Was ist eine Niederlassungserlaubnis?
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit ihr dürfen Sie dauerhaft in Deutschland leben und grundsätzlich ohne Einschränkungen arbeiten oder sich selbstständig machen. Anders als ein befristeter Aufenthaltstitel müssen Sie die Niederlassungserlaubnis nicht regelmäßig bei der Ausländerbehörde verlängern.
Damit bietet Ihnen die Niederlassungserlaubnis ein dauerhaftes und besonders sicheres Aufenthaltsrecht. Sie erhalten deutlich mehr Freiheit bei der Wahl Ihres Arbeitsplatzes und können Ihre berufliche und persönliche Zukunft in Deutschland langfristig planen.
Gleichzeitig gilt: Mit der Niederlassungserlaubnis behalten Sie weiterhin die Staatsangehörigkeit Ihres Herkunftslandes und sind kein deutscher Staatsbürger.
Der Begriff „Niederlassungserlaubnis“ besteht aus den Wörtern „niederlassen“ und „Erlaubnis“. „Niederlassen“ bedeutet, dass Sie dauerhaft in Deutschland leben und hier Ihren Lebensmittelpunkt haben. Die „Erlaubnis“ ist die rechtliche Genehmigung dafür.
Vereinfacht ausgedrückt bedeutet Niederlassungserlaubnis also: Sie erhalten die Erlaubnis, unbefristet in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
Die Vorteile der Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis bietet Ihnen ein dauerhaftes und besonders sicheres Aufenthaltsrecht. Sie bringt vor allem folgende Vorteile:
Unbefristeter Aufenthalt: Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie dauerhaft in Deutschland leben. Ihr Aufenthaltsrecht ist nicht mehr an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden und muss nicht regelmäßig verlängert werden. Das gibt Ihnen mehr Sicherheit und erleichtert die persönliche und berufliche Planung.
Freie Erwerbstätigkeit: Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie grundsätzlich ohne Einschränkungen als Arbeitnehmer arbeiten. Sie können den Arbeitgeber wechseln oder sich selbstständig machen, ohne dafür vorher die Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen zu müssen.
Familiennachzug: Die Niederlassungserlaubnis bietet auch beim Familiennachzug Vorteile. Ehepartner und minderjährige Kinder können unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Deutschland nachziehen. Der Nachzug erfolgt aber nicht automatisch. Je nach Fall müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
Reisen: Mit einem gültigen Nationalpass und der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie visafrei für kurze Aufenthalte in andere Staaten des Schengen-Raums reisen. In der Regel sind Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen möglich.
Einbürgerung: Die Niederlassungserlaubnis kann außerdem eine wichtige Grundlage für eine spätere Einbürgerung sein, da Sie mit Ihr bereits viele Voraussetzungen erfüllen, die Sie auch für den deutschen Pass benötigen.
Trotz dieser Vorteile ist die Niederlassungserlaubnis nicht mit der deutschen Staatsangehörigkeit gleichzusetzen. Sie erhalten dadurch keinen deutschen Pass und dürfen grundsätzlich nicht an Bundestagswahlen teilnehmen. Außerdem berechtigt Sie die Niederlassungserlaubnis nicht dazu, dauerhaft in jedem anderen EU-Staat zu leben und zu arbeiten.
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis: Der schnelle Überblick
Welche Voraussetzungen Sie für die Niederlassungserlaubnis erfüllen müssen, hängt vor allem von Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel ab. Nicht alle Anforderungen gelten für jede Personengruppe in gleicher Weise. Für Fachkräfte, Inhaber einer Blauen Karte EU, anerkannte Flüchtlinge, Selbstständige und Familienangehörige von Deutschen gibt es besondere Regelungen und teilweise deutlich geringere Anforderungen.
Die folgenden Voraussetzungen gelten deshalb vor allem für die allgemeine Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG:
- Sie besitzen seit mindestens fünf Jahren einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel, der für die Niederlassungserlaubnis freigegeben ist
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt Ihrer Familie eigenständig und dauerhaft (ohne Sozialleistungen) sichern
- Sie haben mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet oder verfügen über eine vergleichbare Altersvorsorge
- Sie besitzen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1
- Sie verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
- Es liegen keine erheblichen Straftaten oder andere Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor, die gegen die Erteilung sprechen
Je nach Aufenthaltstitel können einzelne Voraussetzungen entfallen oder weniger streng sein. Auch die erforderliche Aufenthaltsdauer und die Zahl der Rentenversicherungsbeiträge unterscheiden sich teilweise deutlich. Im folgenden Überblick erfahren Sie, welche Regelungen für die verschiedenen Personengruppen gelten.
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit ausländischem Abschluss
Fachkräfte, die ihre Berufsausbildung oder ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, können die Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren erhalten. Dafür müssen sie seit drei Jahren einen Aufenthaltstitel nach § 18a, § 18b, § 18d oder § 18g AufenthG besitzen.
Außerdem müssen Sie mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Eine vergleichbare private Altersvorsorge kann ebenfalls berücksichtigt werden.
Weitere Voraussetzungen sind ein gesicherter Lebensunterhalt, eine geklärte Identität, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1, Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie ausreichender Wohnraum. Zudem dürfen keine erheblichen Straftaten vorliegen.
Einen ausführlichen Überblick über die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte und die notwendigen Nachweise finden Sie in unserem weiterführenden Ratgeber.
Die Niederlassungserlaubnis ist für viele Fachkräfte ein wichtiger Schritt zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Voraussetzungen gelten, welche Erleichterungen es für ausländische Fachkräfte gibt und wie schnell der unbefristete Aufenthalt möglich ist....
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit deutschem Abschluss
Wenn Sie in Deutschland erfolgreich eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, können Sie die Niederlassungserlaubnis bereits nach zwei Jahren erhalten. Dafür müssen Sie seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel nach § 18a, § 18b, § 18d oder § 18g AufenthG besitzen und in dieser Zeit mindestens 24 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Auch hier gilt: eine vergleichbare Altersvorsorge kann anerkannt werden.
Die weiteren Voraussetzungen für Fachkräfte müssen erfüllt sein: gesicherter Lebensunterhalt, B1-Deutschkenntnisse, Grundkenntnisse über Deutschland, ausreichender Wohnraum, keine schwerwiegenden Straftaten.
Die verkürzte Frist gilt nur, wenn Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben. Ein im Ausland erworbener Berufs- oder Hochschulabschluss verkürzt die Frist grundsätzlich nicht auf zwei Jahre.
Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte EU
Für Inhaber einer Blauen Karte EU gelten besondere Fristen:
- Mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 können Sie die Niederlassungserlaubnis nach 27 Monaten erhalten
- Wenn Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen können, verkürzt sich die Frist auf 21 Monate
Außerdem müssen Sie für diesen Zeitraum (27 bzw. 21 Monate) Rentenversicherungsbeiträge geleistet oder eine vergleichbare Altersvorsorge aufgebaut haben.
Zusätzlich muss Ihr Lebensunterhalt gesichert und ausreichender Wohnraum vorhanden sein. Auch Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung gehören zu den Voraussetzungen.
Alle wichtigen Informationen zur Niederlassungserlaubnis mit der Blauen Karte EU finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
Niederlassungserlaubnis für Selbstständige
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige (§ 21 AufenthG) können die Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt erhalten.
Dafür müssen Ihre Einkünfte ausreichen, um den eigenen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu sichern. Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung.
Zudem dürfen keine erheblichen Straftaten vorliegen. Und Sie müssen nachweisen, dass Sie über eine ausreichende Altersvorsorge, Sprachkenntnisse auf B1-Niveau sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung verfügen.
Niederlassungserlaubnis mit Flüchtlingseigenschaft
Für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge gelten besondere Voraussetzungen. Sie können die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich nach fünf Jahren erhalten. Die Dauer des Asylverfahrens wird auf diese Zeit angerechnet.
Für die Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren muss der Lebensunterhalt zu mindestens 51 Prozent selbst gesichert sein. Außerdem benötigen Antragsteller Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2. Weitere Voraussetzungen sind ausreichender Wohnraum, Grundkenntnisse über Deutschland sowie keine erheblichen Straftaten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge die Niederlassungserlaubnis auch bereits nach drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt erhalten. Dafür müssen Sie die deutsche Sprache auf dem Niveau C1 beherrschen und Ihren Lebensunterhalt zu mindestens 75 Prozent selbst sichern können. Auch bei dieser Regelung wird die Zeit des vorherigen Asylverfahrens angerechnet.
Diese Sonderregelung gilt für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 AufenthG oder § 25 Abs. 2 Satz 1 AufenthG.
Personen mit subsidiärem Schutz (§ 25 Abs. 2 Alt. 2 AufenthG) können in der Regel erst nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland die Niederlassungserlaubnis erhalten. Weitere Informationen zur Niederlassungserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte erhalten Sie hier.
Weitere Informationen zur Niederlassungserlaubnis mit Flüchtlingseigenschaft finden Sie in folgendem Blogartikel.
Bist du als Flüchtlings nach Deutschland gekommen und hast vom BAMF einen postiven Asylbescheid erhalten? Wenn du die "Flüchtlingseigenschaft" und 3 Jahre Aufenthalt bekommen hast erklären wir dir in diesem Blogbeitrag, wie und wann du die Niederlassungserlaubnis erhältst. Inhaltsan...
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Ausländische Familienangehörige von Deutschen können die Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren erhalten, wenn sie einen Aufenthaltstitel nach § 28 AufenthG besitzen.
Voraussetzung ist, dass die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Familienmitglied in Deutschland besteht. Außerdem dürfen keine Gründe für eine Ausweisung bzw. keine erheblichen Straftaten vorliegen. Antragsteller müssen grundsätzlich über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Das entspricht in der Regel dem Niveau B1.
Außerdem muss der Lebensunterhalt langfristig selbst gesichert sein (Ausnahmen sind möglich). Rentenbeiträge oder ein Einbürgerungstest sind in diesem Fall aber nicht notwendig.
Antrag auf Niederlassungserlaubnis: So geht´s!
Die Niederlassungserlaubnis wird nicht automatisch erteilt. Auch wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie selbst einen Antrag stellen und die erforderlichen Nachweise einreichen.
Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie zunächst prüfen, welche Regelung für Ihren Aufenthaltstitel gilt. Davon hängt ab, wie lange Sie bereits rechtmäßig in Deutschland leben müssen und welche Unterlagen die Ausländerbehörde von Ihnen verlangt.
Den Antrag auf Niederlassungserlaubnis stellen Sie bei der Ausländerbehörde, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Welche Behörde das ist, können Sie auf der Internetseite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises herausfinden. In der Regel ist es aber dieselbe Behörde, die auch für Ihren Aufenthaltstitel zuständig ist.
Damit Sie keine Formfehler begehen und genau wissen, welche Unterlagen Sie vorbereiten müssen, haben wir eine umfassende Anleitung erstellt:
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Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, prüft die Ausländerbehörde Ihre Angaben und Unterlagen. Dabei kontrolliert sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllen. Fehlen wichtige Dokumente oder sind einzelne Nachweise nicht mehr aktuell, kann die Behörde weitere Unterlagen anfordern.
Braucht die Behörde länger als drei Monate, um über Ihre Niederlassungserlaubnis zu entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage einzureichen. Mit diesem Rechtsmittel kann ein Gericht die Behörde dazu verpflichten, über Ihre Niederlassungserlaubnis zu entscheiden.
Unsere Empfehlung: Prüfen Sie mit unserem kostenlosen Test, ob Sie die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllen. Wenn Sie Unterstützung benötigen, übernehmen unsere juristischen Experten die Antragstellung für Sie. Reagiert die Ausländerbehörde über einen längeren Zeitraum nicht, prüfen wir außerdem, ob eine Untätigkeitsklage möglich ist, und setzen Ihre Rechte durch.
Unterlagen für die Niederlassungserlaubnis
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel und der gesetzlichen Grundlage Ihres Antrags ab. In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente:
- einen gültigen Pass oder Passersatz
- Ihren aktuellen Aufenthaltstitel
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Ihren Arbeitsvertrag
- aktuelle Gehaltsabrechnungen
- eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung
- den Versicherungsverlauf der Rentenversicherung
- einen Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- den Mietvertrag oder einen anderen Wohnraumnachweis
- ein anerkanntes Sprachzertifikat
- einen Nachweis über den Test „Leben in Deutschland“
Eine detaillierte Übersicht darüber, welche Unterlagen Sie für die Niederlassungserlaubnis brauchen, finden Sie in folgendem Blogartikel:
Eine Niederlassungserlaubnis bietet Ihnen viele Vorteile. Wir von migrando haben es uns deshalb zur Aufgabe gemacht, Ihnen bei der Beantragung dieses wichtigen unbefristeten Aufenthaltstitels zur Seite zu stehen. Im heutigen Beitrag haben wir zusammengefasst, welche Unterlagen Sie für die Niederlas...
Was kostet die Niederlassungserlaubnis?
Die Kosten für die Niederlassungserlaubnis hängen davon ab, nach welcher gesetzlichen Regelung sie erteilt wird oder ob Sie einen besonderen Aufenthaltstitel haben. Die aktuellen Gebühren für den Aufenthaltstitel finden Sie in § 44 AufenthV.
Aufenthaltstitel | Kosten |
|---|---|
Hochqualifizierte (§ 18c Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes) | 147 Euro |
Selbstständige (§ 21 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) | 124 Euro |
Minderjährige | 55 Euro |
Alle anderen Aufenthaltstitel | 113 Euro |
Neben der Gebühr für die Niederlassungserlaubnis können weitere Kosten für die Beschaffung der Nachweise und Unterlagen entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben für:
- ein digitales biometrisches Passfoto
- beglaubigte Kopien
- Übersetzungen ausländischer Dokumente
- die Beschaffung von Urkunden
- Sprachprüfungen
- den Test „Leben in Deutschland“
- einen aktuellen Rentenversicherungsverlauf
Wie hoch die gesamten Kosten für die Niederlassungserlaubnis sind, hängt also von den Unterlagen ab, die Sie bereits besitzen oder noch beschaffen müssen.
Niederlassungserlaubnis entzogen: Kann das passieren?
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Das bedeutet aber nicht, dass sie unter allen Umständen für immer bestehen bleibt. Sie kann insbesondere bei einem längeren Aufenthalt im Ausland, nach einer Ausweisung oder wegen falscher Angaben im Antragsverfahren verloren gehen.
Längerer Aufenthalt im Ausland
Eine Niederlassungserlaubnis kann erlöschen, wenn Sie Deutschland für längere Zeit verlassen. Das ist in der Regel der Fall, wenn Sie sich länger als sechs Monate am Stück im Ausland (§ 51 AufenthG) aufhalten und nicht innerhalb dieser Frist zurückkehren.
Wenn Sie länger als sechs Monate im Ausland bleiben möchten, sollten Sie sich deshalb rechtzeitig an Ihre Ausländerbehörde wenden. Die Behörde kann Ihnen vor der Ausreise eine längere Frist für die Wiedereinreise gewähren. Lassen Sie sich diese Frist am besten schriftlich bestätigen.
Entzug der Niederlassungserlaubnis nach einer Straftat
Auch wenn die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ist, gibt es weitere Möglichkeiten, wie Sie diese verlieren können. Dies gilt insbesondere, wenn Sie in Deutschland schwere Straftaten (zum Beispiel Mord) begehen.
In dem Fall wird die Niederlassungserlaubnis in aller Regel sofort widerrufen. Eine Wiedererlangung ist in dem Fall in aller Regel frühestens nach zehn Jahren möglich und es gilt dann für diesen Zeitraum eine Sperre für die Antragstellung beziehungsweise den Aufenthaltstitel.
Falsche Angaben oder gefälschte Unterlagen
Auch falsche Angaben oder gefälschte Unterlagen können dazu führen, dass Sie Ihre Niederlassungserlaubnis wieder verlieren. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie bei der Antragstellung gefälschte Sprachzertifikate oder falsche Bescheinigungen über einen Integrationskurs einreichen.
Hat die Ausländerbehörde die Niederlassungserlaubnis aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben erteilt, waren die Voraussetzungen möglicherweise von Anfang an nicht erfüllt. Die Behörde kann die Entscheidung dann nachträglich zurücknehmen. Die Niederlassungserlaubnis kann dadurch auch rückwirkend unwirksam werden.
FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Niederlassungserlaubnis
Ist die Niederlassungserlaubnis ein befristeter oder unbefristeter Aufenthaltstitel?
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie sich für immer rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Haben Sie erst einmal die Niederlassungserlaubnis erhalten, können Sie grundsätzlich nicht mehr aus Deutschland abgeschoben werden. Zudem muss Ihr Aufenthaltsrecht nicht mehr in der Ausländerbehörde verlängert werden. Lediglich die Karte muss alle 4 – 10 Jahre verlängert werden.
Kann ich mit der Niederlassungserlaubnis in andere Länder reisen?
Grundsätzlich können Sie in alle Länder reisen. Jedoch stellt Ihnen die Ausländerbehörde keinen Nationalpass aus. Sollten Sie weder einen gültigen Nationalpass, noch einen gültigen Passersatz haben, dürfen Sie zwar ins Ausland reisen, jedoch wird die Einreise und Ausreise ins Nicht-EU-Land praktisch nicht funktionieren. Bei Passproblemen empfiehlt es sich schnellstmöglich die Einbürgerung (Deutscher Pass) zu beantragen.
Können meine Kinder die Niederlassungserlaubnis erhalten?
Kinder können ab dem 16. Lebensjahr die Niederlassungserlaubnis unter sehr einfachen Voraussetzungen erhalten. Vor dem 16. Lebensjahr ist die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nicht möglich. Sollten Ihre Kinder jünger als 16 Jahre sein, sollten Sie prüfen, ob Ihre Kinder eingebürgert werden können. Dies ist bereits mit der Geburt möglich, soweit alle Voraussetzungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz vorliegen.
Kann ich als Auszubildender oder Student die Niederlassungserlaubnis erhalten?
Grundsätzlich können Sie die Niederlassungserlaubnis erhalten. Auszubildende und Studenten können in der Regel auch dann die Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn der Lebensunterhalt z.B. durch BAföG oder BAB gesichert ist und noch keine oder zu wenig Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden.
Kann ich die Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn ich mich strafbar gemacht habe?
Es kommt darauf an. Sollten Sie zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sein, ist die Erteilung der Niederlassungserlaubnis regelmäßig erst nach 5-10 Jahren möglich.
Darf ich mit der Niederlassungserlaubnis einen neuen Nationalpass in meinem Heimatland oder in der Botschaft beantragen?
Ja!
Kann ich mich mit der Niederlassungserlaubnis selbstständig machen?
Ja! Aufenthaltsrechtliche Bedenken gibt es in dem Fall nicht mehr.