Das Reichstagsgebäude in Berlin, Sitz des Deutschen Bundestages, am Tag des Inkrafttretens des neuen Einbürgerungsgesetzes. Das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft bringt wichtige Änderungen und Vorteile für zukünftige Staatsbürger.

Heute tritt das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft – Alle Änderungen und Vorteile!

Willkommen zu unserem detaillierten Ratgeber über das neue Einbürgerungsgesetz. Heute, am 27.6.2024 ist für Sie und viele andere Ausländer in Deutschland ein besonderer Tag! Erfahren Sie, wie Sie Ihren Einbürgerungsantrag erfolgreich vorbereiten und einreichen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, damit Sie die Vorteile der neuen Regelungen voll ausschöpfen können!
Verfasst von:
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Valentin Radonici

Journalist

Fachlich geprüft von:
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Christin Schneider

Expertin im Ausländerrecht

Inhaltsverzeichnis
Heute tritt das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft – Alle Änderungen und Vorteile!

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Hintergründe zum neuen Gesetz

Die Ideen zum neuen Einbürgerungsgesetz gab es in der Bundesregierung schon 2023. Im vergangenen Jahr wurde das geplante Gesetz von den Regierungsparteien besprochen. Die Abstimmung zum neuen Einbürgerungsgesetz fand am 19. Januar 2024 im Bundestag statt. Mit 382 Ja-Stimmen wurde das Gesetz beschlossen. 

Ende März 2024 wurde das Gesetz dann von der Bundesregierung im Bundesgesetzblatt der Öffentlichkeit im Detail veröffentlicht und die Bundesregierung gab das Datum bekannt, an dem das neue Gesetz in Kraft tritt. 

Die wichtigsten Änderungen im neuen Einbürgerungsgesetz

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StaRModG) bietet viele Vorteile und Chancen für zukünftige Staatsbürger. Zu Beginn unseres Ratgebers bekommen Sie einen Einblick in die wichtigsten Änderungen wie die Einbürgerung nach 5 Jahren und die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft. 

Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt

Eine der bedeutendsten Änderungen beim Staatsangehörigkeitsrecht ist die Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre. Dies bedeutet, dass Sie nun nach der Änderung in § 10 StAG bereits nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland die Möglichkeit haben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Diese Änderung wird Ihnen die Einbürgerung erleichtern und den Prozess beschleunigen.

  • Verkürzung der Aufenthaltsdauer von acht Jahren auf fünf Jahre 
  • Schnellere Integration in die deutsche Gesellschaft

Einbürgerung nach 3 Jahren mit besonderen Integrationsleistungen

Neben der allgemeinen Verkürzung der Aufenthaltsdauer bietet das neue Gesetz ab dem 27. Juni 2024 auch die Möglichkeit auf die Einbürgerung nach drei Jahren, sofern Sie besondere Integrationsleistungen nachweisen können.

Pflicht für die Einbürgerung nach 3 Jahren ist der Nachweis eines C1-Sprachzertifikats. Zudem müssen Sie außergewöhnliche Integrationsleistungen vorweisen. Folgende Leistungen gelten als besondere Integrationsleistungen:

  • Ehrenamtliche Arbeit (Freiwillige Feuerwehr, Soziale Arbeit)
  • Besondere schulische oder berufsqualifizierende Leistungen
  • Besondere Leistungen auf der Arbeit mit Nachweis Ihres Arbeitgebers

Erlaubnis der doppelten Staatsbürgerschaft

Eine weitere wichtige Änderung des neuen Einbürgerungsgesetzes ist die Erlaubnis der doppelten Staatsbürgerschaft beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Bisher mussten viele Antragsteller nach § 10 Abs.4 Staatsangehörigkeitsgesetz ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Ab heute ist dies nicht mehr erforderlich. 

Auch die Ausnahmen nach § 12 StAG sind für Sie nicht mehr nötig. Sie können, wenn Ihr Heimatland die Mehrstaatigkeit anerkennt, mit Ihrer Einbürgerung in Deutschland doppelter Staatsbürger werden.

Die Neuerungen zur doppelten Staatsbürgerschaft:

  • Keine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit notwendig
  • Erhalt der Bindungen zum Herkunftsland

Erleichterungen für die Gastarbeitergeneration

Das neue Einbürgerungsgesetz sieht auch spezielle Regelungen für die Gastarbeitergeneration vor, die seit Jahrzehnten in Deutschland lebt und als Gastarbeiter in die BRD oder die ehemalige DDR kamen.

Für diese Menschen gibt es Erleichterungen bei den Sprachvoraussetzungen und beim Einbürgerungstest. Es reicht nun aus, sich im Alltag auf Deutsch verständigen zu können, anstatt ein formelles Sprachzertifikat vorlegen zu müssen. Es reicht der Nachweis für einfache Sprachkenntnisse auf A1-Niveau.

Die Erleichterungen für Menschen der Gastarbeitergeneration:

  • Mündliche Sprachkenntnisse reichen aus
  • Kein Einbürgerungstest für Gastarbeiter notwendig

Deutsche Staatsangehörigkeit für Kinder

Mit dem neuen Gesetz können Sie auch für Ihre Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestens ein Elternteil muss 5 Jahre rechtmäßig in Deutschland leben
  • Das Elternteil muss eine Niederlassungserlaubnis besitzen

Hier haben wir für Sie alle Änderungen als Grafik erstellt:

Praktische Schritte zur Antragstellung mit neuem Einbürgerungsgesetz

Um von den neuen Regelungen des Einbürgerungsgesetzes zu profitieren, ist es wichtig, den Antrag korrekt und vollständig einzureichen. Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung zur Vorbereitung und Einreichung Ihres Einbürgerungsantrags sowie Informationen zu den nächsten Schritten nach der Antragstellung.

Vorbereitung der Unterlagen

Bevor Sie Ihren Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit einreichen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt haben. Eine vollständige Vorbereitung kann den Prozess erheblich beschleunigen und Wartezeiten reduzieren.

  • Pass oder ID-Card: Gültiger Identitätsnachweis
  • Geburtsurkunde: Original oder beglaubigte Kopie
  • Nachweise über den rechtmäßigen Aufenthalt: Aufenthaltsgenehmigung, Meldebescheinigung
  • Sprachnachweis: Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse (z.B. B1, C1)
  • Nachweis über Integrationsleistungen: Bürgerschaftliches Engagement, berufliche Erfolge
  • Nachweis zur Unterschrift der Loyalitätserklärung: Unterschrift auf der Erklärung und dem Merkblatt mit dem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Einkommensnachweise: Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide
  • Keine Vorstrafen: Führungszeugnis
Dokument
Beschreibung
Personalausweis/Reisepass
Gültiger Identitätsnachweis
Geburtsurkunde
Original oder beglaubigte Kopie
Aufenthaltsnachweise
Nachweis Ihres Aufenthaltstitels
Sprachnachweis
Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse
Integrationsnachweise
Einbürgerungstest, Bürgerschaftliches Engagement, berufliche Erfolge
Einkommensnachweise
Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts durch Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheide
Führungszeugnis
Nachweis über keine Vorstrafen

Antragstellung bei der Einbürgerungsbehörde

Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt haben, folgt die eigentliche Antragstellung. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen hilft, den Prozess erfolgreich zu durchlaufen.

  1. Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde.
  2. Antragsformular ausfüllen: Füllen Sie das Einbürgerungsantragsformular vollständig und korrekt aus.
  3. Unterlagen einreichen: Reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  4. Gebühren zahlen: Zahlen Sie die anfallenden Gebühren für die Bearbeitung Ihres Antrags.
  5. Eingangsbestätigung: Lassen Sie sich eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags und der Unterlagen ausstellen.

Hinweise zur Vermeidung von Wartezeiten:

  • Reichen Sie alle Dokumente vollständig und in der geforderten Form ein.
  • Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch bei der Behörde vor, indem Sie alle Fragen und möglichen Unklarheiten im Vorfeld klären.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit, den Antrag online vorzubereiten, wenn dies von Ihrer Behörde angeboten wird.

Nach der Antragstellung: Was kommt als nächstes?

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, beginnt die Bearbeitungsphase. Es ist wichtig, sich auf mögliche Rückfragen und die nächsten Schritte vorzubereiten.

  • Bearbeitungszeit: Die Einbürgerungsbehörde hat eine gesetzliche Vorgabe von 12 Wochen, um Ihren Einbürgerungsantrag zu bearbeiten. Durch viele Anträge kommt es dennoch zu längeren Wartezeiten. Bleiben Sie geduldig und halten Sie regelmäßig Rücksprache mit Ihrer Behörde.
  • Mögliche Rückfragen: Die Behörde könnte zusätzliche Informationen oder Dokumente anfordern. Stellen Sie sicher, dass Sie schnell reagieren und alle Anfragen vollständig beantworten.
  • Untätigkeitsklage: Sollte zwölf Wochen nach Antragstellung keine Reaktion der Einbürgerungsbehörde erfolgen, haben Sie die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Dies beschleunigt den Prozess und sorgt für eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrags.
  • Einbürgerungsfeier und Erhalt des deutschen Passes: Nach erfolgreicher Bearbeitung Ihres Antrags werden Sie zu einer Einbürgerungsfeier eingeladen. Hier erhalten Sie Ihre Einbürgerungsurkunde und können anschließend den deutschen Pass beantragen.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, suchen Sie jetzt alle Ihre Unterlagen zusammen und stellen Sie den Antrag noch heute bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde. Je eher, desto besser! Mit der Verkürzung der Aufenthaltszeiten und der Einführung der doppelten Staatsangehörigkeit werden viele Tausende Menschen den deutschen Pass beantragen. 
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

Vorteile der Reform des Einbürgerungsgesetzes

Die Reform des Einbürgerungsgesetzes bringt zahlreiche positive Veränderungen mit sich. Sie fördert nicht nur Ihre Integration, sondern trägt auch zur gesellschaftlichen Vielfalt und Stabilität bei.

Schnellere Einbürgerung und einfachere Verfahren

Verkürzte Aufenthaltszeiten:

  • Durch die Reduzierung der erforderlichen Aufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre können Sie schneller die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen.
  • Dies unterstützt Ihre Integration und ermöglicht es Ihnen, aktiver am gesellschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen.

Auswirkungen auf die Zahl der Einbürgerungen:

  • Die verkürzten Aufenthaltszeiten werden voraussichtlich zu einem Anstieg der Einbürgerungen führen.
  • Eine höhere Einbürgerungszahl stärkt die demografische Entwicklung und hilft, den Fachkräftebedarf zu decken.

Flexibilität mit dem neuen Einbürgerungsgesetz

Die Reform bringt auch mehr Flexibilität durch die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft, was insbesondere für die Gastarbeitergeneration von großer Bedeutung ist.

Erleichterungen durch die doppelte Staatsbürgerschaft:

  • Mit der Möglichkeit, Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft beizubehalten, wird die Hemmschwelle zur Einbürgerung erheblich reduziert.
  • Dies fördert Ihre Bindung sowohl an Ihr Herkunftsland als auch an Deutschland.

Bedeutung der Erleichterungen für die Gastarbeitergeneration:

  • Mit der Reform muss die Gastarbeitergeneration nicht mehr die Sprachnachweise auf B1-Niveau nachweisen, es reicht ein A1-Zertifikat aus. Auch bei den Nachweisen zur Integration gibt es mit dem Wegfall vom Einbürgerungstest eine Erleichterung.

Weitere Vorteile

Stärkung des Zusammenhalts:

  • Ein erleichterter Zugang zur Staatsbürgerschaft kann den sozialen Zusammenhalt stärken, indem mehr Menschen aktiv an der Gesellschaft teilhaben und Verantwortung übernehmen können.

Wirtschaftliche Vorteile:

  • Eine höhere Einbürgerungsrate kann zu einer besseren Integration in den Arbeitsmarkt führen, da Einbürgerte oft bessere Beschäftigungschancen und höhere Löhne haben.
  • Dies trägt zur wirtschaftlichen Stabilität und zum Wachstum bei

Hier haben für Sie in einer Tabelle die Unterschiede zwischen der alten und neuen Regelung aufgezeigt: 

Aspekt
Alte Regelung
Neue Regelung
Aufenthaltsdauer
8 Jahre (mit besonderen Integrationsleistungen 6 Jahre)
5 Jahre (mit besonderen Integrationsleistungen 3 Jahre)
Doppelte Staatsbürgerschaft
Nur in Ausnahmefällen erlaubt
Generell erlaubt
Einbürgerungsverfahren
Komplex und zeitaufwendig
Vereinfachte Verfahren

Nachteile mit neuem Einbürgerungsgesetz

Trotz der vielen Vorteile bringt die Reform des Einbürgerungsgesetzes auch einige Herausforderungen mit sich. Diese sollten Sie berücksichtigen, um gut vorbereitet zu sein.

Mehr Anträge auf Einbürgerung

Durch die neuen Regelungen wird ein Anstieg der Einbürgerungsanträge erwartet. Dies hat mehrere Auswirkungen:

Erhöhte Anzahl der Anträge:

  • Die erleichterten Bedingungen und die verkürzte Aufenthaltsdauer machen die Einbürgerung attraktiver, was zu einem deutlichen Anstieg der Antragszahlen führen wird.
  • Dadurch könnte es zu einer Überlastung der zuständigen Behörden kommen, was wiederum die Bearbeitung verzögern kann.

Kapazitätsprobleme:

  • Die Behörden müssen möglicherweise zusätzliche Ressourcen bereitstellen, um die gestiegene Zahl der Anträge effizient bearbeiten zu können.

Längere Wartezeiten 

Mit der Zunahme der Anträge werden voraussichtlich auch die Wartezeiten länger. Dies kann mehrere Konsequenzen für Sie haben:

Verzögerungen im Bearbeitungsprozess:

  • Die Bearbeitungszeit für Ihren Einbürgerungsantrag könnte sich verlängern, da die Behörden mehr Zeit benötigen, um die gestiegene Anzahl der Anträge zu bewältigen.
  • Dies kann frustrierend sein, besonders wenn Sie auf die deutsche Staatsbürgerschaft angewiesen sind, um bestimmte Rechte und Privilegien zu erlangen.

Planungsunsicherheiten:

  • Längere Wartezeiten können Ihre persönlichen und beruflichen Planungen beeinträchtigen, insbesondere wenn Sie vorhaben, in bestimmte Bereiche einzutreten, die die deutsche Staatsbürgerschaft erfordern.

Mehr Untätigkeitsklagen

Die längeren Wartezeiten und die mögliche Überlastung der Behörden könnten zu einem Anstieg der Untätigkeitsklagen führen. Dies kann für Sie mehrere Implikationen haben:

Rechtliche Schritte:

  • Sollten die Behörden Ihren Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist bearbeiten, haben Sie das Recht, eine Untätigkeitsklage einzureichen.
  • Dieser Prozess ist für Sie alleine sehr kompliziert zu klären. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich hierfür einen Rat bei einem Anwalt suchen.
Unsere Leseempfehlung
Lebenslauf für die Einbürgerung: Was Sie wissen müssen und wie Sie Fehler vermeiden

Der Lebenslauf ist ein fundamentaler Bestandteil Ihres Einbürgerungsantrags und spielt eine entscheidende Rolle in der Bewertung Ihrer Integration in Deutschland. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, warum ein sorgfältig erstellter Lebenslauf so wichtig ist.

Fazit zum Start des neuen Einbürgerungsgesetzes

Zusammenfassung des Kernthemas

Das neue Einbürgerungsgesetz stellt eine bedeutende Reform dar, die viele positive Veränderungen und Erleichterungen für Sie als Antragsteller mit sich bringt.

Vorteile und Erleichterungen:

  • Das neue Gesetz fördert Ihre Integration und ermöglicht Ihnen eine schnellere Einbürgerung.
  • Es erleichtert Ihnen die doppelte Staatsbürgerschaft, was besonders wichtig für diejenigen ist, die ihre kulturellen und familiären Bindungen nicht aufgeben möchten.

Wichtigste Änderungen:

  • Verkürzte Aufenthaltszeiten: Sie können die Einbürgerung bereits beantragen, wenn Sie seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Es war mit dem alten Gesetz erst nach acht Jahren möglich.
  • Erlaubnis zur doppelten Staatsbürgerschaft: Sie dürfen Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft beibehalten.
  • Mit besonderen Integrationsleistungen können Sie schon nach drei Jahren statt wie früher nach sechs Jahren eingebürgert werden. 
  • Spezielle Regelungen für Gastarbeiter: Die Reform erleichtert der Gastarbeitergeneration die Einbürgerung.

Ausblick zum neuen Einbürgerungsgesetz

Die Reform verspricht, den Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft für viele Menschen zu ebnen und gleichzeitig die gesellschaftliche Vielfalt zu fördern.

Erwarteter Anstieg der Einbürgerungen:

  • Durch die neuen Regelungen wird ein deutlicher Anstieg der Einbürgerungen erwartet. Dies trägt zur demografischen Entwicklung und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs bei.
  • Sie sollten die neuen Möglichkeiten nutzen, um frühzeitig Ihren Antrag zu stellen und von den Vorteilen zu profitieren.

Empfehlungen für Antragsteller:

  • Bereiten Sie sich gut vor und informieren Sie sich umfassend über die neuen Regelungen.
  • Reichen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich ein, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
  • Nutzen Sie die angebotenen Beratungsdienste, um den Prozess effizient zu gestalten.

Die Einführung des neuen Einbürgerungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft. Es eröffnet Ihnen neue Chancen und Möglichkeiten, vollständig in die deutsche Gesellschaft integriert zu werden. Nutzen Sie diese Gelegenheiten und tragen Sie aktiv zur Gestaltung Ihrer Zukunft bei!

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Inkrafttreten des neuen Einbürgerungsgesetzes

Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft.

Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz ändern sich mehrere wichtige Aspekte:

  • Die erforderliche Aufenthaltsdauer wird von acht auf fünf Jahre verkürzt.
  • Die doppelte Staatsbürgerschaft wird generell erlaubt.
  • Spezielle Regelungen erleichtern der Gastarbeitergeneration die Einbürgerung.
  • Die Aufenthaltsdauer zur Einbürgerung mit besonderen Integrationsleistungen wird von sechs auf drei Jahre verkürzt

Ab dem 27. Juni 2024 dürfen alle Einbürgerungswilligen ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft beibehalten und gleichzeitig die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Dies gilt ohne Einschränkungen für alle Nationalitäten.

Um ab dem 27. Juni 2024 den deutschen Pass zu erhalten, benötigen Sie:

  • Einen mindestens fünfjährigen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen).
  • Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen.
  • Kenntnis der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • Selbstständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II.
  • Keine schwerwiegenden Straftaten.
  • Geklärte Identität (gültiger Pass oder alternative Identitätsdokumente).

Nach drei Jahren können Personen eingebürgert werden, die einen Nachweis über ein C1-Sprachzertifikat und besondere Integrationsleistungen erbracht haben. Zu besonderen Integrationsleistungen gelten:

  • Ehrenamtliche Tätigkeiten (Freiwillige Feuerwehr)
  • Berufliche Leistungen mit Nachweis Ihrer Arbeitsstelle
  • Schulische und berufsqualifizierende Leistungen
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