Was ist die Beschäftigungsduldung?
Wenn Ihnen die Abschiebung droht, setzt eine Duldung diese vorübergehend aus und Sie können für diesen Zeitraum in Deutschland bleiben. Eine Duldung ist jedoch kein Aufenthaltstitel und wird später nicht mitberechnet, wenn zum Beispiel Ihre Aufenthaltszeit für die Einbürgerung berechnet wird.
Die Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG erlaubt Ihnen und Ihrer Familie, in Deutschland zu bleiben, solange Sie arbeiten. Grundsätzlich erhalten Sie als Geduldeter gemäß § 61 Abs. 1 S 2 AsylG nach 3 Monaten eine Arbeitserlaubnis. Wenn Sie in einer Aufnahmeeinrichtung leben, geht dies nach 6 Monaten.
Nachdem Sie 12 Monate lang für mindestens 20 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben und weitere Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Beschäftigungsduldung beantragen.
Beschäftigungsduldung: Welche Voraussetzungen gelten?
Wenn Sie, wie bereits erwähnt, für mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden pro Woche, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG. Sie müssen jedoch auch alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Klärung der Identität durch ein gültiges Identitätsdokument wie Personalausweis oder Pass.
- Einreise in Deutschland spätestens am 31.12.2022.
- Geduldet seit mindestens 12 Monaten.
- Sicherung des Lebensunterhaltes durch die Beschäftigung in einem inländischen Betrieb bis 12 Monate vor der Beantragung der Beschäftigungsduldung.
- Deutschkenntnisse auf A2-Niveau.
- Straffreiheit: Sie und Ihr Lebenspartner dürfen keine Verurteilung wegen einer Straftat erhalten und keinen Kontakt zu terroristischen oder extremistischen Vereinigungen haben.
Sehen Sie sich die gesammelten Voraussetzungen in unserer Checkliste an – praktisch zum Ausdrucken.
Wenn Sie als Inhaber einer Duldung nach § 60a Abs. 2 S 3 AufenthG dazu aufgefordert werden, müssen Sie außerdem einen Integrationskurs besuchen. Wenn Sie diesen abbrechen, müssen Sie nachweisen, dass das nicht Ihre Schuld ist.
Folgende Herkunftsländer sind für die Beschäftigungsduldung ausgeschlossen: Albanien, Kosovo, Montenegro, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Moldawien, Ghana, Senegal und Serbien.
Wenn Sie Ihre Beschäftigung wechseln, verlieren Sie die Duldung nach § 60d AufenthG nicht. Auch wenn Sie für kurze Zeit arbeitslos sind, bleibt Ihnen die Beschäftigungsduldung erhalten. Wichtig ist, dass Sie innerhalb von 3 Monaten eine neue Arbeit finden und beginnen.
In 5 Schritten zur Beschäftigungsduldung
Nun wissen Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Beschäftigungsduldung zu erhalten. Doch was müssen Sie machen, um sie zu bekommen? Die folgende Grafik zeigt, welche Schritte nötig sind.
Die erstmalige Erteilung einer Duldung kostet 62 €. Eine Verlängerung kostet dann nur noch 37 €. Wenn Sie von einer anderen Duldung in die Beschäftigungsduldung wechseln, kostet dies 37 €. Sobald Sie die Beschäftigungsduldung erhalten haben, ist sie 30 Monate lang gültig. Danach können Sie sie verlängern, solange Sie einer entsprechenden Beschäftigung nachgehen. Oder Sie wechseln in die Aufenthaltserlaubnis:
Von der Beschäftigungsduldung zur Aufenthaltserlaubnis
Nach der Beschäftigungsduldung haben Sie die Möglichkeit, in eine Aufenthaltserlaubnis zu wechseln. Jeder der möglichen Aufenthaltstitel hat unterschiedliche Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen:
- § 19d AufenthG für qualifizierte Geduldete
- § 25a AufenthG für Jugendliche und Erwachsene
- § 25b AufenthG für nachhaltige Integration
- § 104c AufenthG, das Chancen-Aufenthaltsrecht
- § 16g AufenthG, zur Berufsausbildung für Geduldete
Achten Sie darauf, den Antrag für den Aufenthaltstitel vor Ablauf der Beschäftigungsduldung zu stellen. Denn wenn Ihre Beschäftigungsduldung nach 30 Monaten abläuft und noch kein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde, fallen Sie wieder in den Duldungsstatus ohne Beschäftigungsduldung zurück.
Die Beschäftigungsduldung kann Ihnen auch wieder entzogen werden, wenn Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen. Wenn Sie also Ihren Arbeitsplatz verlieren, strafrechtlich verurteilt werden, eine Abschiebungsordnung nach § 58a AufenthG erlassen wurde oder Sie eine terroristische Gefahr darstellen, verlieren Sie die Beschäftigungsduldung.
Die Beschäftigungsduldung mit Familie
Wenn Sie Familie haben, gibt es bei der Beschäftigungsduldung eine erfreuliche Besonderheit: Diese Duldung wird automatisch auch an Familienmitglieder erteilt. So hat Ihre gesamte Familie bessere Planungsmöglichkeiten. Wenn Sie später in die Aufenthaltserlaubnis wechseln, gilt diese auch für Ihren Ehegatten oder Lebenspartner und Ihre Kinder.
Ihre minderjährigen Kinder, die mit Ihnen leben, müssen dabei nachweislich die Schule besuchen und dürfen nach § 54 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AufenthG zu keinen Freiheitsstrafen über 6 Monaten oder zu Jugendstrafen über 1 Jahr verurteilt worden sein.
Das Bleibeinteresse bezeichnet das schützenswerte Interesse eines Ausländers, in Deutschland zu bleiben, auch wenn Gründe für eine Ausweisung vorliegen könnten. Insbesondere wird das Bleibeinteresse schwer gewichtet, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind....
Aktuell: Beschäftigungsduldung 2024
Am 27. Februar 2024 sind Änderungen der Beschäftigungsduldung in Kraft getreten. Zu diesen Änderungen gehören:
- Aufenthaltstitel: Nach der Beschäftigungsduldung können nun mehr Aufenthaltstitel beantragt werden, und zwar §§ 16g, 19d, 25a, 25b, 104c AufenthG.
- Arbeitsstunden: Seit Februar sind nicht mehr, wie bisher, 35 Stunden Arbeit pro Woche, sondern nur noch 20 Stunden pro Woche notwendig.
Holen Sie sich die Beschäftigungsduldung
Die Beschäftigungsduldung bietet Betroffenen gleich mehrere Vorteile im Vergleich zu anderen Duldungen. Dazu gehören eine längere Gültigkeit, die Möglichkeit, die Duldung auf Lebenspartner und Kinder anzuwenden und die Erwerbstätigkeit. Die Beschäftigungsduldung bietet daher vielen Menschen mehr Planungssicherheit und schafft die Möglichkeit eines längeren Aufenthalts in Deutschland.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur Beschäftigungsduldung
Das Gesetz zur Beschäftigungsduldung finden Sie in § 60d AufenthG. Die wichtigsten Voraussetzungen, diese zu bekommen ist, dass Sie seit 12 Monaten eine Duldung besitzen und Sie sozialversicherungspflichtig arbeiten, und zwar im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche.
Die erstmalige Beantragung einer Duldung kostet 62 € pro Erwachsenem. Wenn Sie oder Ihr Lebenspartner in die Beschäftigungsduldung wechseln oder diese verlängern, sinken die Kosten auf 37 € pro Person. Ihre Kinder zahlen jeweils die Hälfte.
Nein, mit der Beschäftigungsduldung können Sie, wie mit anderen Duldungen, nicht reisen. Innerhalb des Bundesgebiets dürfen Sie sich jedoch frei bewegen, nur außerhalb Deutschlands ist dies nicht möglich.
Nein, der Familiennachzug ist mit der Beschäftigungsduldung, wie auch mit anderen Duldungen nicht möglich. Wenn sich Ihre Familie jedoch bereits in Deutschland befindet, bekommt Ihr Ehepartner und Ihre Kinder automatisch mit Ihnen die Beschäftigungsduldung.