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BVerwG Urteil Einbürgerung 2025 zur Identitätsklärung und Passpflicht

BVerwG Urteil Einbürgerung: Neue Regeln zur Identitätsklärung

Leipzig, 18.12.2025 – Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az. 1 C 27.24) die Regeln zur Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren präzisiert. Das Urteil stellt klar: Ein Reisepass ist das wichtigste Dokument, doch eine Einbürgerung ohne Pass bleibt möglich, wenn die fehlende Passbeschaffung gut begründet und nachgewiesen wird.
Verfasst von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Warum ist dieses Urteil für viele Ausländerinnen und Ausländer wichtig?

In der Praxis scheitern viele Einbürgerungen nicht an der Sprache oder am Aufenthalt, sondern an der Frage: Ist die Identität ausreichend geklärt?

Behörden verlangen häufig einen Pass. Liegt dieser nicht vor, wird der Antrag oft abgelehnt – selbst dann, wenn andere Dokumente vorhanden sind.

Das neue BVerwG Urteil zur Einbürgerung schafft hier mehr Klarheit und feste Regeln.

Der konkrete Fall: Warum das Gericht neu entscheiden musste

Geklagt hatte ein Mann, der nach eigenen Angaben syrischer Staatsangehöriger ist. Er lebt seit 2014 als anerkannter Flüchtling in Deutschland und besitzt seit 2019 eine Niederlassungserlaubnis.
Seinen Antrag auf Einbürgerung lehnte die Behörde ab, weil er keinen syrischen Reisepass beantragen wollte. Stattdessen legte er nur eine syrische Identitätskarte vor.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hielt dies zunächst für ausreichend. Das Bundesverwaltungsgericht widersprach jedoch und stellte klar: Eine Identitätskarte reicht auf der ersten Prüfungsstufe nicht aus.

Das Stufenmodell der Identitätsklärung – jetzt klar geregelt

Das BVerwG hat sein Stufenmodell zur Identitätsprüfung weiterentwickelt und eindeutig festgelegt:

Stufe 1: Pass

  • Die Identität ist zuvörderst und in der Regel durch einen Reisepass nachzuweisen.

Stufe 2: Andere amtliche Dokumente

  • Nur wenn kein Pass vorliegt und die Beschaffung objektiv unmöglich oder subjektiv unzumutbar ist,
  • dürfen Passersatzdokumente oder andere amtliche Dokumente mit Lichtbild (z. B. Identitätskarte) genutzt werden.

Weitere Stufen

  • Erst danach können weitere Beweismittel geprüft werden.
  • Ein Wechsel in eine niedrigere Stufe ist nur erlaubt, wenn nachweislich alles versucht wurde.
Wichtig:

Das Urteil schließt eine Einbürgerung ohne Pass nicht aus, verlangt aber eine sorgfältige und nachvollziehbare Begründung.

Unterschied der BVerwG-Urteile: 2020 vs. 2025

BVerwG 2020
BVerwG 2025
Rolle des Passes
Pass nicht zwingend vorrangig
Pass ist immer zuerst zu prüfen
Andere Dokumente
Anerkannter Passersatz, Personalausweis oder Identitätskarte konnten bereits auf Stufe 1 berücksichtigt werden
Erst zulässig, wenn die Passbeschaffung nicht möglich oder nicht zumutbar ist (Stufe 2)
Einbürgerung ohne Pass
Möglich
Weiterhin möglich, aber erst nach Prüfung der Pass-Zumutbarkeit

Was bedeutet das Urteil konkret für Sie?

Das BVerwG Urteil Einbürgerung bedeutet für Betroffene:

✔️ Ein Pass ist der Regelfall, aber keine absolute Voraussetzung
✔️ Ohne Pass ist eine Einbürgerung nicht ausgeschlossen
✔️ Entscheidend ist, ob Sie nachweisen können,
  – dass Sie keinen Pass haben und
  – dass die Passbeschaffung nicht möglich oder nicht zumutbar ist

Pauschale Ablehnungen sind damit nicht mehr zulässig.

Unsere Leseempfehlung
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Einbürgerung ohne Nationalpass

Hier erfahren Sie den Ablauf der Einbürgerung ohne Pass und warum die Einbürgerung ohne Pass für Ausländer kompliziert ist.

Checkliste: Was bedeutet das Urteil für Ihren Einbürgerungsantrag?

Wenn Ihre Einbürgerung wegen ungeklärter Identität abgelehnt oder verzögert wurde, sollten Sie jetzt Folgendes prüfen:

✔️ Pass vorhanden oder beantragt
Liegt ein gültiger Reisepass vor oder haben Sie nachweislich versucht, einen Pass zu erhalten?

✔️ Gründe für fehlenden Pass dokumentiert
Gibt es nachvollziehbare Belege, warum eine Passbeschaffung nicht möglich oder nicht zumutbar ist?

✔️ Amtliche Ersatzdokumente eingereicht
Haben Sie – falls vorhanden – amtliche Dokumente mit Lichtbild (z. B. Identitätskarte oder Passersatz) vorgelegt?

✔️ Begründung der Behörde erhalten
Hat die Behörde konkret erklärt, warum Ihre Identität als ungeklärt angesehen wird?

✔️ Stufenmodell korrekt angewendet
Wurde die gesetzlich vorgesehene Reihenfolge der Identitätsprüfung eingehalten?

Haben Sie noch Fragen?
Gibt es bei Ihnen Schwierigkeiten beim Einbürgerungsprozess und Sie haben noch Verständnisfragen? Kontaktieren Sie uns und unsere juristischen Experten helfen Ihnen gerne bei jeder Frage weiter!

Fazit

Das neue BVerwG Urteil zur Einbürgerung (1 C 27.24) verschärft das Verfahren nicht pauschal, sondern bringt klare Regeln.

Ein Pass bleibt das wichtigste Dokument – doch:
👉 Die Einbürgerung ist auch ohne Pass möglich, wenn die Identität geordnet, nachvollziehbar und belegt nachgewiesen wird.

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Christin Schneider
Christin Schneider
Head of Content
Christin Schneider ist die Head of Content bei Migrando. Mit zehn Jahren Tätigkeit bei der Ausländerbehörde verfügt sie über einzigartige, praxisbezogene Erfahrungen aus erster Hand. Dank ihrer Expertise ist sie eine gefragte Quelle für ...