Das Bild zeigt symbolhaft eine Gruppe von Geflüchteten aus der Ukraine. In Deutschland haben sie Anspruch auf vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG. Aber was gilt für Drittstaatangehörige ohne ukrainische Staatsbürgerschaft?

Droht vielen Syrern der Verlust des Schutzstatus? Das plant die Bundesregierung

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will den Schutzstatus von Geflüchteten aus Syrien überprüfen lassen. Nach Informationen des RedanktionsNetzwerk Deutschland (RND) soll das BAMF seine Widerrufsprüfungen noch im Herbst 2026 ausweiten. Beginnen sollen die zusätzlichen Prüfungen bei allein reisenden jungen Männern, die staatliche Leistungen beziehen und nicht arbeiten. Was ist bisher bekannt?
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin

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Innenminister kündigt Widerrufsprüfungen an

Nach Informationen des RND will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) das BAMF anweisen, den Schutzstatus syrischer Geflüchteter in großem Umfang zu überprüfen. Dobrindt bestätigte am Montag, dass die Prüfung schrittweise ausgeweitet werden soll.

Alexander Throm (CDU) erklärte gegenüber dem RND, dass zunächst allein reisende junge Männer überprüft werden sollten, die Sozialleistungen beziehen und nicht arbeiten. Bei berufstätigen Syrer:innen verwies Throm auf die Möglichkeit, in einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit zu wechseln.

Hintergrund: Bei einem Widerrufsverfahren überprüft das BAMF, ob eine Person weiterhin Anspruch auf Schutz in Deutschland hat. Die gesetzlichen Regeln dafür finden sich in § 73b des Asylgesetzes (AsylG). Eine Überprüfung des Schutzstatus kann zum Beispiel erfolgen, wenn sich die Lage im Herkunftsland deutlich und dauerhaft verbessert hat.

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BAMF überprüft Schutzstatus immer häufiger

Die angekündigte Maßnahme ist nicht völlig neu. Bereits seit längerem überprüft das BAMF den Schutzstatus von syrischen Straftätern und Gefährdern sowie von Personen, bei denen eine Reise nach Syrien bekannt geworden ist.

Seit Juni 2026 werden die Prüfungen nach und nach auf weitere Personengruppen ausgeweitet. Dazu gehören Personen mit geringer Schutzbedürftigkeit, bei denen das BAMF davon ausgeht, dass sie ihren Lebensunterhalt in Syrien selbst sichern können oder dort auf die Unterstützung durch Familie oder ein soziales Netzwerk zurückgreifen können. Nun soll die Widerrufsverfahren auf weitere Personengruppen ausgeweitet werden.

Die Zahl der Widerrufe ist dadurch bereits gestiegen. Im ersten Halbjahr 2026 entschied das BAMF über insgesamt 8.320 Widerrufsverfahren syrischer Staatsangehöriger. In 23,2 Prozent der Fälle wurde der Schutzstatus widerrufen oder zurückgenommen. Im gesamten Jahr 2025 lag der Anteil der Widerrufe noch bei 3,7 Prozent.

Besonders häufig wurden im ersten Halbjahr 2026 die Flüchtlingseigenschaft (9,1 Prozent der Fälle) und der subsidiäre Schutz (10,9 Prozent der Fälle) widerrufen. In weiteren 3,2 Prozent der Fälle wurde das nationale Abschiebungsverbot zurückgenommen.

Bundesregierung will freiwillige Rückkehr stärker fördern

Neben den geplanten Widerrufsverfahren will die Bundesregierung auch die freiwillige Rückkehr nach Syrien stärker fördern. Alexander Throm erklärte gegenüber dem RND, dass dafür mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen.

Schon heute können Menschen, die nach Syrien zurückkehren wollen, über das Programm REAG/GARP finanzielle Unterstützung erhalten. Für syrische Staatsangehörige ist eine einmalige Starthilfe von 1.000 Euro für Erwachsene bzw. 500 Euro für Minderjährige vorgesehen. Hinzu kann eine Reisebeihilfe von 200 Euro pro Person kommen. Welche Leistungen tatsächlich bewilligt werden, wird im Einzelfall entschieden.

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Was Syrer:innen im Widerrufsverfahren beachten sollten

Ende Juni 2026 lebten laut Bundesregierung 915.840 syrische Staatsangehörige in Deutschland. Mehr als 640.000 von ihnen verfügen über eine befristete Aufenthaltserlaubnis, weitere 70.000 über eine Niederlassungserlaubnis.

Rund 262.000 Syrerinnen und Syrer hatten zu diesem Zeitpunkt einen Schutzstatus. Knapp 284.000 Personen verfügten über einen subsidiären Schutz.

Wichtig: Eine Widerrufsprüfung bedeutet nicht automatisch, dass der Schutzstatus entzogen wird. Das BAMF muss immer im Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen für den Schutz noch bestehen. Vor einer Entscheidung über einen Widerruf muss die betroffene Person über die Entscheidung und deren Gründe informiert werden und die Gelegenheit erhalten, sich dazu zu äußern.

Das sollten Syrer:innen im Widerrufsverfahren nun beachten:

  • Schreiben vom BAMF ernst nehmen und Fristen beachten
    Wer ein Schreiben zum Widerrufsprüfverfahren erhält, sollte dieses sorgfältig lesen und alle genannten Fristen einhalten. Versäumte Fristen können sich negativ auf das Verfahren auswirken.
  • Nachweise zu Integration, Sprache, Arbeit und Ausbildung sammeln
    Sammeln Sie Unterlagen, die Ihre Integration in Deutschland beweisen (Sprachzertifikate, Arbeitsverträge, Ausbildungs- oder Studiennachweise, Schulbescheinigungen der Kinder). Auch ehrenamtliches Engagement kann hilfreich sein.
  • Nachweise zum persönlichen Schutzbedarf sammeln
    Ebenso wichtig sind Unterlagen, die Ihren Schutzbedarf belegen (ärztliche Atteste, Nachweise über politisches Engagement in Syrien oder Dokumente zur individuellen Bedrohung in Syrien)
  • Individuelle Schutzgründe darlegen
    Auch wenn sich die allgemeine Lage in Syrien verändert hat, kann im Einzelfall weiterhin Schutzbedarf bestehen. Zum Beispiel bei politischer Verfolgung, Zugehörigkeit zu einer Minderheit oder aus gesundheitlichen Gründen. Diese Umstände sollten Sie möglichst konkret und nachvollziehbar nachweisen.
  • Reisen nach Syrien vermeiden
    Freiwillige Reisen ins Herkunftsland mit Schutzstatus können als Hinweis darauf gewertet werden, dass kein Schutzbedarf mehr besteht. Deshalb empfiehlt es sich, vor einer Reise zu prüfen, ob diese unbedingt notwendig ist und ggf. rechtliche Beratung einzuholen.
  • Rechtliche Beratung nutzen
    Widerrufsverfahren sind komplex. Eine qualifizierte Beratung durch Fachanwält:innen oder erfahrene Beratungsstellen kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und die eigenen Rechte zu kennen.
    Sollte das BAMF tatsächlich einen Widerruf aussprechen, besteht die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen. Klagen gegen Widerrufsbescheide sind möglich, müssen aber innerhalb einer kurzen Fristen erhoben werden.
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Anna Faustmann
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Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...