Gericht: Deutschland ist zur Erteilung der Visa verpflichtet
Hintergrund sind mehrere Eilbeschlüsse des VG Berlin. Sie verpflichten das Auswärtige Amt, Afghaninnen und Afghanen Visa auszustellen, denen im Rahmen der Bundesaufnahmeprogramme eine Einreise nach Deutschland zugesagt wurde.
Betroffen ist unter anderem eine Juristin aus Afghanistan, die mit 13 Angehörigen in Pakistan auf die Ausreise wartet. In ihrem Fall hatte das OVG Berlin-Brandenburg das Auswärtige Amt zur Erteilung der Visa verpflichtet. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Vier Monate kein Visa für Afghanen
Wie die Welt berichtet, sei trotz der gerichtlichen Entscheidung seit vier Monaten keine Person aus den Aufnahmeprogrammen von Islamabad nach Deutschland gereist. Das VG Berlin forderte das Auswärtige Amt daher auf, zu erklären, welche Maßnahmen bislang zur Erteilung der Visa getroffen wurden. Eine Antwort sei bisher ausgeblieben.
Nach Angaben des Auswärtigen Amts warten derzeit rund 2.000 Afghan:innen mit Aufnahmezusagen in Pakistan. Viele von ihnen verfügen nicht mehr über gültige Visa für Pakistan. Pakistanische Behörden haben in den vergangenen Wochen zahlreiche Afghanen ohne Aufenthaltstitel festgenommen. Einige wurden bereits nach Afghanistan abgeschoben.
Visa für Afghanen: Regierung droht in weiteren Fällen Zwangsgeld
Wie verschiedene Medien berichten, drohen dem Auswärtigen Amt neben dem bereits verhängten Zwangsgeld weitere Bußgelder. So habe das Verwaltungsgericht Berlin (laut dpa) das Ministerium angewiesen, einer Familie aus Kabul bis zum 10. September Visa zu erteilen – andernfalls drohe ein Bußgeld von 2.500 Euro.
In einem weiteren Fall soll eine Strafe von 10.000 Euro verhängt werden, wenn das Ministerium nicht innerhalb von drei Wochen über den Visumantrag einer anderen Familie entscheidet. Dabei geht es allerdings nur um die Pflicht, den Antrag zu bearbeiten. Ob am Ende eine Zusage oder Ablehnung erfolgt, liegt weiterhin im Ermessen des Auswärtigen Amtes.
Nach Angaben mehrerer Medien liegen dem VG Berlin noch zahlreiche weitere Klagen von Afghan:innen vor, die eine Entscheidung über ihre Visa einfordern.
Innenminister Dobrindt mahnt zur Geduld
Die Aufnahmeprogramme wurden 2022 eingeführt, um besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen vor dem Taliban-Regime zu schützen. Dazu zählen etwa Frauen- und Menschenrechtler, Journalisten, Juristen und Ortskräfte.
Die aktuelle Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Programme inzwischen gestoppt. Während der deutsche Außenminister Johann Wadephul (CDU) kürzlich betonte, dass man sich an alle Visa-Versprechen halten wolle, mahnte Dobrindt nun erneut zur Geduld.
Gegenüber der Nachrichtenagentur AFP erklärte er, dass viele Visaverfahren bisher nicht abgeschlossen werden konnten. Das zeige aber, dass solche Verfahren nicht in wenigen Wochen erledigt seien.
Zugleich stellte er klar, dass alle Sicherheitsprüfungen vollständig und ohne Probleme abgeschlossen sein müssen, bevor Menschen nach Deutschland kommen können. Fielen diese Prüfungen negativ aus, werde keine Aufnahme erfolgen.
§ 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist eine zentrale rechtliche Bestimmung, die es ermöglicht, Personen, die kollektiv vor Krieg und Verfolgung fliehen, in Deutschland vorübergehenden Schutz zu gewähren. ...
Fazit: Gericht könnte Druck auf Regierung erhöhen
Ob das Gericht dem Auswärtigen Amt tatsächlich ein Zwangsgeld verhängt, wenn es den Forderungen nicht nachkommt, ist aktuell noch unklar. Fest steht jedoch, dass die Gerichte deutlich gemacht haben: Aufnahmezusagen sind rechtlich verbindlich und müssen eingehalten werden.
Für die betroffenen Afghan:innen, die aktuell auf ihre Visa nach Deutschland warten, bleibt damit die Hoffnung, dass die Gerichte die Verfahren beschleunigen und die Bundesregierung zum Handeln zwingt.