Bas betonte, dass dies eine Übergangsregelung sei, bis eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werde. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde derzeit vorbereitet, könne aber frühestens Ende 2025 oder Anfang 2026 in Kraft treten – möglicherweise rückwirkend zum 1. April 2025.
Unklar ist daher, ob betroffene Ukrainerinnen und Ukrainer mit Rückzahlungen rechnen müssen, sollte die Reform wie geplant beschlossen werden.
Bürgergeld vs. Asylbewerberleistungen – Wie viel erhalten Empfänger?
Derzeit erhalten alleinstehende Bürgergeld-Empfänger 563 Euro monatlich, während Asylbewerber lediglich 441 Euro über eine Bezahlkarte erhalten. Eine Familie wiederum erhält Bürgergeld entsprechend ihrer Zusammensetzung. Beispielhaft kann eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern mit folgender Unterstützung rechnen:
- Eltern (2 Erwachsene): 2 × 506 € = 1.012 €
- pro Kind:
- 0–5 Jahre: 357 €
- 6–13 Jahre: 390 €
- 14–17 Jahre: 471 €
Hinzu kommen – je nach Situation – Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende, sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung, deren Höhe regional unterschiedlich ist. Insgesamt kann der monatliche Betrag für eine Familie deutlich über 2.000 Euro liegen.
Tritt die Reform in Kraft, müssen geflüchtete Ukrainer also mit deutlich weniger staatlicher Unterstützung rechnen.
Weiterhin Bürgergeld—aber auch schärfere Sanktionen bei Pflichtverletzungen
Neben der Bürgergeld-Reform kündigte Bas auch schärfere Sanktionen bei Pflichtverletzungen an: Wer Termine im Jobcenter unentschuldigt versäumt, muss künftig mit spürbaren Konsequenzen rechnen als den bisherigen 10 Prozent Leistungskürzung. Außerdem soll die sogenannte Karenzzeit bei der Anrechnung von Vermögen überarbeitet werden.
Ziel der Bundesregierung unter Union und SPD bleibt es laut Bas, möglichst viele Ukrainerinnen und Ukrainer rasch in Arbeit zu bringen. „Wir wollen schnell, aber nicht überstürzt handeln“, sagte die Ministerin beim Tag der Jobcenter in Berlin.