Die Reform geht auf einen Vorstoß der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD zurück. Als Begründung führt sie an, dass nachhaltige Integration mehr Zeit benötigt. Auch bei hervorragender Integrationsleistung seien drei Jahre nicht ausreichend, um sich dauerhaft in die deutsche Gesellschaft zu integrieren.
Andere zentrale Bestandteile der Staatsangehörigkeitsreform von 2024 – wie die generelle Möglichkeit zur Einbürgerung nach fünf Jahren und die Zulassung doppelter Staatsbürgerschaften – bleiben davon unberührt.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Der Gesetzentwurf zur Abschaffung der Turbo-Einbürgerung wurde im Anschluss an die erste Lesung zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Eine Entscheidung im Bundestag könnte aber noch vor der Sommerpause 2025 fallen.
Sollte das Gesetz eine Mehrheit unter den Abgeordneten finden, tritt es in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde: Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens wird im Gesetz selbst festgelegt. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, gilt die allgemeine Frist: Das Gesetz tritt dann am 14. Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Linke fordert Erleichterung bei der Einbürgerung
Ebenfalls Thema der Sitzung am Freitag war ein Antrag der Linksfraktion. Darin fordert die Fraktion, die Voraussetzung zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts als Bedingung für die Einbürgerung aus dem Staatsangehörigkeitsrecht zu streichen. Zudem solle es eine gesetzlich definierte Ausnahmeregelung für bestimmte Personengruppen geben – etwa für Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige oder Eltern in Teilzeit.
Würde der Vorschlag umgesetzt, könnten künftig auch Personen eingebürgert werden, die Bürgergeld oder andere Sozialleistungen beziehen – sofern sie alle weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen.
Der Antrag wurde ebenfalls zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen.