Mit der Gesetzesänderung wird zudem beschlossen, dass das Aufenthaltsgesetz nicht nur der Steuerung, sondern ausdrücklich auch der Begrenzung von Migration dient (§ 1 Absatz 1 Satz 1 AufenthG).
Auch ein von der Fraktion Die Linke eingebrachter Antrag, den Familiennachzug nicht auszusetzen, sondern zu erleichtern, ist damit gescheitert.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Wann das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs in Kraft tritt, steht im Gesetzestext selbst. Veröffentlicht wird dieser im Bundesgesetzblatt – voraussichtlich zeitnah in den nächsten Tagen.
Sollte das Gesetz nicht genau festlegen, ab wann es in Kraft tritt, gilt die allgemeine Frist: Das Gesetz tritt dann am 14. Tag nach der Verkündung in Kraft.
Was bedeutet das für die Betroffenen?
Subsidiär Schutzberechtigte haben demnach vorerst keine Möglichkeit mehr, ihre Ehepartner, minderjährigen Kinder oder andere Familienmitglieder nach Deutschland nachziehen zu lassen.
Für Personen mit Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft sowie für Inhaberinnen und Inhaber einer Niederlassungserlaubnis bleibt der Familiennachzug weiterhin möglich.
Bis zuletzt war der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auf 1000 Visa pro Monat begrenzt. Ob es eine Übergangsregel für aktuell bereits laufende Anträge auf Familiennachzug gibt und wie diese aussieht, ist derzeit noch unklar.
Familiennachzug: Welche Regelungen gab es in der Vergangenheit?
Im Jahr 2015 wurden die Regelungen zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte zunächst gelockert, sodass Ehepartner, Kinder oder Eltern leichter nachziehen konnten. Bereits ein Jahr später wurde diese Möglichkeit jedoch wieder ausgesetzt. Im Jahr 2018 führte die Bundesregierung schließlich eine Obergrenze ein: Seitdem dürften monatlich höchstens 1.000 Visa für den Familiennachzug erteilt werden.
Nach Angaben des Ausländerzentralregisters lebten Ende 2024 rund 381.000 Personen mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland. Davon stammte ein Großteil (etwa 296.000) aus Syrien. Rund die Hälfte der subsidiär Schutzberechtigten lebt bereits seit mindestens sechs Jahren im Bundesgebiet. Im Jahr 2024 erhielten knapp 66.000 Menschen diesen Schutzstatus neu.
Du bist immer noch minderjährig, d.h. jünger als 18 Jahre, aber mindestens 16 Jahre alt? In dem Fall kannst du die Niederlassungserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 26 Abs. 4 Satz 4 Aufenthaltsgesetz beantragen....
Wie lange wird der Familiennachzug ausgesetzt?
Mit dem heutigen Beschluss wird der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte erst einmal für zwei Jahre ausgesetzt – also voraussichtlich bis Juli 2027.
Ob es diesmal ebenfalls bei einer befristeten Maßnahme bleibt wie zwischen 2016 und 2018, ist noch ungewiss. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte an, die Lage in zwei Jahren erneut bewerten zu wollen – mit offenem Ausgang, ob die Aussetzung dann verlängert oder wieder aufgehoben wird.
