Das Bild zeigt ein Flugzeug am Flughafen.

AfD fordert eigene Polizei für Rückführungen: Was steckt dahinter?

Kurz vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026 fordert die dortige AfD eine eigene Polizeieinheit für Abschiebungen. Die geforderte Spezialeinheit soll sich demnach vor allem um die Rückführung ausreisepflichtiger Menschen kümmern. Außerdem will die Partei eine eigene Ausreiseeinrichtung schaffen. Was steckt dahinter?
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin

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AfD fordert Spezialeinheit für Abschiebungen

Der AfD-Kandidat für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, Leif-Erik Holm, fordert eine Spezialeinheit innerhalb der Polizei. Sie soll sich nach seinen Angaben vor allem um die Rückführung ausreisepflichtiger Menschen kümmern.

Holm stellte die Forderung in der vergangenen Woche bei einer Wahlkampfveranstaltung. Dort erklärte er auch, Mecklenburg-Vorpommern brauche statt einer Erstaufnahmeeinrichtung eine eigene “Ausreiseeinrichtung”. An der Veranstaltung nahmen laut der Deutschen Presse-Agentur rund 400 Menschen teil.

Auch andere AfD-Landesverbände haben in der Vergangenheit eine eigene Polizeieinheit für Abschiebungen gefordert. Die AfD im Bayerischen Landtag spricht sich beispielsweise für eine sogenannte “Asyl-, Fahndungs- und Abschiebegruppe” aus. Für den Aufbau dieser Einheit beantragte die Fraktion im Frühjahr 2026 jeweils fünf Millionen Euro für die Jahre 2026 und 2027 im bayerischen Haushalt.

Bei den Forderungen der AfD Bayern wurde dabei auch auf die US-Behörde ICE (Immigration and Customs Enforcement) verwiesen. Die umstrittene Behörde übernimmt in den USA unter anderem Festnahmen und Abschiebungen von Menschen ohne Aufenthaltsrecht.

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Was bedeutet Ausreisepflicht?

Ausreisepflichtig sind Personen, die Deutschland verlassen müssen, weil sie kein gültiges Aufenthaltsrecht mehr haben. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde. Oder weil der Aufenthaltstitel abgelaufen, nicht verlängert, entzogen oder zurückgenommen wurde.

Ob eine Abschiebung tatsächlich durchgeführt werden kann, hängt aber immer vom Einzelfall ab. Es kann rechtliche oder tatsächliche Gründe geben, die einer Abschiebung entgegenstehen. Dazu zählen zum Beispiel enge familiäre Bindungen in Deutschland oder eine schwere Erkrankung. Auch fehlende Reisedokumente, eine fehlende Aufnahmebereitschaft des Herkunftslandes oder unterbrochene Flugverbindungen können eine Abschiebung vorübergehend verhindern.

Kann eine ausreisepflichtige Person aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vorübergehend nicht abgeschoben werden, wird die Abschiebung in der Regel ausgesetzt. Die betroffene Person erhält dann eine Duldung.

AfD in MV fordert Grenz- und Rückführungspolizei und Ausreiseeinrichtungen

Die Forderung nach einer spezialisierten Polizeieinheit ist nicht neu. Im Wahlprogramm der AfD für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern fordert die Partei eine “Grenz- und Rückführungspolizei” innerhalb der Polizei.

Diese soll nach den Plänen der AfD unter anderem unerlaubte Einreisen und Schleuserkriminalität bekämpfen. Gleichzeitig soll die Einheit Aufgaben bei Rückführungen übernehmen.

Neben der Polizeieinheit fordert die AfD in Mecklenburg-Vorpommern auch besondere Einrichtungen für ausreisepflichtige Menschen.

Im Wahlprogramm spricht die Partei von “landeseigenen Ausreiseeinrichtungen”. Dort sollen nach den Plänen der AfD ausreisepflichtige Personen bis zu ihrer freiwilligen Ausreise oder Abschiebung untergebracht werden. Zusätzlich fordert die Partei eine eigene Abschiebungshafteinrichtung für Mecklenburg-Vorpommern.

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Ist eine Abschiebepolizei rechtlich möglich?

Die Polizei in Deutschland unterliegt grundsätzlich dem Landesrecht. Das bedeutet, jedes Bundesland darf seine Polizeistruktur verändern und auch spezialisierte Einheiten schaffen. Welche Aufgaben und Befugnisse eine solche Einheit erhält, muss aber gesetzlich geregelt sein und sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen.

Eine Polizeieinheit mit denselben Befugnissen wie zum Beispiel ICE in den USA ließe sich nicht einfach auf Deutschland übertragen. Denn in Deutschland gelten andere rechtliche Vorgaben für Polizei und Behörden.

Welche Befugnisse die von der AfD in Mecklenburg-Vorpommern geforderte “Grenz- und Rückführungspolizei” haben soll, ist derzeit noch offen.

Wichtig ist auch: Bei den Forderungen handelt es sich bisher lediglich um die politischen Pläne der AfD für die Landtagswahl am 20. September 2026 in Mecklenburg-Vorpommern. Umsetzen könnte die Partei die Pläne erst, wenn sie nach der Wahl an der Landesregierung beteiligt ist und dafür die nötige politische Mehrheit erhält.

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Anna Faustmann
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Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...