Familie floh vor dem IS – nun zurückgeschickt
Wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten, lebte die Familie mit vier minderjährigen Kindern seit 2022 im brandenburgischen Lychen. Sie war vor der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) aus dem Irak geflohen.
2014 hatte der IS zehntausende Jesiden ermordet und verschleppt – ein Völkermord, der vom Bundestag 2023 offiziell anerkannt wurde.
Trotz dieser Vorgeschichte lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag der Familie 2023 ab. Der rbb zitiert den Bescheid mit den Worten: Die Familie sei aus „asylfremden Motiven, zwecks besserer Zukunftschancen“ nach Deutschland eingereist.
Eilantrag erfolgreich – aber zu spät
Ein erster Eilantrag der Familie gegen die Abschiebung scheiterte im April 2023. Kurz vor der Abschiebung am Dienstag reichte sie einen neuen Antrag ein – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Potsdam äußerte „ernstliche Zweifel“ an der ursprünglichen Ablehnung. Doch der Abschiebeflug nach Bagdad war da längst gestartet.
Behörden verweisen auf Informationslücken
Das Brandenburger Innenministerium verteidigt sein Vorgehen. Laut Mitteilung an die dpa habe die Zentrale Ausländerbehörde „zum Zeitpunkt der Übergabe an die Bundespolizei am Flughafen Leipzig keine Informationen“ über einen Abschiebestopp gehabt.
Tatsächlich lag die Zuständigkeit formal beim BAMF – die Brandenburger Behörden handelten nach eigenen Angaben auf Grundlage der dortigen Vorgaben. Die Entscheidung des Gerichts soll aber erst gut eine Stunde nach dem Abflug der Familie beim BAMF eingegangen sein.
Abschiebung trifft auf bundesweite Kritik
Der Fall löste eine Welle der Empörung aus. Der Flüchtlingsrat Brandenburg nannte die Abschiebung „skandalös“ und sprach von einer „von Rechts getriebenen Abschiebe-Agenda“ (rbb).
Auch Pro Asyl fordert Konsequenzen: Die Organisation verlangt die sofortige Rückholung der Familie und einen bundesweiten Abschiebestopp für Jesiden. Die rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith erklärte: „Dass ein in letzter Sekunde gestellter Eilantrag Erfolg hatte, zeigt, dass diese Abschiebung nicht hätte erfolgen dürfen.“
Auch Max Lucks, menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen, äußerte sich im Magazin Focus und forderte den Rücktritt von BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer. Die Linke-Bundestagsfraktion kritisierte den Vorgang ebenfalls und sprach sich für eine Rückholung aus.
Gesetzesvorschlag: Grüne fordern Bleiberecht für Jesiden
Das Schicksal der jesidischen Familie dürfte einem Gesetzentwurf der Grünen politischen Nachdruck verleihen. In dem von der Fraktion in den Bundestag eingebrachten Vorschlag fordert die Partei, jesidische Geflüchtete in Deutschland besser zu schützen.
Demnach sollen alle Jesidinnen und Jesiden, die bis zum 31. Juli 2025 eingereist sind, eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis erhalten – unabhängig von Visum oder Lebensunterhalt. Die Regelung soll bundesweit gelten und eine langfristige Integration ermöglichen, wie die Grünen betonen.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass nach Ablauf der ersten drei Jahre eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis möglich ist.
Lage im Irak für Jesiden bleibt unsicher
Hintergrund: Die Lage in der jesidischen Herkunftsregion Sinjar bleibt laut Entwurf weiterhin unzumutbar – es komme immer wieder zu Gewalt durch IS-Zellen, Milizen und ausländische Militärpräsenz.
Zudem verweist die Fraktion darauf, dass Deutschland seiner Schutzverantwortung gegenüber Opfern des Völkermords bisher nur eingeschränkt nachkommt: Im Jahr 2023 erhielten nur 53 Prozent der jesidischen Asylsuchenden aus dem Irak einen Schutzstatus in Deutschland.
Ob der Gesetzentwurf der Grünen im Bundestag eine Mehrheit findet, ist derzeit offen.
Bisher keine dauerhafte Lösung – Länder fordern Abschiebestopp
In den vergangenen Jahren hatten mehrere Bundesländer – etwa Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Rheinland-Pfalz – befristete Abschiebestopps für Jesiden erlassen. Doch eine bundeseinheitliche Regelung fehlt bislang. Ein entsprechender Vorschlag scheiterte zuletzt auf der Innenministerkonferenz im Juni 2024.
Die Anwältin der Familie hat inzwischen rechtliche Schritte eingeleitet und die Rückholung beantragt. Ob die Familie nach Deutschland zurückkehren darf, ist derzeit unklar.