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Das Bild zeigt eine Gruppe Geflüchteter bzw. Asylsuchender. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zwingt EU Staaten zu mehr Transparenz bei der Einstufung sicherer Herkunftsländer. Asylanträge dürfen nun nicht mehr einfach so abgelehnt werden.

EU Asyl: Gericht verschärft Kriterien für sichere Herkunftsländer – Was das für Betroffene bedeutet

Es gehört zu den umstrittensten Fragen in der europäischen und deutschen Asylpolitik: Nach welchen Kriterien dürfen Herkunftsländer als sicher eingestuft werden? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun ein weitreichendes Urteil gefällt und die Voraussetzungen klar definiert. Doch was bedeutet das konkret für Geflüchtete, die aus diesen Ländern kommen?
Verfasst von:
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Fachlich geprüft von:
Expertin für Ausländerrecht

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Was bedeutet „sicherer Herkunftsstaat“ überhaupt?

Der Begriff sicherer Herkunftsstaat spielt eine zentrale Rolle in der Asylpolitik. Denn: Wer aus einem solchen Land kommt, hat in der Regel geringere Chancen, in der EU Schutz zu erhalten.

Asylanträge aus diesen Ländern gelten als offensichtlich unbegründet, laufen beschleunigt ab und enden häufig mit einer schnellen Ablehnung und Abschiebung.

Ein Land wird als sicher eingestuft, wenn:

  • dort keine systematische Verfolgung stattfindet,
  • grundlegende Menschenrechte eingehalten werden,
  • und der Staat rechtsstaatlich funktioniert.

In Deutschland regelt § 29a Asylgesetz, unter welchen Bedingungen ein Herkunftsstaat als sicher gilt. Asylsuchende aus diesen Ländern müssen besonders überzeugend darlegen, warum sie dennoch individuell bedroht sind. Gelingt das nicht, bleibt oft kaum Spielraum für rechtlichen Schutz.

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Sichere Herkunftsländer: Wer entscheidet, was sicher ist?

Jeder EU-Mitgliedstaat führt eine eigene Liste sicherer Herkunftsländer – mit teils unterschiedlichen Kriterien. In Italien kann die Regierung beispielsweise eigenständig über die Einstufung entscheiden. In Deutschland braucht es hingegen die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Zusätzlich arbeitet die EU-Kommission an einer gemeinsamen europäischen Liste, auf der aktuell unter anderem Bangladesch, Indien, Marokko und Tunesien stehen. Diese Liste ergänzt die nationalen Regelungen – sie ersetzt sie nicht.

Hintergrund: Warum hat der EuGH jetzt eingegriffen?

Anlass für das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Fall aus Italien. Die Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni verfolgt seit 2023 das sogenannte „Albanien-Modell“.

Dabei sollen Asylsuchende aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten ihre Asylverfahren in eigens eingerichteten Lagern außerhalb der EU, konkret in Albanien, durchlaufen – innerhalb von 28 Tagen und ohne Aufenthalt in Italien.

Gegen dieses Vorgehen hatten zwei Geflüchtete aus Bangladesch geklagt, deren Herkunftsland auf der italienischen Liste sicherer Staaten steht. Sie wurden direkt nach Albanien gebracht, ohne ihre Rechte im italienischen Asylsystem wahrnehmen zu können.

Bereits zuvor hatte ein italienisches Gericht entschieden: Bangladesch darf nicht als sicher eingestuft werden. Es gebe dort Hinweise auf politische Unterdrückung sowie mangelnden Schutz für Minderheiten.

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Das Urteil: Wann dürfen Länder als sicher eingestuft werden?

Der EuGH geht in seiner Entscheidung nun noch einen Schritt weiter und stellt klar, unter welchen Voraussetzungen Asylanträge abgelehnt und Länder als sicher eingestuft werden dürfen:

  • Asylanträge dürfen nur dann beschleunigt behandelt und abgelehnt werden, wenn das Herkunftsland des Asylsuchenden auf einer rechtlich belastbaren Liste sicherer Staaten steht.
  • Für die Aufnahme auf eine solche Liste müssen Regierungen transparente und überprüfbare Quellen nennen, die belegen, dass im jeweiligen Land keine Verfolgung droht.
  • Ein Land darf nur dann als sicher gelten, wenn alle Bevölkerungsgruppen – also auch queere Menschen, religiöse Minderheiten oder politische Aktivist:innen – dort ausreichend geschützt sind.

Das bedeutet: Das Gerichtsurteil stärkt die Rechte von Asylsuchenden in der EU deutlich und zwingt Regierungen zu mehr Transparenz und Genauigkeit bei der Einstufung sicherer Herkunftsstaaten.

Welche Folgen hat das Urteil für Deutschland?

Auf die deutsch Asylpolitik hat das Urteil erstmal keine direkte Auswirkung – jedoch sehr wohl eine Signalwirkung. Denn die Bundesregierung plant aktuell, die Liste sicherer Herkunftsstaaten um weitere Länder zu erweitern – darunter Algerien, Marokko, Tunesien und Indien.

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Einstufung von Herkunftsländern zudem künftig—ähnlich wie in Italien—per Rechtsverordnung regeln, also ohne die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Ein entsprechendes Gesetz wird aktuell im Bundestag beraten.

Sollte das Gesetz in Kraft treten, könnte die Bundesregierung zwar eigenständig Länder als sicher einstufen, müsste jedoch – laut dem Urteil des EuGH – transparent nachweisen können, warum das jeweilige Land als sicher eingestuft wurde.

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EU Asylrecht: Was ändert sich ab 2026?

Wie lange das Urteil des EuGH wirksam bleibt, ist aktuell offen. Denn spätestens ab Juni 2026 tritt die EU-Asylrechtsreform in Kraft. Die Reform soll es Mitgliedstaaten erleichtern, Länder als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.

Zudem fordern zahlreiche EU-Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland, Österreich und Dänemark – Herkunftsländer auch dann als sicher einzustufen, wenn sie nur in Teilen als sicher gelten. Bis dahin gilt jedoch das aktuelle EU-Recht – und damit das aktuelle Urteil des EuGH.

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