn es zu einem plötzlichen Anstieg irregulärer Migration kommt oder Sicherheitsbedenken bestehen.
EU-Einreise ohne Visa: Was soll sich ändern?
Mit der aktuellen Reform wird der sogenannte „Aussetzungsmechanismus“ verschärft. Die EU kann die Visafreiheit für ein Land künftig auch dann aufheben, wenn es:
- Schwere Menschenrechtsverletzungen,
- Verstöße gegen die UN-Charta,
- oder Missachtung internationaler Gerichtsurteile gibt.
Neu ist aber auch, dass der Mechanismus nicht mehr pauschal für die gesamte Bevölkerung eines Drittstaates gelten muss. Die EU kann künftig entscheiden, die Visafreiheit nur für Regierungsvertreter, Diplomaten oder andere Entscheidungsträger auszusetzen – insbesondere, wenn diese direkt für Menschenrechtsverletzungen oder außenpolitische Verstöße verantwortlich sind.
Welche Länder könnten betroffen sein?
Offiziell richtet sich die Regelung gegen kein bestimmtes Land. Doch wie das Nachrichtenportal euronews berichtet, könnte Israel als eines der ersten Länder betroffen sein. Hintergrund sind Vorwürfe der Vereinten Nationen (UN), Israel habe im Gaza-Krieg Kriegsverbrechen und Verstöße gegen internationales Recht begangen.
Sollte der Mechanismus tatsächlich greifen, müssten israelische Staatsbürger (oder Personen aus anderen betroffenen Ländern) künftig ein Visum beantragen, um in die EU einzureisen.
Die neue Regelung ist noch nicht in Kraft, muss aber nur noch formell vom EU-Parlament und dem Rat angenommen werden.