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Veröffentlicht:

13. März 2021

Aktualisiert:

17. Dezember 2025

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Wir erklären, wann und wie Sie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Denn ein unbefristeter Aufenthaltstitel berechtigt nicht nur zum dauerhaften Verbleib in Deutschland, sondern bringt auch viele andere Vorteile für Sie und Ihre Familie mit sich.
Verfasst von:
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) erlaubt Ihnen, dauerhaft und unbefristet in Deutschland zu leben.
  • Sie bietet Vorteile wie einen gesicherten Aufenthalt und uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
  • Familienangehörige können unter erleichterten Voraussetzungen nachziehen, benötigen jedoch eigene Aufenthaltstitel.
  • Für die Erteilung sind in der Regel ein fünfjähriger, rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, gesicherter Lebensunterhalt, ausreichende Deutschkenntnisse und 60 Monate Rentenbeiträge erforderlich.
  • Ob Sie die Voraussetzungen für den unbefristeten Aufenthaltstitel erfüllen, prüft die Ausländerbehörde immer im Einzelfall.

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis – Was ist das?

Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland brauchen Drittstaatler in aller Regel einen Aufenthaltstitel.
Visa erteilen die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts. Alle anderen Aufenthaltstitel werden durch die örtlich zuständige Ausländerbehörde erteilt. Die meisten Aufenthaltstitel werden jeweils befristet erteilt.
Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat

Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist räumlich unbeschränkt und darf außer in den durch das Aufenthaltsgesetz zugelassenen Fällen nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis sind in § 9 AufenthG festgelegt. Grundvoraussetzung ist neben anderen Voraussetzungen, dass man seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, seinen Lebensunterhalt sichern kann und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Für einige Personen existieren Sonderregelungen, so beispielsweise für Hochqualifizierte […] und für Ausländer, die aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (§ 26 AufenthG).
Eine Übersicht über verschiedene befristete und unbefristete Aufenthaltstitel finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern und für Heimat

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und ihre Vorteile

Der unbefristete Aufenthaltstitel bzw. die Niederlassungserlaubnis bringt zahlreiche Vorteile für den Inhaber. Sie bietet einen gesicherten Aufenthaltsstatus und erleichtert langfristige Lebensplanung in Deutschland. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

Die Vorteile des unbefristeten Aufenthaltstitels

  1. Gesicherter Aufenthalt
    Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht es Ihnen, dauerhaft und unbefristet in Deutschland zu leben.
  2. Familiennachzug möglich
    Durch die Niederlassungserlaubnis wird es bedeutend leichter für Sie, Ihre Familie nach Deutschland zu holen.
  3. Bessere Kreditwürdigkeit
    Banken bewerten die Niederlassungserlaubnis positiv. Kredite ermöglichen Ihnen, größere Investitionen zu tätigen, z.B. ein Haus zu kaufen oder ein Geschäft zu eröffnen.
  4. Frei reisen innerhalb des Schengen-Raums
    Mit einer deutschen Niederlassungserlaubnis können Sie sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visumfrei in allen Schengen-Staaten aufhalten. Bei langen Auslandsaufenthalten ist Vorsicht geboten, da der Titel nach mehr als sechs Monaten erlischt, sofern die Ausländerbehörde nicht vorab eine längere Abwesenheit schriftlich genehmigt hat.
  5. Uneingeschränkte Arbeitserlaubnis
    Mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel dürfen jederzeit den Job wechseln oder sich selbstständig machen.
  6. Keine Zweckbindung
    Die Niederlassungserlaubnis bleibt auch bestehen, wenn Studium, Ausbildung oder Ehe enden.
  7. Hohe Sicherheit und Zukunftsperspektive
    Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht ihnen einen sehr stabilen Aufenthaltsstatus in Deutschland – ein wichtiger Faktor für langfristige Lebensplanung.
  8. Kein Stress mit den Ausländerbehörden mehr
    Der Gang zur Ausländerbehörde bleibt Ihnen mit einem unbefristeten Aufenthaltsstatus weitestgehend erspart.
  9. Hohe Ausweisungsschwelle
    Bis auf ganz besondere Ausnahmen kann Ihnen die unbefristete Niederlassungserlaubnis nicht wieder weggenommen werden. Eine Abschiebung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich (z. B. bei schweren Straftaten).

Rechtsgrundlage zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie gilt bundesweit, ist nicht an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden und erlaubt jede Form der Erwerbstätigkeit. Damit bietet sie einen sehr sicheren Aufenthaltsstatus und ermöglicht eine langfristige Perspektive in Deutschland. Wegen dieser Vorteile ist die Niederlassungserlaubnis für viele Menschen ein besonders wichtiger Schritt im Aufenthaltsrecht.

Wann bekomme ich die Niederlassungserlaubnis?
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Grundlegende Voraussetzungen für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis wird auf Grundlage unterschiedlicher Vorschriften erteilt – und jede Variante hat eigene Voraussetzungen. Welche Form der Niederlassungserlaubnis für Sie in Betracht kommt, hängt von Ihrem derzeitigen Aufenthaltstitel ab. Genau deshalb ist es für viele Ausländerinnen und Ausländer nicht immer einfach herauszufinden, welche Anforderungen im individuellen Fall erfüllt werden müssen.

Übersicht zu den allgemeinen Voraussetzungen

Die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind in § 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Danach kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Mindestens 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis
    Für die Niederlassungserlaubnis benötigen Sie in der Regel einen rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens fünf Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis. Zeiten einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung zählen nicht mit. Bestimmte Aufenthaltstitel – etwa für Studium oder Ausbildung – werden ebenfalls nicht vollständig angerechnet, und nur dann, wenn sie später in einen Aufenthalt als Fachkraft übergehen (§ 9 Abs. 4 AufenthG).
  • Gesicherter Lebensunterhalt
    Sie müssen Ihren Lebensunterhalt – und den Ihrer Familie – eigenständig und ohne Sozialleistungen wie Bürgergeld finanzieren können. Bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel das Kindergeld sind davon ausgenommen. In einer Ehe genügt es, wenn ein Partner den gemeinsamen Lebensunterhalt vollständig sichern kann.
  • 60 Monate Rentenbeiträge
    Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie grundsätzlich 60 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder in ein anderes gesetzlich anerkanntes Vorsorgesystem (z. B. berufsständisches Versorgungswerk).
  • Keine erheblichen Straftaten
    Für die Niederlassungserlaubnis dürfen Sie nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt worden sein. Davon ausgenommen sind geringfügige Verurteilungen – zum Beispiel Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem darf von Ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.
  • Beschäftigungserlaubnis
    Für die Niederlassungserlaubnis müssen Sie grundsätzlich zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland berechtigt sein (Arbeitserlaubnis). In reglementierten Berufen – zum Beispiel bei Ärzten oder Pflegekräften – benötigen Sie zusätzlich eine entsprechende Berufsausübungserlaubnis. Wenn Sie selbstständig tätig sind, müssen Sie die für Ihre berufliche Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen nachweisen.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse (B1)
    Für den Erhalt der Niederlassungserlaubnis müssen Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Dies kann durch ein Sprachzertifikat nachgewiesen werden. Hier müssen Sie mindestens das Sprachniveau B1 erreichen.
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
    Für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht müssen Sie nachweisen, dass Sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. In der Regel wird dies durch den erfolgreichen Test „Leben in Deutschland“ nachgewiesen. Der Nachweis kann aber auch durch einen deutschen Schulabschluss oder eine Ausbildung erbracht werden, in denen diese Kenntnisse vermittelt wurden.
  • Ausreichender Wohnraum
    Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie über ausreichend Wohnraum für Ihre gesamte Familie verfügen. Dies weisen Sie am einfachsten mit einem gültigen Mietvertrag nach. Wichtig dabei ist, dass die Beschaffenheit und Größe der Wohnung ausreichend für die Zahl der Familienmitglieder ist.

Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gelten folgende Richtwerte: Für jede Person über 6 Jahren sind mindestens 12 m² erforderlich. Für ein Kind unter 6 Jahren reichen 10 m². Kinder unter 2 Jahren werden bei der Berechnung des benötigten Wohnraums nicht beachtet. Abweichungen von 10 % sind in der Regel erlaubt. Außerdem sind Nebenräume wie Küche und Bad unbedingt notwendig.
Diese Maßstäbe gründen auf der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz und befinden sich dort in Art. 1 Abs. 2.4.

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Die Kosten eines unbefristeten Aufenthaltstitels

Die Gebühren für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis liegen je nach Fall zwischen 100 und 150 Euro. Die genaue Höhe richtet sich nach der Art der beantragten Niederlassungserlaubnis. In der Regel betragen die Kosten bei den meisten Anträgen auf ein unbefristetes Aufenthaltsrecht 113 Euro. Für bestimmte Gruppen gelten abweichende Gebühren:

  • 147 Euro für Hochqualifizierte
  • 124 Euro für Selbstständige

Die Rechtsgrundlage der Gebühren finden Sie in § 44 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).
Für Minderjährige gelten reduzierte Gebühren. Nach § 50 Abs. 1 AufenthV beträgt die Gebühr grundsätzlich die Hälfte der regulären Kosten. Für die Niederlassungserlaubnis nach § 35 AufenthG (für gut integrierte Kinder) gilt ein fester Betrag von 55 Euro.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Je nachdem, welchen Aufenthaltstitel Sie besitzen, gelten unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.

Neben den allgemeinen Anforderungen aus § 9 AufenthG gibt es im Aufenthaltsgesetz mehrere Sonderregelungen, die eine erleichterte oder deutlich frühere Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels ermöglichen. In manchen Fällen kann die Niederlassungserlaubnis sogar schon nach deutlich kürzerer Zeit beantragt werden.

H3: Übersicht zu den Ausnahmen und Sonderregelungen

  • Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte & Flüchtlinge
    Für anerkannte Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge gelten nach § 26 Abs. 3 AufenthG besondere Erleichterungen beim Erwerb der Niederlassungserlaubnis. Sie müssen den Lebensunterhalt nicht vollständig, sondern nur zu 51 Prozent selbst sichern und können die Niederlassungserlaubnis in der Regel nach fünf Jahren erhalten. Besonders gut integrierte Personen, die über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 verfügen und deren Lebensunterhalt zu 75 Prozent selbstständig gesichert ist, können die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren bekommen.
  • Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
    Fachkräfte wiederum profitieren von den Sonderregelungen nach § 18c Abs. 1 AufenthG. Wenn Sie mit einem Aufenthaltstitel als Fachkraft in Deutschland arbeiten, können Sie bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Voraussetzung sind mindestens 36 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder einem vergleichbaren Versorgungssystem, eine fortbestehende Beschäftigung sowie Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2. Zusätzlich müssen Sie einige, aber nicht alle allgemeinen Voraussetzungen des § 9 AufenthG erfüllen – insbesondere die Anforderung zur Straffreiheit, zur Identitätsklärung, zum Wohnraum, zur Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie zum rechtmäßigen Aufenthaltstitel. Die Frist verkürzt sich auf zwei Jahre, wenn der Antragsteller:in eine deutsche Hochschule absolviert oder eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen hat (§ 18c Abs. 1 Satz 2 AufenthG).
  • Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
    Für Familienangehörige deutscher Staatsangehöriger gelten ebenfalls besondere Regeln. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsbürger können nach § 28 Abs. 2 AufenthG bereits nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts eine Niederlassungserlaubnis erhalten, sofern sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und kein Ausweisungsinteresse besteht. Die gleiche Regelung gilt auch für minderjährige Kinder deutscher Staatsangehöriger sowie Elternteile, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht.
  • Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU
    Als Inhaber einer Blauen Karte EU können Sie die Niederlassungserlaubnis deutlich schneller erlangen. Bei qualifizierter Beschäftigung ist dies bereits nach 27 Monaten möglich. Wenn Sie über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügen, können Sie den Antrag auf den unbefristeten Aufenthaltstitel sogar schon nach 21 Monaten stellen.
  • Niederlassungserlaubnis für Kinder ab 16 Jahren
    Für Minderjährige und junge Erwachsene sieht § 35 AufenthG eigene Regeln vor. Kinder, die am 16. Geburtstag bereits seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und gut integriert sind (etwa durch regelmäßigen Schulbesuch und ausreichende Deutschkenntnisse) müssen für die Niederlassungserlaubnis keine weiteren Voraussetzungen erfüllen. Für junge Erwachsene über dem 18. Lebensjahr gelten leicht erhöhte Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Lebensunterhaltssicherung.
  • Niederlassungserlaubnis für Selbstständige
    Auch für selbstständige Unternehmer bestehen Sonderregelungen. Nach § 21 Abs. 4 AufenthG kann eine Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren erteilt werden, wenn die selbständige Tätigkeit erfolgreich ist, die Finanzierung des Unternehmens gesichert bleibt und der Lebensunterhalt des Antragstellers und seine Familienangehörigen dauerhaft gedeckt ist. Wichtig ist, dass das Unternehmen langfristig tragfähig ist und ein wirtschaftliches Interesse an seiner Fortführung besteht.
  • Niederlassungserlaubnis für erkrankte Personen
    Menschen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen oder Behinderungen können von einzelnen Anforderungen der Niederlassungserlaubnis befreit werden. Wenn jemand aufgrund seiner gesundheitlichen Situation bestimmte Voraussetzungen — wie Sprachkenntnisse, Rentenbeiträge oder Lebensunterhaltssicherung — nicht erfüllen kann, erlaubt § 9 Abs. 2 Satz 4 AufenthG eine Ausnahmeprüfung. In jedem Einzelfall prüft die Ausländerbehörde dann, welche Voraussetzungen zumutbar sind und wovon abgesehen werden kann.
  • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
    Für besonders hochqualifizierte Personen bietet § 18c Abs. 3 AufenthG die Möglichkeit, unmittelbar eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Dies gilt vor allem für Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen sowie für Lehrpersonen und wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobenen Funktionen. Voraussetzung ist, dass ihre Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland voraussichtlich gelingt und der Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung gesichert erscheint.
  • Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche
    Ehemalige deutsche Staatsangehörige können nach § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie sich bis zum Verlust ihrer Staatsangehörigkeit mindestens fünf Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten haben. Der Lebensunterhalt muss grundsätzlich gesichert sein. In besonderen persönlichen oder humanitären Fällen kann die Ausländerbehörde jedoch davon abweichen.

Wichtige Hinweise

Wichtig ist, dass die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) zahlreiche Vorteile bietet, egal auf welcher Rechtsgrundlage sie erlassen wurde!

Für eine erfolgreiche Beantragung der Niederlassungserlaubnis ist es wichtig, die richtige gesetzliche Grundlage zu kennen und alle notwendigen Unterlagen vollständig einzureichen. Da die Regeln oft sehr kompliziert sind, bieten wir von migrando Ihnen einen kostenlosen Test Ihrer persönlichen Voraussetzungen an. So können wir genau prüfen, welche Bedingungen Sie bereits erfüllen und was Ihnen noch fehlt, um den Antrag erfolgreich stellen zu können.

Unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen

Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, sollten Sie sich im Vorfeld über die jeweiligen Möglichkeiten und Voraussetzungen informieren.

Um herauszufinden, welche gesetzliche Grundlage in Ihrem Fall zutreffend ist, machen Sie ganz einfach hier unseren kostenlosen Test zum unbefristeten Aufenthaltstitel.

Wann und wie Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen können, erklären wir Ihnen hier.

Wichtige Dokumente für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis

Welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation und der jeweiligen gesetzlichen Grundlage ab. In der Regel müssen Sie Ihre Identität nachweisen, die Dauer Ihres bisherigen Aufenthalts belegen und dokumentieren, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Außerdem verlangen die Behörden Nachweise über Ihre Integration, Ihre Wohnsituation sowie – je nach Berufs- oder Lebenssituation – weitere spezifische Unterlagen. Die wichtigsten Dokumente im Überblick:

Grundlegende Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument (Pass oder Passersatz)
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Nachweis über die bisherige Aufenthaltsdauer in Deutschland (3 bzw. 5 Jahre – variiert je nach gesetzlicher Grundlage)
  • Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts (z. B. Gehaltsabrechnungen, Lohnabrechnungen)
  • aktueller Nachweis der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
  • Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels

Nachweise zu Integration und Qualifikation:

  • Sprachzertifikate (Niveau je nach Anspruchsgrundlage, z. B. A2, B1 oder C1)
  • Ergebnis des Tests „Leben in Deutschland“ oder andere Nachweise über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Schul- oder Ausbildungsbescheinigungen (insbesondere bei jungen Antragstellern)

Unterlagen zur Berufstätigkeit:

  • Arbeitsvertrag oder aktuelle Arbeitgeberbestätigung
  • Arbeitsgenehmigung, Berufsausübungserlaubnis oder Erlaubnis zur Ausübung der Erwerbstätigkeit
  • Nachweis über gezahlte Rentenbeiträge
  • bei selbstständiger Tätigkeit: Steuerbescheide, Einnahmenüberschussrechnungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Prüfberichte von Steuerberatern bzw. Wirtschaftsprüfern

Unterlagen zu besonderen Lebenssituationen (falls zutreffend):

  • Bescheinigungen über den Bezug sonstiger Leistungen wie Kindergeld oder Elterngeld
  • Schwerbehindertenausweis oder medizinische Gutachten (bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Aufnahmeprüfungen)
  • Rentenbescheid, etwa bei Erwerbsminderung oder Erreichen des Rentenalters

Die Bedeutung der unterschiedlichen Dokumente

Diese Übersicht zeigt: Nicht jede Person benötigt die gleichen Unterlagen. Welche Dokumente im Einzelfall verlangt werden, hängt von Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis, Ihrer beruflichen Situation und der gesetzlichen Anspruchsgrundlage ab.

Da die konkrete Prüfung zudem den regionalen Ausländerbehörden überlassen ist und sich bundesweit unterschiedliche Vorgehensweisen etabliert haben, kann sich der Umfang der einzureichenden Unterlagen von Behörde zu Behörde unterscheiden. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie daher frühzeitig klären, welche Nachweise in Ihrem individuellen Fall erforderlich sind.

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Notwendige Unterlagen fehlen – Was nun?

Sollten Ihnen aktuell noch erforderliche Unterlagen (wie zum Beispiel der gültige Nationalpass, der schriftliche Mietvertrag oder die erfolgreiche Teilnahme am Integrationstest) zur Beantragung eines unbefristeten Aufenthaltstitels fehlen, finden wir von migrando fast immer eine Möglichkeit, wie die fehlenden Dokumente ersetzt oder verspätet nachgereicht werden können. Haben Sie also keine Angst, falls Ihnen aktuell noch Unterlagen fehlen.

So geht die unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit Migrando

Aufgrund der vielen Schwierigkeiten und der enormen Masse an Antragsverfahren, empfehlen wir Ihnen ganz klar den Antrag mit migrando zu stellen!

Vorteile des unbefristeten Aufenthaltstitels mit Migrando

Zum einen bekommen Sie mit Hilfe von migrando bei der Antragstellung einen Nachweis (anwaltliches Empfangsbekenntnis) für die Antragstellung, der später von großer Bedeutung sein kann.

Zum Anderen kann migrando durch das Hinzuziehen erfahrener Rechtsanwälte Ihren Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis rechtssicher bei der zuständigen Behörde stellen. Dadurch wird Ihr Verfahren direkt bevorzugt behandelt, da die Ausländerbehörde weiß, dass ein Anwalt bei langer Bearbeitungsdauer eine Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO erheben kann.

Bei einer Antragstellung ohne Anwalt kann es aktuell durch die Überlastung der Behörden zu enormen Wartezeiten und Bearbeitungsdauern kommen, da in den nächsten Monaten und Jahren mit einer extremen Antragswelle zu rechnen ist.

Die Vorteile der Antragstellung durch migrando in Stichpunkten

  1. Keine Fehler beim Ausfüllen des Antrags
  2. Enorm beschleunigtes Verfahren
  3. Unkomplizierter Prozess
  4. Notfalls gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs
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Zusammenfassung

Wenn Sie langfristig in Deutschland leben und arbeiten möchten und sich einen sicheren Aufenthaltstitel mit klarer Zukunftsperspektive wünschen, kann das Beantragen eines unbefristeten Aufenthaltstitels ein sehr sinnvoller Schritt sein. Die Niederlassungserlaubnis ist dabei die in der Praxis wichtigste Form des unbefristeten Aufenthaltstitels und bietet Ihnen zahlreiche Vorteile – etwa eine hohe Aufenthaltssicherheit und vollen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Da die Niederlassungserlaubnis auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen beruhen kann und jede davon unterschiedliche Voraussetzungen verlangt, ist eine sorgfältige Prüfung Ihrer individuellen Lebensumstände unerlässlich. Nur so lässt sich zuverlässig einschätzen, ob Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und welche Nachweise Sie im konkreten Fall benötigen.

Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir von migrando einen kostenlosen Online-Test entwickelt, der Ihre persönlichen Voraussetzungen systematisch erfasst und auswertet. Wenn Ihr Ergebnis positiv ausfällt, kann eine zeitnahe Antragstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde sinnvoll sein.

Wir von migrando begleiten Sie gerne auf diesem Weg. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten können wir Ihnen eine rechtssichere Unterstützung bieten – sowohl im Antragsverfahren bei den Ausländerbehörden als auch, wenn nötig, in gerichtlichen Verfahren.

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Christin Schneider
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Christin Schneider ist die Head of Content bei Migrando. Mit zehn Jahren Tätigkeit bei der Ausländerbehörde verfügt sie über einzigartige, praxisbezogene Erfahrungen aus erster Hand. Dank ihrer Expertise ist sie eine gefragte Quelle für ...
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Anna Faustmann
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Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...