Allgemeine Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis
Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis sind im § 9 AufenthG festgehalten. Grundsätzlich gilt:
- 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis: Sie müssen seit mindestens 5 Jahren eine rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzen.
- Gesicherter Lebensunterhalt: Ihr Lebensunterhalt für Sie und Ihre Familie muss gesichert sein, ohne dass Sie auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Dies kann durch ein geregeltes Einkommen oder ausreichende finanzielle Rücklagen nachgewiesen werden.
- Rentenversicherungsbeiträge: Sie müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Zeiten der Kinderbetreuung oder häuslichen Pflege werden angerechnet.
- Straffreiheit: Es dürfen keine schwerwiegenden Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung gegen Sie sprechen. Dies bedeutet, dass Sie keine Straftaten begangen haben dürfen, die Ihre Niederlassungserlaubnis gefährden könnten.
- Erlaubnis zur Beschäftigung: Sie müssen im Besitz aller erforderlichen Erlaubnisse zur dauerhaften Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit sein.
- Deutsche Sprachkenntnisse: Sie müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können. Dies wird in der Regel durch ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B1 oder höher nachgewiesen. Die Sprachkenntnisse sind essenziell für die Integration und das tägliche Leben in Deutschland.
- Integrationsnachweis: Sie müssen Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Ein erfolgreicher Abschluss eines Integrationskurses oder ein bestandener Einbürgerungstest kann diesen Nachweis erbringen.
- Ausreichender Wohnraum: Sie müssen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen verfügen.

Welche Aufenthaltstitel berechtigen zur Niederlassungserlaubnis?
Ein Aufenthalt von 5 Jahren mit einer rechtmäßigen Aufenthaltserlaubnis berechtigt immer für eine Niederlassungserlaubnis, wenn alle anderen Voraussetzungen neben dem rechtmäßigen Aufenthalt von Ihnen erfüllt werden. Allerdings gibt es sogenannte Zweckwechselverbote, was bedeutet, dass Sie nicht in die Niederlassungserlaubnis wechseln dürfen, wenn Sie einen befristeten Aufenthaltstitel zu einem bestimmten Zweck besitzen.
Mit folgenden zweckgebundenen Aufenthaltstiteln gemäß Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist die Niederlassungserlaubnis für Sie gesperrt:
- § 16a Berufsausbildung und berufliche Weiterbildung
- § 16b Studium
- § 16d Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- § 16e Studienbezogenes Praktikum EU
- § 16f Sprachkurse und Schulbesuch
- § 17 Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes
- § 20 Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
- § 25 (4a und 4b) Ausländer, die Opfer einer Straftat wurden
Unterschiedliche Voraussetzungen je nach Stadt
Die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis können sich je nach Art der Niederlassungserlaubnis unterscheiden. Es gibt unterschiedliche Arten der Niederlassungserlaubnis für bestimmte Personengruppen wie Flüchtlinge, Fachkräfte oder Selbständige. Unterschiede bei den Voraussetzungen je nach Behörde oder Stadt gibt es allerdings nicht. Die Voraussetzungen sind somit in jeder Stadt gleich.

Ausnahmen von den allgemeinen Voraussetzungen
Für bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmen von den allgemeinen Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis. Das bedeutet, dass Sie manche der Voraussetzungen dann nicht mehr zur Gänze erfüllen müssen oder die Niederlassungserlaubnis bereits nach 3 Jahren erhalten können.
Niederlassungserlaubnis ohne 60 Monate Pflichtbeiträge
In einigen Fällen müssen nicht die vollen 60 Monate an Rentenversicherungsbeiträgen nachgewiesen werden. Dies gilt insbesondere für:
- Flüchtlinge: Wenn Sie als Flüchtling nach Deutschland gekommen sind und einen Aufenthaltstitel nach §25 Abs. 2 AufenthG besitzen, sind keine 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge erforderlich. In diesem Fall ist der Erhalt der Niederlassungserlaubnis außerdem auch nach 3 Jahren schon möglich.
- Die Niederlassungserlaubnis gemäß § 26 Absatz 3 AufenthG ist ebenso für Personen mit § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. AufenthG, § 23 Absatz 4 AufenthG und § 25 Absatz 1 AufenthG ohne 60 Monate Pflichtbeiträge möglich.
- Nach abgeschlossener Ausbildung: Wenn Sie eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, das zu einem anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss führt und Sie anschließend in den Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit Berufsausbildung gemäß §18a und 18b AufenthG gewechselt sind, wird ebenfalls von den 60 Monaten Pflichtbeiträgen als Voraussetzung abgesehen.
- Ehepartner: In Ausnahmefällen sind auch Ehepartner von den 60 Monaten Pflichtbeiträgen in die Rentenversicherung befreit. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Ihr Ehepartner die Voraussetzung der 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge bereits erfüllt. Weiter müssen Sie die Voraussetzung nicht erfüllen, wenn Sie mit einem Deutschen verheiratet sind (§ 28 AufenthG) oder Ihr Ehepartner einen Aufenthaltstitel gemäß 18c AufenthG besitzt.
Die Niederlassungserlaubnis bietet Ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, die Ihnen viele Rechte und Freiheiten gibt. Doch eine der Hauptvoraussetzungen – die 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung – kann eine Hürde darstellen. ...
Weitere Erleichterungen für bestimmte Personengruppen
Neben der Befreiung von den 60 Monaten Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung gibt es weitere Personengruppen, die von erleichterten Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis profitieren können:
- Aufenthaltstitel vor dem 01.01.2005: Wenn Sie vor dem 01.01.2005 bereits einen Aufenthaltstitel hatten, benötigen Sie lediglich ein A1-Zertifikat, um die Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Diese Regelung erleichtert es langjährigen Bewohnern Deutschlands, eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen.
- Selbstständige nach §21 AufenthG: Selbständige können nach 3 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt bei erfolgreicher Geschäftstätigkeit in die Niederlassungserlaubnis wechseln, wenn die Selbständigkeit auch in Zukunft die Sicherung des Lebensunterhalts gewährleistet. Sie müssen i.d.R dann auch alle weiteren Nachweise (Sprachnachweis, Test “Leben in Deutschland”, etc.) nicht erfüllen.
- Ehepartner mit Aufenthaltstitel nach §18c Aufenthaltsgesetz: Wenn Ihr Ehepartner einen Aufenthaltstitel nach §18c AufenthG besitzt, können Sie gemäß §9 Abs. 3a AufenthG bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten, vorausgesetzt, Sie leben in ehelicher Gemeinschaft und erfüllen die weiteren Voraussetzungen.
- Kinderbetreuung und häusliche Pflege: Zeiten, die Sie für die Betreuung Ihrer Kinder oder die Pflege von Angehörigen aufwenden, werden bei den 60 Monaten Rentenversicherungsbeiträgen angerechnet.
- Härtefallregelungen: Wenn Sie aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankungen oder Behinderungen bestimmte Bedingungen nicht erfüllen können, können Sie davon befreit werden. Darunter kann der Nachweis der Sprachkenntnisse oder der Pflichtbeiträge fallen.
Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte erhalten haben oder erhalten wollen, dann sind Sie in der Regel bereits über einen längeren Zeitraum in Deutschland als Fachkraft tätig. Bei dieser Regel gibt es wenige Ausnahmefälle....
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren
Für diese Personen ist eine Niederlassungserlaubnis bereits nach 3 Jahren anstatt der üblichen 5 Jahre möglich:
- Fachkräfte: Wenn Sie seit drei Jahren einen Aufenthaltstitel als Fachkraft (mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung) besitzen, erwerbstätig sind, 36 Monate Pflichtbeiträge in eine Rentenversicherung geleistet haben und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, können Sie bereits nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Wenn Sie Ihr Studium oder Ihre Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, verkürzt sich die Zeit der monatlichen Pflichtbeiträge auf 24 Monate.
- Beamte: Ausländische Personen in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn können bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
- Inhaber einer Blauen Karte EU: Wenn Sie im Besitz einer Blauen Karte (EU) sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon nach 21 Monaten (bei ausreichenden Deutschkenntnissen) oder 27 Monaten (bei einfachen Deutschkenntnissen) eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
- Familienangehörige: Ehepartner oder Kinder von deutschen Staatsangehörigen können nach §28 nach drei Jahren Aufenthalt eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Ansonsten können Kinder die Niederlassungserlaubnis erst nach 5 Jahren Aufenthalt und ab dem 16. Lebensjahr bekommen.
Voraussetzungen für den Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Der Prozess zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis kann komplex und manchmal verwirrend sein. Es ist daher wichtig, häufige Fehler zu vermeiden, damit Sie die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllen und Verzögerungen oder Ablehnungen vermeiden. Die folgenden Tipps sollen Ihnen dabei helfen, Ihre Niederlassungserlaubnis möglichst schnell zu erhalten.
Tipp | Beschreibung |
---|---|
Frühzeitig starten | Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung und Beschaffung der notwendigen Unterlagen. |
Informationen einholen | Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde über die notwendigen Nachweise und den Ablauf des Antragsverfahrens. |
Vollständige Unterlagen | Stellen Sie sicher, dass alle benötigten Dokumente vollständig und aktuell sind. |
Kopien bereithalten | Machen Sie Kopien aller eingereichten Dokumente für Ihre eigenen Unterlagen. |
Terminvereinbarung | Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei der Ausländerbehörde. |
Fragen stellen | Zögern Sie nicht, bei Unklarheiten Fragen zu stellen. |
Kontakt halten | Halten Sie den Kontakt zur Ausländerbehörde aufrecht und informieren Sie sich regelmäßig über den Status Ihres Antrags. |
Mit unserer praktischen Checkliste für die Niederlassungserlaubnis können Sie sicherstellen, dass Sie die notwendigen Dokumente und Nachweise haben. Sie können sich unsere Checkliste kostenlos als PDF herunterladen!

Gültigkeit der Niederlassungserlaubnis: Das sollten Sie beachten
Als unbefristeter Aufenthaltstitel kann die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich nie ablaufen. Allerdings ist Ihre Gültigkeit an zwei Dokumente geknüpft:
- an die Karte, die Ihre Niederlassungserlaubnis dokumentiert und
- Ihren Nationalpass bzw. Ihren Reiseausweis.
Gültigkeit der Karte
Wenn Sie die Niederlassungserlaubnis erhalten, bekommen Sie von der Ausländerbehörde eine Karte, die Ihren Aufenthaltstitel bestätigt. Diese Karte enthält wichtige Daten zu Ihrer Person sowie ein aktuelles Passfoto und Ihren Fingerabdruck. Damit die Daten immer aktuell bleiben, muss die Karte alle 10 Jahre erneuert werden. Es ist dafür aber keine erneute Prüfung Ihrer Voraussetzungen notwendig!
Auf Ihrer Niederlassungserlaubnis-Karte finden Sie die Information, wie lange die Karte gültig ist. Stellen Sie sicher, dass Sie vor Ablauf dieses Datums eine neue Karte bei der Ausländerbehörde beantragen.
Gültigkeit des Passes bzw. des Reiseausweises
Ihre Niederlassungserlaubnis ist auch an die Gültigkeit Ihres Nationalpasses bzw. Ihres Reiseausweises gekoppelt. Läuft eines dieser Dokumente ab, verlieren Sie zwar nicht Ihre Niederlassungserlaubnis – es kann aber vor allem bei Reisen ins Ausland zu Komplikationen kommen.
Ihren Nationalpass können Sie entweder in Ihrem Heimatland oder bei der Botschaft Ihres Landes in Deutschland beantragen bzw. verlängern lassen. Um Ihren Reiseausweis zu erneuern, beantragen Sie am besten vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Reiseausweis bei der Ausländerbehörde. Damit Ihre Niederlassungserlaubnis an den neuen Pass bzw. Reiseausweis gebunden ist, müssen Sie den sogenannten Passübertrag durchführen.
Für den Passübertrag vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Ausländerbehörde. Zu diesem Termin nehmen Sie Ihren neuen Pass bzw. Reiseausweis mit. Dort werden zu Ihrer Identifikation neue Fingerabdrücke abgenommen und Sie zahlen eine Gebühr in Höhe von 67 € für den Passübertrag.
Probleme bei den Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis?
Grundsätzlich gelten in ganz Deutschland dieselben Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis. Unsere Rechtsexperten von Migrando erreichen jedoch immer wieder Nachrichten, dass Personen in Ihrer Stadt die Niederlassungserlaubnis trotz erfüllter Voraussetzungen nicht erhalten. Wenn auch Sie davon betroffen sind, helfen Ihnen unsere Experten gerne weiter!
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu den Voraussetzungen der Niederlassungserlaubnis
Nein, eine Niederlassungserlaubnis ist keine zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung, kann diese aber erleichtern, da Sie dann viele Voraussetzungen schon mitbringen. Wichtig ist, dass Sie einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel besitzen und die weiteren Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen.
Ja, das ist möglich, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte besitzen oder Ihr Ehepartner bereits deutscher Staatsbürger ist, können Sie die Niederlassungserlaubnis bereits nach 3 Jahren erhalten. Noch schneller geht es mit der Blauen Karte EU, zum Beispiel bereits nach 21 Monaten.
Ja, wenn Sie seit 3 Jahren mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind und die Ehe fortbesteht, können Sie nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Nein, die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und läuft nicht ab. Wichtig ist aber, dass Sie Ihre Dokumente regelmäßig erneuern, die in Verbindung mit Ihrer Niederlassungserlaubnis stehen. Das betrifft die Karte, die Ihre Niederlassungserlaubnis dokumentiert, sowie Ihren Nationalpass bzw. Ihren Reiseausweis für Flüchtlinge/Staatenlose/Ausländer.