Acht Jahre statt fünf: CDU fordert längere Mindestaufenthaltszeit
Eine der wichtigsten Forderungen der CDU betrifft die Mindestaufenthaltszeit für die Einbürgerung. Nach dem aktuellen Gesetz ist die Einbürgerung in der Regel nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland möglich.
Wie mehrere Medien (darunter Welt und das Hamburger Abendblatt) nun berichten, stimmten die Delegierten auf dem Parteitag dafür, diese Frist wieder auf acht Jahre anzuheben. In dem Antrag heißt es, fünf Jahre reichten nicht aus, da in dieser Zeit „viele Zugewanderte noch nicht ausreichend in die deutsche Gesellschaft integriert“ seien.
Damit würde die CDU eine Reform rückgängig machen, die erst im Juni 2024 in Kraft getreten ist. Damals war die Mindestaufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre verkürzt worden.
Strengere Prüfung der Verfassungstreue gefordert
Neben der längeren Aufenthaltszeit fordert die CDU auch eine strengere Prüfung der sogenannten Werteorientierung. Konkret bedeutet das: Vor einer Einbürgerung soll noch genauer geprüft werden, ob Antragstellerinnen und Antragsteller die Grundsätze der Verfassung und die zentralen Werte der deutschen Gesellschaft anerkennen.
Dabei solle besonders geprüft werden, ob Einbürgerungswillige mit folgenden Werten übereinstimmen:
- die Gleichstellung von Frauen und Männern,
- die Achtung der Grundrechte, zum Beispiel Religionsfreiheit und Schutz sexueller Identität,
- die klare Ablehnung von Antisemitismus und Rassismus,
- das Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft
Schon heute müssen Migrant:innen für die Einbürgerung ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgeben. Nach dem Willen der CDU solle diese Prüfung künftig aber noch strenger und verbindlicher ausgestaltet werden.
Jungen Union: Strengere Voraussetzungen für deutschen Pass
Der Antrag stammt aus der Feder der Jungen Union (JU), der Jugendorganisation der CDU, die bereits vor dem Parteitag eigene Forderungen zur Einbürgerung formuliert hatten. Diese gehen in einigen Punkten sogar noch über die nun verabschiedeten Beschlüsse hinaus.
Die Junge Union forderte unter anderem:
- (ebenfalls) eine Rückkehr zu einer Mindestaufenthaltszeit von acht Jahren sowie eine strengere Prüfung der Werteorientierung
- die Anhebung des Sprachniveaus von B1 auf B2 – ohne Ausnahmen
- strengere Anforderungen beim gesicherten Lebensunterhalt
- Zeiten im Asylverfahren oder unter subsidiärem Schutz sollen nicht mehr auf die Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung angerechnet werden
- wer illegal nach Deutschland eingereist ist, soll grundsätzlich von der Einbürgerung ausgeschlossen werden
Nicht alle diese Forderungen der Jungen Union wurden auf dem CDU-Parteitag übernommen. Einig waren sich die Delegierten jedoch bei der Rückkehr zur Aufenthaltszeit von acht Jahren und bei einer strengeren Prüfung der Wertevorstellungen.
Was bedeuten der Beschluss für Einbürgerungswillige?
Wichtig ist: Diese Beschlüsse ändern das Gesetz noch nicht. Es handelt sich dabei bisher nur um politische Vorhaben.
Damit sich das Gesetz ändert, müsste die CDU einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen und den parlamentarischen Entscheidungsprozess durchlaufen: mit Beratungen in den Ausschüssen, Debatten im Bundestag sowie einer Abstimmung. Auch der Bundesrat wäre beteiligt.
Erst wenn das Gesetz mit einer Mehrheit beschlossen und verkündet werden würde, würden sich die Voraussetzungen für die Einbürgerung tatsächlich ändern.
Ob es für ein solches Gesetz – im Speziellen die Rückkehr zu einem Mindestaufenthalt von acht Jahren – eine Mehrheit gibt, ist ebenfalls nicht sicher. Die SPD, die derzeit Koalitionspartner der CDU/CSU ist, hat in der vergangenen Regierung dazu beigetragen, die Einbürgerungsfrist von acht auf fünf Jahre zu verkürzen. Es ist daher eher unwahrscheinlich, dass sie einer erneuten Verlängerung zustimmen würde.
Auch Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnen Verschärfungen im Staatsangehörigkeitsrecht ab. Unterstützung für eine Rückkehr zur achtjährigen Frist käme voraussichtlich nur von der AfD.
Aktuell gilt weiterhin das bestehende Recht
Für Einbürgerungswillige bedeutet das: Die CDU hat lediglich ein Vorhaben formuliert. Einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht. Es gelten weiterhin die bisherigen Voraussetzungen für die Einbürgerung:
- fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt mit einem für die Einbürgerung freigegebenen Aufenthaltstitel
- Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau
- ein bestandener Einbürgerungstest oder ein deutscher Schul- oder Ausbildungsabschluss
- ein eigenständig und dauerhaft gesicherter Lebensunterhalt
- keine schwerwiegenden Straftaten
- ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- keine sonstigen Gründe, die einer Einbürgerung entgegenstehen
Ob und wann sich diese Regeln ändern, ist derzeit offen. Wer die Einbürgerung beantragen möchte oder schon im Verfahren ist, kann sich weiterhin nach dem aktuellen Gesetz richten. Es ist jedoch sinnvoll, die politischen Entwicklungen im Blick zu behalten.
