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Das Bild zeigt ein Flugzeug am Flughafen. Die deutsche Bundesregierung verhandelt aktuell mit Damaskus mit dem Ziel, regelmäßig nach Syrien abzuschieben. Zunächst Straftäter und Gefährder, im nächsten Schritt auch Personen mit abgelehnten Asylantrag.

Abschiebungen nach Syrien noch 2025? Bundesregierung plant Rückführungen nicht nur für Straftäter

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will offenbar noch in diesem Jahr eine Vereinbarung mit der Übergangsregierung in Damaskus schließen, um regelmäßige Rückführungen zu ermöglichen. Zunächst sollen Straftäter und Gefährder nach Syrien abgeschoben werden – wie es auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgehalten ist. Im nächsten Schritt könnten dann auch Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel betroffen sein. So berichten es verschiedene Medien.
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Expertin für Ausländerrecht

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Laut der Bild wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angewiesen, Asylanträge syrischer Staatsangehöriger wieder verstärkt zu bearbeiten und zu entscheiden. Vorrang sollen demnach junge, arbeitsfähige Männer erhalten.

Dobrindt deutete zudem an, man wolle künftig stärker unterscheiden zwischen gut integrierten Syrerinnen und Syrern und jenen, die keinen Asylanspruch haben und keine Integrationsbereitschaft zeigen. Außerdem soll Asyl künftig auch dann versagt werden können, wenn Geflüchtete nach ihrer Einreise nach Deutschland kurzfristig wieder in ihr Herkunftsland gereist sind.

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Welche Asylregeln galten bisher für Syrer in Deutschland?

Seit Beginn des Bürgerkriegs im Jahr 2012 waren Abschiebungen nach Syrien sowie Entscheidungen über Asylanträge weitgehend ausgesetzt. Grundlage dafür war § 24 Absatz 5 des Asylgesetzes, der vorsieht, dass Entscheidungen über Asylanträge aufgeschoben werden können, wenn die Lage im Herkunftsland unklar ist. Da Syrien lange Zeit als besonders gefährlich galt, erhielten viele Geflüchtete Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

Erst im Mai 2025 entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe, dass diese Aussetzung nicht länger gerechtfertigt sei. Seither prüft und entscheidet das BAMF wieder aktiv über syrische Asylanträge. Ein Schutzstatus wird jedoch nicht mehr automatisch gewährt, sondern richtet sich nun stärker nach der jeweiligen Herkunftsregion und der individuellen Lebenssituation.

Laut Angaben des Statistischen Bundesamts lebten Ende 2024 etwa 975.000 syrische Staatsangehörige in Deutschland. Davon zählen rund 713.000 zur Gruppe der Schutzsuchenden, also Personen, die sich aus humanitären oder politischen Gründen in Deutschland aufhalten – einschließlich Asylsuchender. Im Jahr 2024 wurden 83.150 syrische Staatsangehörige eingebürgert.

Seit dem Sturz des langjährigen Machthabers Baschar al-Assad im Dezember 2024 sind zudem knapp 1.900 Syrerinnen und Syrer mit staatlicher Unterstützung freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt.

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Abschiebungen nach Syrien erhalten Lob und Kritik

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) unterstützt Dobrindts Kurs. Gegenüber dem Medienportal Merkur spricht er sich für Abschiebungen junger Syrer ohne Arbeit und Aufenthaltstitel aus, sofern sie keine Integrationsbereitschaft zeigen. Zugleich betont er, dass gut integrierte Menschen nicht betroffen sein sollen. Herrmann argumentiert, viele Regionen Syriens seien inzwischen nicht mehr lebensbedrohlich, weshalb es keinen automatischen Anspruch auf Schutz geben dürfe.

Kritik an den Plänen kommt hingegen von den Grünen und internationalen Organisationen. Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) warnt vor einer überstürzten Rückkehr syrischer Geflüchteter. Der UNHCR-Vertreter in Syrien, Gonzalo Vargas Llosa, erklärte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, das Land sei bereits mit der Aufnahme von Rückkehrern aus Nachbarstaaten überfordert. Eine zusätzliche Rückführung aus Europa könne die Lage weiter verschärfen.

Und auch nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bleibt die Menschenrechtslage in Syrien weiterhin kritisch. Zwar hat die neue Übergangsregierung unter Führung der islamistischen Miliz Haiat Tahrir al-Sham (HTS) den Bürgerkrieg formal beendet, doch sind Kontrolle und Sicherheit weiterhin instabil. Das Gutachten dokumentiert Massaker und schwere Übergriffe gegen religiöse Minderheiten, insbesondere Alawiten und Drusen. 

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Bundesregierung prüft auch Abschiebungen nach Afghanistan

Neben Syrien arbeitet die Bundesregierung auch an einem Rückführungsabkommen mit Afghanistan. Innenminister Dobrindt bestätigte kürzlich, dass die Gespräche mit der Taliban-Regierung weit fortgeschritten seien. Ziel sei es, künftig regelmäßige Abschiebungen – auch per Linienflug – durchführen zu können.

Trotz Kritik an den Verhandlungen mit der international nicht anerkannten Taliban-Regierung betonte Dobrindt seine Entschlossenheit, Abschiebungen sowohl nach Afghanistan als auch nach Syrien in Zukunft regelmäßig durchzuführen.

Fazit

Wann die Gespräche mit der syrischen Übergangsregierung konkret beginnen und ob eine Vereinbarung noch in diesem Jahr zustande kommt, ist bislang unklar.

Für syrische Geflüchtete in Deutschland könnten die geplanten Maßnahmen spürbare Folgen haben. Sollte eine Rückführungsvereinbarung mit Damaskus geschlossen werden, wären erstmals seit Jahren wieder Abschiebungen nach Syrien denkbar – zunächst von Straftätern und Gefährdern, später möglicherweise auch von Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel oder mit abgelehntem Asylantrag.

Auch die erneute Bearbeitung von Asylanträgen syrischer Staatsangehöriger durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) könnte zu strengeren Prüfungen und damit auch zu mehr Ablehnungen führen.

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