Deutlich mehr Prüfungen – Widerrufe nur selten
Nach Angaben der Bundesregierung leitete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis November 2025 insgesamt 23.101 neue Widerrufs- oder Rücknahmeprüfungen von Schutzstatus ein. Das sind rund 5.500 Verfahren mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Gleichzeitig traf das BAMF in insgesamt 41.887 Verfahren eine Entscheidung – darunter auch Fälle, die bereits im Vorjahr begonnen worden waren.
Trotz der gestiegenen Prüfungszahlen blieb der Schutzstatus in rund 93 Prozent aller entschiedenen Verfahren bestehen. Lediglich 2.839 Fälle endeten mit einem Widerruf oder einer Rücknahme des Schutzstatus.
Eine Rücknahme wegen falscher oder irreführender Angaben spielte dabei nur eine kleine Rolle. In lediglich 310 Fällen kam das BAMF zu dem Ergebnis, dass der Schutzstatus ursprünglich nicht hätte erteilt werden dürfen.
Wie der RND berichtet wurden unter anderem der Schutzstatus aus folgenden Herkunftsländern überprüft:
- Afghanistan: 5.100 Überprüfungen → Widerruf in 6,5 Prozent der Fälle
- Irak: 6.100 Überprüfungen → Widerruf in 12,1 Prozent der Fälle
- Eritrea: 1.700 Überprüfungen → Widerruf in 7,3 Prozent der Fälle
- Iran: 2.700 Überprüfungen → Widerruf in 4,8 Prozent der Fälle
- Somalia: 1.100 Überprüfungen → Widerruf in 8,5 Prozent der Fälle
- Türkei: 2.400 Überprüfungen → Widerruf 4,4 Prozent der Fälle
Trotz Bedenken hält die Bundesregierung an Plänen für Abschiebungen nach Syrien fest. Während Außenminister Wadephul vor den Bedingungen im Land warnt, treibt das Innenministerium Gespräche mit Syrien voran. Was bedeutet das für Betroffene und welche Rechte haben sie jetzt?...
Hohe Bestätigungsquote bei Geflüchteten aus Syrien
Besonders häufig überprüfte das BAMF im vergangenen Jahr den Schutzstatus syrischer Staatsangehöriger. Allein in diesem Zeitraum leitete die Behörde 9.077 neue Prüfverfahren ein. In insgesamt 16.737 Fällen traf das BAMF eine Entscheidung – darunter ebenfalls auch Verfahren, die bereits im Vorjahr begonnen worden waren.
In 96,7 Prozent der Fälle wurde der bestehende Schutzstatus bestätigt. Widerrufe oder Rücknahmen blieben damit auch bei syrischen Geflüchteten die Ausnahme.
Anders sieht es bei Asylanträgen aus. Nach einem Bericht der Welt am Sonntag erkennt das BAMF aktuell nur in sehr wenigen Fällen einen Schutzstatus an.
Demnach wurde im Oktober 2025 nur in einem sehr kleinen Teil der entschiedenen Asylanträge ein Schutzstatus neu zuerkannt. Insgesamt entschied das BAMF in diesem Monat über 3.134 Asylverfahren syrischer Staatsangehöriger. In lediglich rund 0,8 Prozent der Fälle wurde ein Schutzstatus gewährt.
Abschiebung nach Syrien: Bundesregierung berät über Rückführungen
Die aktuellen Zahlen stehen damit im Gegensatz zur politischen Debatte über die Zukunft syrischer Geflüchteter in Deutschland. Denn seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 wird verstärkt darüber diskutiert, ob Abschiebungen nach Syrien wieder möglich sein sollten.
Anfang 2026 sprach sich unter anderem die CSU-Landesgruppe im Bundestag für eine Rückkehr vieler Syrerinnen und Syrer aus. Auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung ist vorgesehen, Rückführungen nach Syrien wieder stärker zu verfolgen. Zunächst sollen vor allem verurteilte Straftäter:innen und Gefährder betroffen sein. Langfristig wird jedoch auch über Abschiebungen von Personen mit abgelehntem Asylantrag und ohne rechtmäßigen Aufenthaltstitel diskutiert.
Im Gegensatz dazu fordert die Partei Die Linke aktuell einen bundesweiten Abschiebestopp für syrische Geflüchtete. Angesichts neuer Kämpfe und der weiterhin instabilen Sicherheitslage in mehreren Regionen Syriens warnt die Partei vor voreiligen Rückführungen.
Die politischen Diskussionen scheinen bislang noch keine Auswirkungen auf die Entscheidungen des BAMF zu haben. Trotz der veränderten Lage in Syrien bestätigte die Behörde den Schutzstatus in der großen Mehrheit der geprüften Fälle.
Bundesinnenminister Dobrindt plant ein Abkommen mit Syrien. Damit könnten erstmals seit Jahren wieder Abschiebungen möglich werden – zunächst für Straftäter, später auch für Personen ohne Aufenthaltserlaubnis....
Hintergrund: Wann darf das BAMF einen Schutzstatus prüfen oder zurücknehmen?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist gesetzlich verpflichtet, die Schutzstatus regelmäßig zu überprüfen. Das ergibt sich aus dem Asylgesetz.
Betroffen sind alle Formen des internationalen und nationalen Schutzes. Dazu zählen anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte sowie Personen mit einem nationalen Abschiebungsverbot.
Ein Schutzstatus darf überprüft werden, wenn sich die Lage im Herkunftsland verändert hat oder Zweifel an der ursprünglichen Entscheidung bestehen. Dabei muss man aber zwischen Widerruf und Rücknahme des Schutzstatus unterscheiden:
- Wiederruf: Ein Widerruf kommt in Betracht, wenn die Gründe für den Schutz entfallen sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich die Sicherheitslage im Herkunftsland grundlegend und dauerhaft verbessert hat und keine Verfolgung oder ernsthafte Gefahr mehr droht.
- Rücknahme: Eine Rücknahme setzt voraus, dass der Schutzstatus von Anfang an rechtswidrig erteilt wurde. Das ist etwa dann der Fall, wenn falsche Angaben gemacht, Tatsachen verschwiegen oder die Behörden getäuscht wurden. In solchen Fällen geht das BAMF davon aus, dass der Schutzstatus ursprünglich nicht hätte gewährt werden dürfen.
Wichtig: Ob eine Person Schutz erhält oder behält, wird immer individuell geprüft. Entscheidungen hängen nicht allein davon ab, aus welchem Land jemand stammt, sondern von der konkreten Situation der einzelnen Person.
Im Rahmen der Prüfung berücksichtigt das BAMF unter anderem die Gründe für die Flucht, die konkreten Gefahren bei einer Rückkehr sowie die persönliche Lebenssituation der betroffenen Person. Selbst wenn sich die allgemeine Lage in einem Herkunftsland verändert, führt das daher nicht automatisch zum Entzug eines bestehenden Schutzstatus. Maßgeblich ist stets der Einzelfall und die Frage, ob für die betroffene Person weiterhin eine ernsthafte Gefahr besteht.
Für in Deutschland geborene Kinder syrischer Eltern ist die Vorlage eines syrischen Nationalpasses nicht erforderlich. Es genügt der Auszug aus dem Familienstandsregister, um die Identität und Staatsangehörigkeit des Kindes nachzuweisen....
Fazit: Trotz verstärkter Prüfungen bleibt der Schutzstatus meist bestehen
Die Zahlen aus 2025 zeigen, dass Widerrufe oder Rücknahmen von Schutzstatus in der Praxis weiterhin die Ausnahme sind. Trotz einer gestiegenen Zahl an Prüfverfahren bestätigte das BAMF den Schutzstatus in den meisten Fällen. Besonders bei Geflüchteten aus Syrien fällt die Bestätigungsquote sehr hoch aus.
Entscheidend ist weiterhin die individuelle Einzelfallprüfung. Der Schutzstatus kann nur entzogen werden, wenn sich die Situation im Herkunftsland dauerhaft verbessert hat oder wenn der Schutz von Anfang an zu Unrecht gewährt wurde.
Für Schutzberechtigte bedeutet das: Auch wenn sich die Lage im Herkunftsland verändert, prüft das BAMF weiterhin sorgfältig, ob für die betroffene Person eine individuelle Gefahr besteht.
