Nach Brandenburg: Wird das Bekenntnis bald auch in Berlin Pflicht?
Brandenburg ist damit nach Sachsen-Anhalt das zweite Bundesland, das diesen Schritt geht. Sachsen-Anhalt knüpft die Einbürgerung seit 2023 an ein ausdrückliches Bekenntnis zum Existenzrecht Israels.
Auch in Berlin wird inzwischen über eine solche Regelung nachgedacht. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) spricht sich offen für eine Übernahme des Brandenburg-Modells aus. Er kündigte an, Gespräche mit der SPD aufzunehmen, um eine ähnliche Regelung auch in der Hauptstadt umzusetzen.
Brandenburgs Innenminister René Wilke stellt klar, dass das Bekenntnis nicht als Zustimmung zu allen politischen Entscheidungen Israels verstanden werden dürfe. Es gehe vielmehr um eine klare Haltung gegen Antisemitismus und für den Schutz des jüdischen Lebens.
„Es ist ein Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel, das abgegeben wird“, sagte Wilke im Landtag. „Es ist nicht das Bekenntnis, dass alles, was irgendein Regierungschef in Israel jemals tat und tun wird, ebenfalls Solidarität und Einverständnis bekommt.“
In welchen Bundesländern ist das Israel-Bekenntnis Pflicht?
- Sachsen-Anhalt: seit 2023 Pflicht
- Brandenburg: seit Juni 2025 Pflicht
- Berlin: Übernahme wird geprüft
Auch in anderen Bundesländern wurde bereits über eine solche Regelung diskutiert. Aktuell ist ein Bekenntnis zum Staat Israel jedoch keine Voraussetzung für die Einbürgerung außerhalb von Brandenburg und Sachsen-Anhalt.
Verbindlich ist bundesweit hingegen das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zur besonderen Verantwortung Deutschlands für die NS-Vergangenheit und den Schutz jüdischen Lebens.
Die Loyalitätserklärung ist eine formale Bestätigung, die Sie persönlich bei der Einbürgerungsbehörde abgeben müssen. Mit dieser Erklärung zeigen Sie, dass Sie die Regeln und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland akzeptieren und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. ...
Was ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung?
Unabhängig vom Bundesland gilt: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten möchte, muss sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) bekennen. Sie ist das Fundament der deutschen Demokratie – und sichert die Freiheit, Gleichheit und Würde jedes Einzelnen.
Die wichtigsten Prinzipien der FDGO:
- Menschenwürde: Jeder Mensch hat einen gleichen, unantastbaren Wert. Der Staat schützt die Individualität und Rechte jedes Einzelnen.
- Demokratie: Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Bürgerinnen und Bürger wählen ihre Vertreter in freien, gleichen und geheimen Wahlen.
- Rechtsstaatlichkeit: Regierung, Polizei und Gerichte sind an Recht und Gesetz gebunden. Willkür ist ausgeschlossen.
- Gewaltenteilung: Die Macht ist verteilt auf Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte).
- Meinungs- und Pressefreiheit: Jeder darf seine Meinung frei äußern – solange er die Rechte anderer respektiert.
- Mehrparteiensystem und Opposition: Politische Vielfalt ist ausdrücklich erwünscht. Jede Partei kann sich demokratisch zur Wahl stellen.
- Ablösbarkeit der Regierung: Regierungen können durch demokratische Wahlen abgewählt und ersetzt werden.
- Unabhängigkeit der Gerichte: Richterinnen und Richter entscheiden unabhängig – ohne Einfluss von Regierung oder Parteien.
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Juni 2024 ist außerdem ein ausdrückliches Bekenntnis zur Verantwortung für die NS-Vergangenheit und zum Schutz jüdischen Lebens verpflichtend.
Wichtig: Vor der Einbürgerung müssen sich Antragsteller:innen in einer Loyalitätserklärung zur FDGO bekennen. Diese Erklärung muss persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde abgegeben werden. In vielen Fällen ist dafür eine Unterschrift vor Ort im Beisein eines Mitarbeiters erforderlich.