Zum Vergleich: Im Jahr 2024 wurden rund 230 solcher Fälle registriert. 2023 waren es 174 Fälle. Hintergrund sind zumeist vorsätzlich falsche Angaben im Einbürgerungsverfahren, etwa bei der Identität, Herkunft oder zu laufenden Strafverfahren.
Kann die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich entzogen werden?
Kurz gesagt: Ja.
Die rechtliche Grundlage für den nachträglichen Entzug des deutschen Passes findet sich in § 35 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Demnach kann eine Einbürgerung zurückgenommen werden, wenn sich herausstellt, dass sie durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erlangt wurde – oder wenn jemand bei im Einbürgerungsverfahren bewusst falsche Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen hat.
Typische Beispiele sind:
- Falsche Angaben zu Identität oder Nationalität
- Verschleierte Vorstrafen oder laufende Strafverfahren
- Erfundene Aufenthaltszeiten oder fingierte Eheverhältnisse
- Gefälschte Sprachzertifikate oder Nachweise für den Einbürgerungstest (“Leben in Deutschland”-Test)
Wie lange nach der Einbürgerung ist ein Entzug des Passes möglich?
Eine Rücknahme der Einbürgerung ist grundsätzlich bis zu zehn Jahre nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde möglich. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Behörde nachträglich überprüfen, ob eine Täuschung begangen wurde. Falls dem so ist, droht der Entzug der Staatsbürgerschaft.
Wird die Täuschung erst später entdeckt, kann die Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr entzogen werden. Der Grund: Mit fortschreitender Zeit soll Rechtssicherheit entstehen und Vertrauen in den Bestand der Staatsangehörigkeit wachsen.
Kann der deutsche Pass entzogen werden, wenn Staatenlosigkeit droht?
Eine entscheidende Grenze ist im Grundgesetz (Art. 16 Abs. 1 GG) gezogen: Niemand darf in Deutschland durch staatliches Handeln staatenlos gemacht werden.
Das bedeutet: Wenn jemand ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und keine weitere Nationalität (doppelte Staatsbürgerschaft) hat, kann die Einbürgerung nicht rückgängig gemacht werden – selbst wenn im Verfahren falsche Angaben gemacht wurden.
Anders ist es, wenn die betroffene Person noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt. In diesen Fällen ist eine Rücknahme rechtlich möglich, da keine Staatenlosigkeit entsteht.
Wann droht Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft außerdem?
Neben der Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung sieht das deutsche Recht noch weitere Szenarien vor, in denen die Staatsangehörigkeit verloren gehen kann:
- Eintritt in ausländische Streitkräfte: Wer freiwillig in die Armee eines anderen Staates eintritt, dessen Staatsangehörigkeit er ebenfalls besitzt, verliert automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Ausnahmen gelten nur, wenn das Verteidigungsministerium den Eintritt in die fremde Armee ausdrücklich erlaubt.
- Beteiligung an terroristischen Kampfhandlungen: Seit einer Gesetzesänderung kann die Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn sich jemand im Ausland aktiv an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligt. Allerdings nur, wenn die Person noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, also keine Staatenlosigkeit droht.
- Freiwilliger Verzicht auf den deutschen Pass: Wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, kann auf die deutsche Staatsangehörigkeit freiwillig verzichten.
Doppelte Staatsbürgerschaft: Früher und heute
Früher galt: Wer eine andere Staatsangehörigkeit annahm, verlor automatisch die deutsche. Das änderte sich jedoch mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024. Heute ist eine doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich möglich.
Das bedeutet: Wer sich beispielsweise in einem anderen Land einbürgern lässt, behält die deutsche Staatsangehörigkeit – solange keine der oben genannten besonderen Gründe für einen Verlust greifen.
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Widerruf des deutschen Passes: Was bedeutet das für Betroffene?
Die steigenden Zahlen widerrufener Staatsbürgerschaften zeigen, dass die Behörden genauer hinschauen und im Verdachtsfall nachträglich prüfen, ob alle Angaben korrekt waren. Wer in seinem Einbürgerungsverfahren bewusst falsche Aussagen gemacht oder gefälschte Unterlagen eingereicht hat, muss bei Bekanntwerden damit rechnen, den deutschen Pass wieder zu verlieren.
Für die große Mehrheit der Eingebürgerten ändert sich jedoch nichts: Wer ehrlich und vollständig Angaben macht, ist rechtlich auf der sicheren Seite und kann den deutschen Pass nicht wieder verlieren.
