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Die Deutschland Flagge weht im Wind vor dem Bundestagsgebäude in Berlin. Dort wird in den kommenden Tagen und Wochen darüber entschieden, ob die Einbürgerung nach drei Jahren, auch Turbo-Einbürgerung genannt, aus dem Gesetzt gestrichen wird.

Neues Gesetz: Steht die Turbo-Einbürgerung vor dem Aus?

Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD will die sogenannte Turbo-Einbürgerung abschaffen. Diese war im vergangenen Jahr von der Ampelkoalition eingeführt worden, um besonders gut integrierten Migrantinnen und Migranten eine schnellere Einbürgerung zu ermöglichen.
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Fachlich geprüft von:
Expertin für Ausländerrecht

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Die Reform zur Abschaffung der Turbo-Einbürgerung stammt aus dem Innenministerium unter Leitung von Minister Alexander Dobrindt (CSU). Sie soll am Mittwoch, 28. Mai 2025, im Bundeskabinett beschlossen werden.

Ziel ist es, das Gesetz noch vor der Sommerpause am 11. Juli durch Bundestag und Bundesrat zu bringen.

Was ist die Turbo-Einbürgerung?

Die Turbo-Einbürgerung trat am 27. Juni 2024 in Kraft. Sie war Teil der Staatsangehörigkeitsreform der damaligen Ampelregierung (SPD, FDP und Grüne) und richtete sich an Menschen, die sich in besonderem Maße integriert haben – etwa durch hervorragende Sprachkenntnisse, berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement.

Demnach können Antragsteller unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland die Staatsbürgerschaft erhalten – statt wie üblich nach fünf Jahren.

Zu den Voraussetzungen für die Turbo-Einbürgerung zählen:

  • alle Voraussetzungen, die eine Einbürgerung nach fünf Jahren ermöglichen
  • ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens drei Jahren
  • Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1
  • besondere Integrationsleistungen

Mit der Regelung wollte die Ampelregierung Integration stärker belohnen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Warum soll die Turbo-Einbürgerung abgeschafft werden?

Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD ist seit dem 6. Mai 2025 im Amt. Bereits im Koalitionsvertrag einigten sich die Parteien darauf, die Turbo-Einbürgerung wieder abzuschaffen.

Die Begründung: Drei Jahre sind zu kurz, um eine langfristige Integration sicherzustellen.

Das geht auch aus dem Gesetzentwurf hervor, der ZEIT ONLINE exklusiv vorliegt. Darin heißt es, eine „hinreichend lange Voraufenthaltszeit im Inland“ sei eine „zentrale integrative Einbürgerungsvoraussetzung“.

Weiter heißt es im Entwurf wörtlich: „Ein Zeitraum von nur drei Jahren ist zu kurz, um sich so nachhaltig in die hiesigen Lebensverhältnisse zu integrieren, dass auf dieser Grundlage ein gesetzlicher Anspruch auf Einbürgerung eingeräumt werden sollte.“

Gesetzentwurf stößt auf Kritik

Die geplante Abschaffung aber stößt besonders bei Oppositionsparteien auf deutliche Kritik. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge warnt: “CDU und SPD wollen die Einbürgerung wieder erschweren – und das ausgerechnet für Menschen, die hochqualifiziert sind und sich besonders gut integrieren.”

Dies sende ein “fatales Signal” an Einwanderungswillige und schade letztendlich auch der deutschen Wirtschaft.

Wird die Staatsangehörigkeitsreform rückgängig gemacht?

Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt mit einem klaren “Nein!” beantwortet werden. Die übrigen Regelungen der Staatsangehörigkeitsreform gelten weiterhin. So steht es auch im Koalitionsvertrag.

Das bedeutet: Die Einbürgerung nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (statt wie früher nach acht Jahren) sowie die Möglichkeit zur doppelten Staatsbürgerschaft bleiben bestehen.

Wird die Turbo-Einbürgerung abgeschafft? Unsere Einschätzung

Am Mittwoch soll der Gesetzentwurf zunächst im Bundeskabinett beschlossen werden. Danach wird er im Bundestag, den Ausschüssen und dem Bundesrat verhandelt. Die endgültige Entscheidung soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause getroffen werden – so zumindest die Hoffnung von Innenminister Dobrindt.

Wir schätzen: Die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung ist sehr wahrscheinlich. Der Gesetzesentwurf kommt von der Regierungskoalition. CDU/CSU und SPD haben gemeinsam die Mehrheit im Bundestag. Das erhöht wiederum die Chancen, dass das Gesetz wie geplant beschlossen wird.

Fazit

Selbst mit der Abschaffung der Turbo-Einbürgerung bleiben alle Voraussetzungen (und Vorteile) der Einbürgerung nach fünf Jahren bestehen – darunter auch die doppelte Staatsbürgerschaft. Für den Großteil der Antragsteller dürfte sich daher wenig ändern.

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Christin Schneider
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Christin Schneider ist die Head of Content bei Migrando. Mit zehn Jahren Tätigkeit bei der Ausländerbehörde verfügt sie über einzigartige, praxisbezogene Erfahrungen aus erster Hand. Dank ihrer Expertise ist sie eine gefragte Quelle für ...
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Anna Faustmann
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Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...