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Geht die Einbürgerung mit Flüchtlingseigenschaft?

In diesem Video erfährst du, wie du mit Flüchtlingseigenschaft eingebürgert werden kannst. Wir erklären dir, wie du  selbst innerhalb von 3 Minuten herausfinden kannst ob du berechtigt bist den Antrag zu stellen und verdeutlichen dir worauf du bei der Selbstprüfung genau achten musst.

Die Flüchtlingseigenschaft steht in § 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz beschrieben. Die Prüfung geht ganz einfach. Hierfür nimmst du deine ID Karte und schaust unten links genau welchen Aufenthaltstitel du besitzt. Hier können immer unterschiedliche Bezeichnungen stehen. Bei folgenden Bezeichnungen hast du sicher die Flüchtlingseigenschaft: § 25 1 Abs. 1 Alt 1 und § 25 Abs. 2 (3). 

Eine weitere Möglichkeit der Kontrolle ist, in den Asylbescheid zu gucken, den Sie sicher irgendwann erhalten haben. Wenn dort steht, dass dir die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, dann hast du die Gewissheit: Du hast die Flüchtlingseigenschaft. 

Für die Einbürgerung gilt generell, dass du folgende Bedingungen mitbringen musst: mindestens 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, einen bestandenen Einbürgerungstest, ein B1-Zertifikat, eine geklärte Identität, eine unterschriebene Loyalitätserklärung, Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes und ein vollständig ausgefülltes Antragsformular zur Einbürgerung.

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