Was braucht man für die Einbürgerung?
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen mehrere allgemeine Voraussetzungen gemäß § 10 StAG erfüllt werden. Diese Anforderungen stellen sicher, dass Sie gut in die deutsche Gesellschaft integriert sind und Ihre Zukunft hier gesichert ist. Nachfolgend erfahren Sie, was man für die Einbürgerung braucht.
Rechtmäßige Aufenthaltsdauer
Die wichtigste Voraussetzung für die Einbürgerung ist erstmal eine rechtmäßige Aufenthaltsdauer von mindestens 5 Jahren. Eine Duldung ist hierfür kein gültiger Aufenthaltstitel.
Außerdem sind folgende Aufenthaltstitel für die Einbürgerung gesperrt und gelten hier nicht mehr: §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c AufenthG.
Sprachkenntnisse
Für die deutsche Staatsbürgerschaft benötigen Sie mindestens ausreichende Deutschkenntnisse, also auf B1-Niveau. Dies umfasst sowohl mündliche als auch schriftliche Sprachkenntnisse, die durch ein Zertifikat belegt werden müssen.
Ein deutscher Ausbildungs-, Studien- oder Schulabschluss ist als Nachweis für Ihre Sprachkenntnisse möglich. Voraussetzung ist hier aber, dass Sie das Fach Deutsch mit einer Note von mindestens 4 abgeschlossen haben.
Wenn Sie …
- … über 60 Jahre alt sind, seit 12 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und sich mündlich verständigen können (A1) oder
- aufgrund von Krankheit oder
- aufgrund einer Behinderung …
… die deutsche Sprache nicht mehr erlernen können, ist es möglich, dass Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen müssen.
Der Weg in die deutsche Staatsangehörigkeit führt über die Einbürgerung, ein Prozess, der für Nicht-EU-Bürger mit dem richtigen Aufenthaltsstatus zugänglich ist. Der folgende Absatz erklärt Ihnen die Wichtigkeit der Aufenthaltsdauer und der Aufenthaltserlaubnis beim Antrag auf Einbürgerung....
Klärung der Identität
Um die deutsche Einbürgerung zu erhalten, brauchen Sie ein gültiges Identitätsdokument wie Pass, Personalausweis oder Geburtsurkunde. Es muss klar sein, wo und wann Sie geboren wurden und aus welchem Land Sie stammen.
Sicherung des Lebensunterhalts
Sie müssen in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe zu bestreiten. Dies zeigt Ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und die Fähigkeit, sich und Ihre Familie zu versorgen.
Um dies nachzuweisen, benötigen Sie einen Mietvertrag, Dokumente des Arbeitgebers, ausreichenden Krankenversicherungsschutz und eine Bestätigung Ihres Lohns.
Loyalitätserklärung
Indem Sie die Loyalitätserklärung unterschreiben, bekennen Sie sich zu grundlegenden Prinzipien wie dem Wahlrecht, der Unabhängigkeit der Gerichte oder der Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung.
Einbürgerungstest
Den Einbürgerungstest müssen Sie bestanden haben, um die Voraussetzungen für die Einbürgerung zu erfüllen. Er überprüft Ihre Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland. In unserem Prüfungssimulator können Sie kostenlos für den Einbürgerungstest üben.
Straffreiheit
Mit hohen Freiheitsstrafen und Vorstrafen von über 90 Tagessätzen können Sie nicht mehr eingebürgert werden. Geben Sie bei der Antragstellung alle Vorstrafen an, auch die unterhalb der Bagatellgrenze.
Laden Sie unsere Checkliste herunter und drucken Sie sie aus. So können Sie genau kontrollieren, ob Sie alle Voraussetzungen bereits erfüllen.
Voraussetzungen für eine schnellere Einbürgerung
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, bereits nach 3 Jahren die Einbürgerung zu erhalten. Diese Regelung zielt darauf ab, außergewöhnliche Integrationsleistungen zu fördern. Folgende Voraussetzungen müssen Sie zusätzlich erfüllen, um nach 3 Jahren eingebürgert werden zu können:
- Rechtmäßige Aufenthaltsdauer: 3 Jahre.
- Sprachkenntnisse: C1-Niveau.
- Ehrenamtliches Engagement: freiwillige Tätigkeit in sozialen, kulturellen oder gemeinnützigen Organisationen, oder:
- Berufliche, berufsqualifizierende oder schulische Leistungen: müssen vom Arbeitgeber oder einer Schulbehörde bestätigt werden.
In der folgenden Tabelle finden Sie die Unterschiede in den Anforderungen noch einmal übersichtlich dargestellt.
Voraussetzung | Allgemeine Einbürgerung | Besondere Integrationsleistungen |
---|---|---|
Aufenthaltsdauer | 5 Jahre | 3 Jahre |
Sprachkenntnisse | B1 | C1 |
Sicherung des Lebensunterhalts | Ja | Ja |
Einbürgerungstest | Ja | Ja |
Loyalitätserklärung | Ja | Ja |
Straffreiheit | Ja | Ja |
Nachweis besonderer Leistungen | Nein | Ja (Ehrenamt, Schule, Beruf) |
Mit der Neuerung des Einbürgerungsgesetzes vom Juni 2024, können Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten, wenn Sie die deutsche bekommen. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist also möglich!
Einbürgerung leicht gemacht: Ihre nächsten Schritte
Wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und Ihre Unterlagen vollständig einreichen, stehen die Chancen für Ihre Einbürgerung gut. Nutzen Sie unsere Checklisten und den Test, um den Prozess noch einfacher zu gestalten. Wenn Sie dennoch Hilfe brauchen, unterstützen wir bei Migrando Sie gerne!
FAQ – häufig gestellte Fragen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen
Um in Deutschland eingebürgert werden zu können, müssen Sie …
- … 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland vorweisen,
- Deutsch auf B1-Niveau beherrschen,
- Ihre Identität mittels Dokumenten wie Pass oder Personalausweis klären,
- Ihren Lebensunterhalt sichern können,
- eine Loyalitätserklärung unterschreiben,
- den Einbürgerungstest bestehen und
- keine Vorstrafen haben.
Ja, wenn Sie Deutsch auf C1-Niveau beherrschen und besondere Integrationsleistungen wie ehrenamtliche Tätigkeit, außerordentliche schulische, berufliche oder berufsqualifizierende Leistungen vorweisen können, ist eine deutsche Einbürgerung bereits nach 3 Jahren möglich.
In Ausnahmefällen ist auch eine Einbürgerung ohne B1-Sprachzertifikat möglich. Das gilt z. B. dann, wenn Sie aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder aufgrund Ihres Alters (in der Regel ab 60) nicht mehr in der Lage sind, Deutsch zu lernen. Für ehemalige Gastarbeiter reichen gelten ebenfalls Erleichterungen bei den Sprachanforderungen. Außerdem gilt ein Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschluss als Sprachnachweis.