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Das Bild zeigt ein Irakisches Flüchtlingscamp. Im Vordergrund trägt eine Frau Lebensmittel zu den Zelten. Ein neues Gesetz soll Geflüchteten aus dem Irak eine Aufenthaltserlaubnis ohne Visum in Deutschland bis 2028 ermöglichen.

Humanitäres Aufenthaltsrecht für Jesiden aus Syrien und Irak? Linke fordert sicheres Bleiberecht

Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag fordert ein humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete aus Syrien und dem Irak. In einem Antrag verlangt die Partei unter anderem einen bundesweiten Abschiebestopp sowie eine spezielle Bleiberechtsregelung für Jesidinnen und Jesiden.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Hintergrund ist die weiterhin schwierige Sicherheitslage für die religiöse Minderheit aus der Region. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Fraktion Bündnis90/Die Grünen einen ähnlichen Antrag in den Bundestag eingebracht. Dieser erhielt jedoch keine Mehrheit.

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Linke fordert Abschiebestopp und Bleiberecht für Jesid:innen

Im Antrag fordert die Die Linke mehrere konkrete Maßnahmen von der Bundesregierung.

Zunächst soll sich die Bundesregierung bei den Bundesländern für einen Abschiebestopp für jesidische Geflüchtete aus dem Irak und Syrien einsetzen. Damit sollen Abschiebungen in diese Länder vorerst ausgesetzt werden.

Außerdem fordert die Partei eine Bleiberechtsregelung für Jesid:innen ähnlich der Regelung nach § 23 Absatz 1 AufenthG. Diese Regelung ermöglicht es den Bundesländern, bestimmten Gruppen von Geflüchteten eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erteilen. Voraussetzung ist die Zustimmung des Bundesinnenministeriums.

Nach der Vorstellung der Linken sollen die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis so gestaltet werden, dass möglichst viele Betroffene davon profitieren können.

Konkret sieht der Antrag vor:

  • Das Bleiberecht soll nicht vom Einkommen oder einer Erwerbstätigkeit abhängig sein.
  • Die Regelung soll für Jesidinnen und Jesiden aus dem Irak und aus Syrien gelten.
  • Bei möglichen Ausschlussgründen – etwa bei Straftaten – sollen Einzelfallentscheidungen möglich bleiben.
  • Auch Menschen, die erst später nach Deutschland geflohen sind, könnten berücksichtigt werden, etwa wenn sie vom Islamischen Staat verschleppt wurden.

Hintergrund: Völkermord an der jesidischen Bevölkerung

Die Linke begründet ihren Antrag mit den Ereignissen im Jahr 2014. Damals griff die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) die Sindschar-Region im Nordirak an, in der viele Jesidinnen und Jesiden leben. Dabei kam es zu schweren Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung. Mehr als 5.000 Menschen wurden getötet – vor allem Männer und Jungen. Rund 7.000 Frauen und Mädchen wurden verschleppt, versklavt und Opfer sexualisierter Gewalt.

Infolge des Völkermords flohen viele Jesidinnen und Jesiden nach Deutschland – zwischen 2015 und 2019 waren es über 75.000 Menschen aus dieser Gemeinschaft. Inzwischen leben schätzungsweise zwischen 100.000 und 200.000 Jesidinnen und Jesiden in der Bundesrepublik – die größte jesidische Diaspora außerhalb des Irak und Syriens.

Die Vereinten Nationen stuften diese Taten bereits 2016 als Völkermord ein. Auch der Deutsche Bundestag erkannte den Völkermord an den Jesidinnen und Jesiden im Januar 2023 offiziell an und forderte damals, den Betroffenen weiterhin Schutz zu gewähren.

Bis heute leben noch viele Überlebende in Flüchtlingslagern in der autonomen Region Kurdistan. Die Sicherheitslage in der Region gilt weiterhin als instabil, unter anderem wegen wiedererstarkender IS-Zellen, lokaler Milizen und anhaltender Konflikte.

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Schutzquote gesunken und Abschiebungen gestiegen

In ihrem Antrag kritisiert die Linke außerdem, dass die Schutzquote für jesidische Geflüchtete in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich gesunken ist. Während im Jahr 2015 noch fast alle jesidischen Asylsuchenden aus dem Irak Schutz erhielten, lag die Schutzquote im Jahr 2022 nur noch bei 48,6 Prozent.

Zudem wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Schutzstatus überprüft oder widerrufen. Gleichzeitig ist die Zahl der Abschiebungen in den Irak deutlich gestiegen: Sie erhöhte sich von 27 Abschiebungen im Jahr 2020 auf 699 Abschiebungen im Jahr 2024.

Forderungen nach Bleiberecht auch von den Grünen

Auch andere politische Parteien und zivilgesellschaftliche Organisationen fordern eine langfristige Lösung für jesidische Geflüchtete in Deutschland. Organisationen wie Pro Asyl und Wadi e. V. sprechen sich für einen bundesweiten Abschiebestopp und eine dauerhafte Bleiberechtsregelung aus.

Auch im Bundestag gab es bereits ähnliche Forderungen. So brachte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im vergangenen Jahr einen Antrag ein, der ebenfalls einen Abschiebestopp und ein sicheres Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden vorsah.

Unter anderem forderten die Grünen eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre für Jesidinnen und Jesiden, die bis zum 31. Juli 2025 aus dem Irak nach Deutschland eingereist sind – unabhängig davon, ob sie mit Visum eingereist sind oder ihren Lebensunterhalt sichern können.

Die Regelung sollte bundesweit gelten und zunächst bis zum 31. Juli 2028 laufen. Danach wäre ein Übergang in eine langfristige Aufenthaltserlaubnis möglich gewesen. Der Antrag erhielt jedoch keine Mehrheit im Bundestag.

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Wie geht es jetzt weiter?

Der Antrag der Linksfraktion wird derzeit im Bundestag beraten. Wann genau über den Vorschlag abgestimmt wird, ist noch offen.

Ob der Antrag eine Mehrheit findet, ist ebenfalls schwer abzuschätzen. Zwar hat Deutschland den Völkermord an den Jesid:innen offiziell anerkannt. Eine rechtliche Pflicht, allen Betroffenen ein Bleiberecht zu gewähren, entsteht daraus jedoch nicht. Gleichzeitig setzt die aktuelle Migrations- und Asylpolitik der Bundesregierung in vielen Bereichen verstärkt auf strengere Regelungen und Abschiebungen.

Klar ist jedoch: Mit dem neuen Antrag dürfte die Debatte über den Schutz jesidischer Geflüchteter in Deutschland wieder an Bedeutung gewinnen.

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Anna Faustmann
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