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Geht die Einbürgerung mit Duldung?

Update: Achtung: Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft!!

Ab dem 27. Juni 2024 ändern sich wichtige Dinge bei der Einbürgerung. Das neue Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung tritt dann in Kraft. Wichtige Voraussetzungen nach § 10 StAG werden sich dann für Sie als Antragsteller ändern.

Die Änderungen im neuen Gesetz haben drei besonders wichtige Punkte:

  1. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Sie müssen ab dem 27.Juni 2024 nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben um eingebürgert zu werden. Auch die Ausnahmen nach § 12 StAG werden nicht mehr nötig sein. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist gesetzlich festgeschrieben!
  2. Die Einbürgerung nach 5 Jahren: Mit dem neuen Gesetz wird die Vorgabe für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Ab dem 27. Juni 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung in Deutschland beantragen!
  3. Die Einbürgerung nach 3 Jahren:  Mit besonderen Integrationsleistungen: Mit besonderen Integrationsleistungen wie C1-Sprachzertifikat und schulischen Leistungen, beruflichen Leistungen und Ehrenamt können Sie nach 3 Jahren eingebürgert werden. Bisher war dies erst nach 6 Jahren möglich.

Dieses Video beschäftigt sich mit dem Thema Einbürgerung mit Duldung. Sie erfahren in diesem Video, ob eine Einbürgerung mit Duldung funktioniert und was Sie als Besitzer einer Duldung genau machen müssen, damit Ihre Einbürgerung irgendwann funktioniert. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie sich am besten verhalten, um aus Ihrem Duldungsstatus rauszukommen.

Der Weg aus der Duldung in ein Aufenthaltsrecht ist der wichtigste Schritt, den Sie zunächst gehen müssen. Je eher Sie in ein befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht gelangen, desto besser. Warum ist dieser Punkt so entscheidend? Sie brauchen einen rechtmäßigen Aufenthalt. Ihre Zeit mit Duldungsstatus kann nicht für die Einbürgerung angerechnet werden. Je eher sie also einen Aufenthaltstitel bekommen, desto besser!

Die wichtigste Orientierung für den Duldungsstatus ist der § 60a AufenthG. Hier steht alles was Sie an Informationen zur Duldung wissen müssen. Die Wege aus der Duldung sind folgende: Machen Sie sich nicht strafbar, zeigen Sie Integrationswillen, machen Sie ein Ehrenamt (auf diese Weise können Sie auch an einen Arbeitsplatz kommen und so in ein Aufenthaltsrecht gelangen).

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