Schutz ohne Asylverfahren
Der vorübergehende Schutzstatus ermöglicht es geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern, weiterhin ohne Asylverfahren in der EU zu leben. Sie erhalten Zugang zu Arbeit, medizinischer Versorgung, Sozialleistungen, Schulbildung und Wohnraum.
Laut EU-Kommission profitieren derzeit mehr als 4,3 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer von dieser Regelung – davon rund 1,2 Millionen in Deutschland.
Die Verlängerung stützt sich auf die EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, die bei anhaltender Gefahrenlage eine Fortsetzung des Schutzstatus ermöglicht. Bereits im Vorfeld hatte der EU-Rat betont, dass die Sicherheitslage in der Ukraine nach wie vor kritisch und eine Rückkehr für viele Menschen nicht zumutbar sei.
Wie geht es nach 2027 weiter?
Neben der Verlängerung des Schutzes wird auch an langfristigen Lösungen gearbeitet. Die EU-Mitgliedsstaaten beraten über eine koordinierte Rückkehrstrategie und alternative Aufenthaltsmöglichkeiten, etwa über Arbeits- oder Studienvisa.
Ziel ist es, den Übergang in reguläre Aufenthaltstitel zu erleichtern – für diejenigen, die langfristig in der EU bleiben möchten.
Gleichzeitig sollen Ukrainerinnen und Ukrainer, die in ihre Heimat zurückkehren möchten, besser über Rückkehrmöglichkeiten informiert werden. Auch eine schrittweise Rückkehr in die Ukraine soll vorbereitet werden – vorausgesetzt, die Sicherheitslage lässt es zu.
Entlastung für Asylsysteme
Die Regelung entlastet auch die nationalen Asylsysteme, da kein individueller Asylantrag notwendig ist. Sollte sich die Lage in der Ukraine vor März 2027 verbessern, könnte die Schutzregelung vorzeitig aufgehoben werden – darüber entscheiden der EU-Rat und die Kommission.
Hintergrund: EU-Schutz erstmals in Kraft
Der vorübergehende Schutz wurde im März 2022 kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine aktiviert – erstmals in der Geschichte der EU. Er stellt eine schnelle Lösung dar, um Geflüchteten kollektiven Schutz zu bieten und den Mitgliedstaaten Zeit für weitere Maßnahmen zu geben.
EU-Kommissar Magnus Brunner erklärte im Juni: „Die Verlängerung gibt den Betroffenen und den Mitgliedstaaten Planungssicherheit. Gleichzeitig bereiten wir uns auf langfristige Lösungen vor.“
Brunner kündigte zudem die Einsetzung eines EU-Sonderbeauftragten für ukrainische Geflüchtete an, um die Koordination zwischen den Ländern zu verbessern.