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Das Bild zeigt die deutsche Flagge vor dem Bundestag. Steht die Turbo-Einbürgerung vor dem Aus? Der Bundesrat berät über das Gesetz zur Einbürgerung nach drei Jahren.

Kein Aus für Turbo-Einbürgerung? Ausschuss spricht sich gegen Gesetz aus

Aktuell wird in Berlin über die Abschaffung der sogenannten Turbo-Einbürgerung diskutiert. Dieses Gesetz ermöglicht besonders gut integrierten Migranten, den deutschen Pass bereits nach drei Jahren Aufenthalt zu erhalten – statt wie üblich nach fünf Jahren. Nach der ersten Lesung im Bundestag wird das Gesetz derzeit in den Ausschüssen und im Bundesrat beraten.
Verfasst von:
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Fachlich geprüft von:
Expertin für Ausländerrecht

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Die Ergebnisse aus den Ausschüssen liegen nun vor – und sie sprechen eine klare Empfehlung an den Bundesrat aus: Die Turbo-Einbürgerung soll nicht abgeschafft werden.

Was steckt hinter dieser Entscheidung?

Ausschuss empfiehlt: Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren nicht abschaffen

Der Deutsche Bundesrat berät am 11. Juli 2025 erstmals über das Gesetz zur Abschaffung der Einbürgerung nach drei Jahren. Im Vorfeld haben die Ausschüsse für Innere Angelegenheiten sowie für Arbeit, Integration und Sozialpolitik getagt.

Beide Gremien empfehlen dem Bundesrat nun deutlich, sich gegen die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung auszusprechen. In der Empfehlung heißt es:

  • Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen – besonders auf Personen, die sich in Beruf und Gesellschaft aktiv einbringen
  • Die Einbürgerung nach drei Jahren ist ein wertvolles Instrument zur Förderung von Integration und zur Anwerbung qualifizierter Fachkräfte
  • Der Bundesrat solle die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung ablehnen, da dadurch ein Integrationsanreiz wegfalle – vor allem unter leistungsorientierten und gut integrierten Migranten
  • Anstatt die Turbo-Einbürgerung abzuschaffen, soll der Bundesrat den Bundestag auffordern, Integration besser zu fördern – etwa durch bessere Finanzierung von Sprach- und Integrationskursen

Zudem fordern die Ausschüsse, die Einbürgerung für sozial benachteiligte Gruppen zu erleichtern. Wer unverschuldet Sozialleistungen (Bürgergeld, ALGII) bezieht, soll trotzdem eingebürgert werden dürfen – z. B. Alleinerziehende, Studierende, pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderungen.

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Was ist der Bundesrat – und wie beeinflusst er die Gesetzgebung?

Der Bundesrat ist eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik und vertritt die 16 Bundesländer. Im Gegensatz zum Bundestag wird er nicht direkt vom Volk gewählt, sondern besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Aktuell setzt er sich aus 69 Mitgliedern zusammen.

Der Bundesrat ist an der Gesetzgebung beteiligt. Sein Mitwirkungsrecht ist aber je nach Gesetz unterschiedlich.

  • Zustimmungsgesetz: Bei Zustimmungsgesetzen muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Ohne Zustimmung, kein Gesetz.
  • Einspruchsgesetz: Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat Einspruch gegen ein Gesetz erheben, wenn er damit nicht einverstanden ist. Dieser Einspruch kann jedoch vom Bundestag überstimmt werden.

Kann der Bundesrat die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung verhindern?

Nein, der Bundesrat hat  im Fall der Turbo-Einbürgerung kein direktes Mitbestimmungsrecht.

Das Gesetz ist ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat kann seine Stellungnahmen und Empfehlungen an den Bundestag weitergeben (und ggf. Einspruch erheben), er hat aber keinen direkten Einfluss auf die Entscheidung.

Ob die Einbürgerung nach drei Jahren abgeschafft wird oder nicht, obliegt der Entscheidung des Bundestages.

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Wann wird über das Gesetz entschieden?

Lange wurde vermutet, dass die Entscheidung noch vor der parlamentarischen Sommerpause getroffen wird – also bis spätestens 11. Juli 2025. Das scheint nun jedoch sehr unwahrscheinlich.

Da der Bundesrat erst am 11. Juli berät und das Gesetz aktuell nicht auf der Tagesordnung der laufenden Beratungswoche des Bundestages steht, gilt eine Entscheidung frühestens im September nach der Sommerpause als sehr wahrscheinlich.

Fazit: Kann die Turbo-Einbürgerung weiterhin beantragt werden?

Ja, ein Antrag auf Turbo-Einbürgerung kann bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes gestellt werden. Solange das neue Gesetz nicht gilt, gilt die alte Gesetzgebung.

Das heißt: Jeder, der besondere Integrationsleistungen nachweist, die deutsche Sprache auf dem C1-Niveau spricht, seit mindestens drei Jahren in Deutschland lebt und alle anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt, kann einen Antrag auf Turbo-Einbürgerung stellen.

Aber Achtung: Noch ist unklar, ob bereits laufende Verfahren, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nicht abgeschlossen sind, nachträglich abgelehnt oder gestoppt werden. Ob es eine Übergangsregelung geben wird und wie diese aussieht, ist derzeit noch offen.

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