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Das Bild zeigt einen Teil des Reichstags in Berlin. Die deutsche Flagge in Schwarz, Rot, Gold weht davor. Der Bundestag entscheidet über Ende der Turbo-Einbürgerung.

Turbo-Einbürgerung vor dem Aus – Bundestag berät über Reform

Am heutigen Freitag, den 27. Juni 2025, hat der Bundestag in einer ersten Lesung über die geplante Abschaffung der sogenannten Turbo-Einbürgerung beraten. Die Regelung, die seit Juni 2024 in Kraft ist und besonders gut integrierten Personen eine Einbürgerung nach drei Jahren ermöglicht, soll künftig gestrichen werden. Stattdessen soll wieder eine generelle Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren gelten.
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Die Reform geht auf einen Vorstoß der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD zurück. Als Begründung führt sie an, dass nachhaltige Integration mehr Zeit benötigt. Auch bei hervorragender Integrationsleistung seien drei Jahre nicht ausreichend, um sich dauerhaft in die deutsche Gesellschaft zu integrieren.

Andere zentrale Bestandteile der Staatsangehörigkeitsreform von 2024 – wie die generelle Möglichkeit zur Einbürgerung nach fünf Jahren und die Zulassung doppelter Staatsbürgerschaftenbleiben davon unberührt.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Der Gesetzentwurf zur Abschaffung der Turbo-Einbürgerung wurde im Anschluss an die erste Lesung zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Eine Entscheidung im Bundestag könnte aber noch vor der Sommerpause 2025 fallen.

Sollte das Gesetz eine Mehrheit unter den Abgeordneten finden, tritt es in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde: Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens wird im Gesetz selbst festgelegt. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, gilt die allgemeine Frist: Das Gesetz tritt dann am 14. Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Die Linke fordert Erleichterung bei der Einbürgerung

Ebenfalls Thema der Sitzung am Freitag war ein Antrag der Linksfraktion. Darin fordert die Fraktion, die Voraussetzung zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts als Bedingung für die Einbürgerung aus dem Staatsangehörigkeitsrecht zu streichen. Zudem solle es eine gesetzlich definierte Ausnahmeregelung für bestimmte Personengruppen geben – etwa für Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige oder Eltern in Teilzeit.

Würde der Vorschlag umgesetzt, könnten künftig auch Personen eingebürgert werden, die Bürgergeld oder andere Sozialleistungen beziehen – sofern sie alle weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen.

Der Antrag wurde ebenfalls zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

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Christin Schneider
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Anna Faustmann
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