Die Reform zur Abschaffung der Turbo-Einbürgerung stammt aus dem Innenministerium unter Leitung von Minister Alexander Dobrindt (CSU). Sie soll am Mittwoch, 28. Mai 2025, im Bundeskabinett beschlossen werden.
Ziel ist es, das Gesetz noch vor der Sommerpause am 11. Juli durch Bundestag und Bundesrat zu bringen.
Was ist die Turbo-Einbürgerung?
Die Turbo-Einbürgerung trat am 27. Juni 2024 in Kraft. Sie war Teil der Staatsangehörigkeitsreform der damaligen Ampelregierung (SPD, FDP und Grüne) und richtete sich an Menschen, die sich in besonderem Maße integriert haben – etwa durch hervorragende Sprachkenntnisse, berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement.
Demnach können Antragsteller unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland die Staatsbürgerschaft erhalten – statt wie üblich nach fünf Jahren.
Zu den Voraussetzungen für die Turbo-Einbürgerung zählen:
- alle Voraussetzungen, die eine Einbürgerung nach fünf Jahren ermöglichen
- ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens drei Jahren
- Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1
- besondere Integrationsleistungen
Mit der Regelung wollte die Ampelregierung Integration stärker belohnen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Warum soll die Turbo-Einbürgerung abgeschafft werden?
Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD ist seit dem 6. Mai 2025 im Amt. Bereits im Koalitionsvertrag einigten sich die Parteien darauf, die Turbo-Einbürgerung wieder abzuschaffen.
Die Begründung: Drei Jahre sind zu kurz, um eine langfristige Integration sicherzustellen.
Das geht auch aus dem Gesetzentwurf hervor, der ZEIT ONLINE exklusiv vorliegt. Darin heißt es, eine „hinreichend lange Voraufenthaltszeit im Inland“ sei eine „zentrale integrative Einbürgerungsvoraussetzung“.
Weiter heißt es im Entwurf wörtlich: „Ein Zeitraum von nur drei Jahren ist zu kurz, um sich so nachhaltig in die hiesigen Lebensverhältnisse zu integrieren, dass auf dieser Grundlage ein gesetzlicher Anspruch auf Einbürgerung eingeräumt werden sollte.“
Gesetzentwurf stößt auf Kritik
Die geplante Abschaffung aber stößt besonders bei Oppositionsparteien auf deutliche Kritik. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge warnt: “CDU und SPD wollen die Einbürgerung wieder erschweren – und das ausgerechnet für Menschen, die hochqualifiziert sind und sich besonders gut integrieren.”
Dies sende ein “fatales Signal” an Einwanderungswillige und schade letztendlich auch der deutschen Wirtschaft.
Wird die Staatsangehörigkeitsreform rückgängig gemacht?
Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt mit einem klaren “Nein!” beantwortet werden. Die übrigen Regelungen der Staatsangehörigkeitsreform gelten weiterhin. So steht es auch im Koalitionsvertrag.
Das bedeutet: Die Einbürgerung nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (statt wie früher nach acht Jahren) sowie die Möglichkeit zur doppelten Staatsbürgerschaft bleiben bestehen.
Wird die Turbo-Einbürgerung abgeschafft? Unsere Einschätzung
Am Mittwoch soll der Gesetzentwurf zunächst im Bundeskabinett beschlossen werden. Danach wird er im Bundestag, den Ausschüssen und dem Bundesrat verhandelt. Die endgültige Entscheidung soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause getroffen werden – so zumindest die Hoffnung von Innenminister Dobrindt.
Wir schätzen: Die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung ist sehr wahrscheinlich. Der Gesetzesentwurf kommt von der Regierungskoalition. CDU/CSU und SPD haben gemeinsam die Mehrheit im Bundestag. Das erhöht wiederum die Chancen, dass das Gesetz wie geplant beschlossen wird.
Fazit
Selbst mit der Abschaffung der Turbo-Einbürgerung bleiben alle Voraussetzungen (und Vorteile) der Einbürgerung nach fünf Jahren bestehen – darunter auch die doppelte Staatsbürgerschaft. Für den Großteil der Antragsteller dürfte sich daher wenig ändern.
