Einbürgerung: AfD kritisiert Reform von 2024
Ausgangspunkt der Forderungen ist die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die im Juni 2024 in Kraft getreten ist. Ein der wichtigsten Änderungen damals war die Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer: Statt wie bis dahin acht Jahre müssen Ausländerinnen und Ausländer seitdem in der Regel nur noch fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, bevor sie die Staatsbürgerschaft beantragen können.
Außerdem wurde die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht und einige Voraussetzungen – etwa beim Einkommen oder bei Sprachkenntnissen – in bestimmten Fällen gelockert.
Auch die Turbo-Einbürgerung wurde 2024 eingeführt. Sie ermöglichte den deutschen Pass nach drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, wenn eine besonders gute Integration und Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachgewiesen werden konnten. Diese Regelung wurde jedoch später wieder abgeschafft und ist seit Ende Oktober 2025 nicht mehr möglich.
AfD fordert strengere Regeln für deutschen Pass
Die AfD fordert nun, mehrere Änderungen aus der Reform von 2024 wieder rückgängig zu machen. Nach dem Vorschlag der Partei soll die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung wieder acht Jahre betragen.
Außerdem sollen die Anforderungen an die Sprachkenntnisse steigen. Während derzeit Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 ausreichen, fordert die AfD künftig das höhere Niveau B2.
Auch beim Lebensunterhalt sollen wieder strengere Regeln gelten, heißt es im AfD-Antrag. Antragsteller sollen ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst sichern können. Ausnahmen sollen nur noch in wenigen Fällen möglich sein.
Zusätzlich fordert die Fraktion strengere Prüfungen im Einbürgerungsverfahren. Dabei soll stärker überprüft werden, ob eine Person loyal zur deutschen Verfassung und zu den grundlegenden Werten der Gesellschaft steht.
Keine Anrechnung von Asylzeiten bei der Einbürgerung
Eine weitere Forderung betrifft Personen, die als Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland leben. Nach den Vorstellungen der AfD soll die Zeit, die Menschen während eines Asylverfahrens oder mit einem Schutzstatus in Deutschland verbringen, künftig nicht mehr für die Einbürgerung angerechnet werden.
Damit würde sich der Zeitraum bis zu einer Einbürgerung für viele Migrantinnen und Migranten deutlich verlängern. Außerdem schlägt die AfD vor, dass Personen, die illegal nach Deutschland eingereist sind, grundsätzlich nicht eingebürgert werden dürfen.
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Junge Union forderte ähnliche Maßnahmen
Bereits vor wenigen Wochen hatte auch die Junge Union (JU), die Jugendorganisation der CDU, ähnliche Vorschläge gemacht. In einem Antrag an die CDU-Spitze sprach sich die JU unter anderem für eine Rückkehr zu einer Mindestaufenthaltszeit von acht Jahren bis zur Einbürgerung aus.
Außerdem forderte die Junge Union strengere Voraussetzungen für den deutschen Pass. Dazu gehörten ebenfalls ein höheres Sprachniveau, strengere Anforderungen an den gesicherten Lebensunterhalt sowie eine intensivere Prüfung, ob Antragsteller:innen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstehen und anerkennen.
Wie geht es jetzt weiter?
Aktuell wird der Antrag im Innenausschuss beraten. Bei dem Dokument handelt es sich um eine Vorabfassung. Das bedeutet: Einzelne Punkte können sich noch ändern.
Wichtig ist außerdem: Bei den Vorschlägen handelt es sich lediglich um einen Antrag. Mit diesem will die AfD die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen großen Teil der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts aus dem Jahr 2024 wieder rückgängig macht. Sollte der Antrag im Bundestag eine Mehrheit finden, wäre die Bundesregierung verpflichtet, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten.
Dass der Antrag eine Mehrheit findet, gilt als eher unwahrscheinlich. Die SPD, die derzeit gemeinsam mit der CDU/CSU die Bundesregierung bildet, hat die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 selbst mitgestaltet. Deshalb ist es unwahrscheinlich, dass sie einer erneuten Verschärfung zustimmen würde.
Auch Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnen strengere Regeln im Staatsangehörigkeitsrecht ab. Zwar könnten einzelne Vorschläge aus dem Antrag in Teilen der CDU/CSU auf Zustimmung stoßen. Allerdings haben die Bundestagsfraktionen in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht, dass sie nicht mit der AfD zusammenarbeiten wollen.
Vor diesem Hintergrund dürften die Chancen auf eine Mehrheit für den Antrag eher gering sein. Wahrscheinlich wird der Vorschlag – wie viele Oppositionsanträge – im Parlament beraten, aber von den anderen Fraktionen abgelehnt.