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Das Bild zeigt eine Gruppe von Asylsuchenden bzw. Flüchtlingen. Deutschland verzeichnet 2025 einen neuen Rekord bei Abschiebungen. Die Bundesregierung will weitere Maßnahmen umsetzen - mit besonderem Fokus auf Syrien und Afghanistan.

Zahl der Abschiebungen 2025 deutlich gestiegen – Was Betroffene jetzt wissen sollten

Die Zahl der Abschiebungen hat 2025 einen neuen Höchststand erreicht. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigt an, den Kurs weiter verschärfen zu wollen – auch mit Blick auf mögliche Rückführungen in Länder wie Syrien und Afghanistan. Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung an weiteren Gesetzesänderungen, um Rückführungen zu beschleunigen und die Befugnisse der Behörden auszuweiten. Was ist bereits bekannt – und was bedeutet das für Betroffene?
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Redakteurin

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Deutlich mehr Abschiebungen in 2025

Die Zahl der Abschiebungen ist in den ersten zehn Monaten des Jahres 2025 deutlich gestiegen. Dies geht aus Zahlen des Bundesinnenministeriums hervor, die von mehreren Medien, darunter Bild am Sonntag, aufgegriffen wurden.

Demnach wurden von Januar bis Oktober 2025 rund 19.530 Menschen in ihre Herkunftsländer zurückgeführt. Das entspricht einem Anstieg von rund 18 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Durchschnittlich wurden damit etwa 65 Personen pro Tag abgeschoben.

Im Vergleich zum Zeitraum Januar bis Oktober 2023 ergibt sich sogar ein Zuwachs von rund 45 Prozent. Insgesamt verzeichnet Deutschland den stärksten Rückgang an ausreisepflichtigen Personen seit mehreren Jahren.

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Syrien und Afghanistan: Dobrindt will Zahl der Abschiebungen erhöhen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete die steigenden Abschiebezahlen als Teil einer bewussten, politischen Strategie. „Es geht um Kontrolle, Kurs und klare Kante in der Migrationspolitik – das gilt auch für Rückführungen“, sagte er der Bild am Sonntag. Die Bundesregierung wolle diesen Kurs fortsetzen und prüfe deshalb auch Abschiebungen in Länder, in die seit Jahren kaum oder gar nicht abgeschoben wurde.

Besonders Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan rücken wieder in den Fokus. Für beide Länder galten lange Abschiebestopps, weil die Sicherheitslage als zu gefährlich eingestuft wurde. Nach Angaben Dobrindts untersucht das Innenministerium nun aber konkrete Möglichkeiten für Rückführungen und führt Gespräche mit den jeweiligen Regierungen der Länder.

Auch im Fall von Syrien gibt es neue politische Debatten und Entwicklungen. So entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aktuell wieder verstärkt über syrische Asylanträge. Laut offiziellen Zahlen wurden allein im Oktober 3.134 Verfahren abgeschlossen. Die Schutzquote ist dabei äußerst niedrig. Nur 0,8 Prozent der syrischen Antragstellenden erhielten einen Schutzstatus.

Während das BAMF wieder aktiv über syrische Asylanträge entscheidet, wird in der Bundesregierung intensiv über mögliche Rückführungen diskutiert. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) forderte zuletzt eine Wiederaufnahme von Abschiebungen. „Der Bürgerkrieg in Syrien ist beendet. Es gibt jetzt keinerlei Gründe mehr für Asyl in Deutschland – und deswegen können wir auch mit Rückführungen beginnen“, sagte er.

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Bundesregierung berät Gesetze für mehr Rückführungen

Im Koalitionsvertrag hat die aktuelle Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD vereinbart, Maßnahmen zu schaffen, um die Zahl der Rückführungen deutlich zu steigern. Um dies umzusetzen, werden aktuell verschiedene gesetzliche Änderungen geprüft oder vorbereitet.

Zu den geplanten Maßnahmen gehören:

  • Abschaffung des Pflichtanwalts in der Abschiebehaft: Bisher haben Personen in der Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Die Koalition will diesen Anspruch streichen, um die Verfahren zu vereinfachen.
  • Mehr Kompetenzen für die Bundespolizei: Geplant ist, die Bundespolizei intensiver in Rückführungen einzubinden und Kontrollbefugnisse auszuweiten.
  • Ausbau von Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam: Die Regierung plant, zusätzliche Plätze in Abschiebehaftanstalten zu schaffen. Besonders im Fokus steht die dauerhafte Festsetzung von Gefährdern und Straftätern im sogenannten Ausreisearrest.
  • Neue Infrastruktur für Rückführungen: Wie verschiedene Medien berichten, soll in München ein neues Abschiebungsterminal entstehen, das ausschließlich der Bundespolizei zur Verfügung steht, um Rückführungen zu bündeln und organisatorisch zu vereinfachen.

Wichtig: Die Gesetzentwürfe für die Umsetzungen der Maßnahmen werden derzeit im Bundestag besprochen. Eine finale Entscheidung gibt es aber noch nicht.

CSU fordert Abschiebeoffensive für 2026

Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) unterstützt die Pläne und fordert zusätzliche Maßnahmen. Bei einer Klausurtagung am Wochenende in München erklärte er, es müsse „mehr Tempo, deutlich mehr Tempo“ geben. Für das Jahr 2026 kündigte er eine „Abschiebeoffensive“ an, mit dem Ziel, die Zahl der Abschiebungen weiter zu erhöhen – ausdrücklich auch in Richtung Syrien und Afghanistan.

Gleichzeitig sprach sich Söder dafür aus, Menschen mit einem legalen Aufenthaltsstatus schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren. „Jeder, der arbeiten darf und arbeiten will, soll sofort anfangen können“, sagte er. Wer jedoch keine Bleibeperspektive und dauerhaft keine Duldung habe, müsse Deutschland verlassen.

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Fazit: Was Betroffene jetzt tun können

Die aktuellen Zahlen verdeutlichen, dass Deutschland aktuell eine deutlich strengere Asylpolitik verfolgt. Mit den geplanten Gesetzesänderungen könnte sich dieser Trend in den kommenden Monaten weiter fortsetzen.

Für Personen mit Duldung oder Menschen mit laufenden Asylverfahren bedeutet das: Entscheidungen könnten schneller vollzogen werden und Fehler bei der Antragstellung oder fehlende Nachweise können schwerwiegende Folgen haben.

Was betroffene jetzt tun können:

  • Aufenthaltsstatus prüfen: Betroffene sollten genau prüfen, welcher Aufenthaltstitel aktuell besteht, welche Fristen laufen und ob Unterlagen fehlen. Auch wer geduldet ist, hat oft Möglichkeiten, den Status zu verbessern – etwa über Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldungen, Härtefallanträge oder Aufenthaltstitel für gut integrierte Jugendliche.
  • Frühzeitig rechtliche Beratung suchen: Durch die geplanten Änderungen könnten Rechtsmittel künftig schneller ablaufen oder schwieriger werden. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig von Fachanwält:innen für Migrationsrecht oder Beratungsstellen unterstützen zu lassen. Eine professionelle Prüfung kann klären, ob ein Widerspruch oder eine Klage Aussicht auf Erfolg hat – und welche Alternativen bestehen.
  • Dokumente und Nachweise sammeln: Viele Aufenthaltstitel hängen von konkreten Belegen ab, z. B. Ausbildungs- und Arbeitsverträge, Schulbescheinigungen, Mietverträge, ärztliche Atteste oder Sprach- und Integrationsnachweise. Wer diese frühzeitig und vollständig vorlegt, hat oftmals bessere Chancen bei Anträgen und Verlängerungen.
  • Fristen einhalten: Besonders wichtig ist die Einhaltung von Fristen – sowohl bei Anträgen als auch bei Rechtsmitteln. Eine versäumte Frist kann unter Umständen bedeuten, dass eine Entscheidung rechtskräftig wird.
  • Bei drohender Abschiebung sofort handeln: Wenn eine Abschiebung angekündigt wird oder ein behördliches Schreiben eintrifft, sollte unverzüglich rechtliche Hilfe gesucht werden. Anwält:innen können prüfen, ob ein Eilantrag möglich ist oder ob Schutzgründe (z. B. gesundheitliche Risiken oder fehlende Papiere) vorgebracht werden können.
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Anna Faustmann
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