Bereits in der vergangenen Woche hatte sich abgezeichnet, dass der Antrag der AfD keine Mehrheit finden würde. Nach der Ablehnung im Innenausschuss ist nun auch die Entscheidung im Plenum gefallen. Doch was genau forderte die AfD – und was bedeutet der Beschluss des Bundestages für Einbürgerungswillige?
Bundestag stimmt gegen den AfD-Antrag
In namentlicher Abstimmung stimmten 438 Abgeordnete gegen den Antrag der AfD. Dafür stimmten 134 Abgeordnete sowie ein fraktionsloses Mitglied.
Grundlage für die Entscheidung war eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Dieser hatte den Antrag zuvor inhaltlich geprüft und empfohlen, ihn nicht anzunehmen. Solche Empfehlungen haben im parlamentarischen Verfahren ein großes Gewicht, da sie die Position der Fachpolitiker widerspiegeln.
Mit der Abstimmung im Bundestag ist das Verfahren abgeschlossen. Der Antrag gilt als politisch gescheitert und wird nicht weiterverfolgt.
Was die AfD konkret gefordert hatte
Die AfD hatte mit ihrem Antrag eine „umfassende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts“ gefordert. Ziel war es vor allem, die Änderungen der Reform von 2024 wieder rückgängig zu machen.
Ein zentraler Punkt des AfD-Antrags war die Aufenthaltsdauer: Während aktuell fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt für die Einbürgerung notwendig sind, wollte die AfD die Frist wieder auf acht Jahre erhöhen. Für viele Menschen hätte sich der Weg zum deutschen Pass dadurch deutlich verlängert.
Auch bei den Sprachkenntnissen sah der Antrag strengere Regeln vor. Statt des derzeit erforderlichen B1-Niveaus sollten künftig Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden. Ausnahmen vom Nachweis sollten weitgehend entfallen
Zudem wollte die AfD die Anforderungen an den Lebensunterhalt verschärfen. Demnach sollten Antragsteller nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt langfristig eigenständig absichern können. Diese Regel gilt bereits heute. Laut Willen der AfD sollten jedoch mögliche Ausnahmen – etwa bei nachgewiesenen physischen oder psychischen Erkrankungen – stark eingeschränkt werden.
Darüber hinaus sah der Antrag strengere Prüfungen im Einbürgerungsverfahren vor. Insbesondere sollte intensiver kontrolliert werden, ob Antragsteller die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstehen und anerkennen.
Ein weiterer Vorschlag betraf Personen mit Flucht- oder Schutzstatus: Zeiten im Asylverfahren oder mit anerkanntem Schutz sollten nach dem Willen der AfD künftig nicht mehr auf die Einbürgerung angerechnet werden.
Darüber hinaus forderte die AfD, dass Menschen, die illegal nach Deutschland eingereist sind, grundsätzlich von der Einbürgerung ausgeschlossen werden sollen.
Mehrere Parteien sprachen sich gegen den Antrag aus
In der Debatte im Bundestag verteidigten mehrere Fraktionen die bestehenden Regelungen für die Einbürgerung.
Vertreterinnen und Vertreter von CDU/CSU und SPD betonten, dass die derzeitige Fünf-Jahres-Frist das Ergebnis eines politischen Kompromisses sei, der unterschiedliche Interessen berücksichtigt. Sie sehen darin eine ausgewogene Lösung zwischen Integration und Anforderungen an den Erwerb der Staatsbürgerschaft.
Auch Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sprachen sich gegen eine Verschärfung der Einbürgerungsregeln aus. Sie verwiesen darauf, dass Deutschland ein Einwanderungsland sei und die Einbürgerung eine wichtige Rolle für die gesellschaftliche Teilhabe spiele.
Die AfD hingegen argumentierte, strengere Regeln seien notwendig, um den Wert der deutschen Staatsbürgerschaft zu sichern.
Fazit: Was die Entscheidung für Einbürgerungswillige bedeutet
Die Entscheidung des Bundestages bringt damit vor allem eines: Rechtssicherheit. Die in den letzten Jahren eingeführten Voraussetzungen für die Einbürgerung bleiben bestehen – eine Rückkehr zur Acht-Jahres-Frist ist vorerst nicht zu erwarten.
Damit gilt weiterhin: Die Einbürgerung ist nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich. Auch die Anforderungen an die Sprachkenntnisse bleiben unverändert – Deutsch auf dem Niveau B1.
Beim Lebensunterhalt gilt weiterhin, dass dieser grundsätzlich eigenständig und langfristig gesichert sein muss (ohne Bezug von Sozialleistungen). In bestimmten Fällen sind jedoch Ausnahmen möglich.
Zudem müssen Antragsteller sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, ihre Identität klären, Straffreiheit nachweisen und den Einbürgerungstest bestehen (oder einen deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss vorlegen).