Wichtigkeit zum neuen Gesetz
Um zu verstehen, wie die Einbürgerung nach 3 Jahren genau funktionieren soll, ist es für Sie wichtig, die Fakten und Details zum neuen Einbürgerungsgesetz zu kennen. Die Vereinfachung, mit der die Einbürgerung nach 3 Jahren einfacher möglich ist, hat einen bestimmten Grund und wird von der deutschen Bundesregierung unterstützt.
Bedeutung des deutschen Passes
Der deutsche Pass hat für Ausländer eine extrem wichtige Bedeutung. Der komplette Integrationsprozess in Deutschland ist darauf aufgebaut, irgendwann die Möglichkeit zu besitzen, die Einbürgerung zu beantragen und deutscher Staatsbürger zu werden.
Die Chance auf eine langfristige Perspektive in Deutschland und Planungssicherheit und die Aussicht, die gleichen Rechte zu besitzen wie jeder andere deutsche Staatsbürger, sind Dinge, die Ausländer besonders reizen deutscher Staatsbürger zu werden.
Ein weiterer Grund ist die Gelegenheit, in über 190 Länder visafrei zu reisen. Dieser Fakt macht den deutschen Pass zu einem der stärksten Pässe der Welt und die deutsche Staatsbürgerschaft extrem attraktiv.
Warum die Einbürgerung vereinfacht ist
Die Bundesregierung hat die Einbürgerung aus verschiedenen Gründen mit kürzeren Aufenthaltsdauern vereinfacht. Einmal möchte man den vielen Menschen, die seit Jahren als Gastarbeiter in Deutschland leben, die Einbürgerung vereinfachen und etwas zurückgeben.
Auf der anderen Seite will man Deutschland als Einwanderungsland attraktiv machen und man will durch das vereinfachte Einbürgerungsgesetz hochqualifizierte Fachkräfte von Deutschland überzeugen. Auf diese Weise möchte man den Fachkräftemangel in unterschiedlichen Berufen verringern. Ziel ist es, Menschen, die in Deutschland Fuß fassen wollen und sich gut integrieren, es einfacher zu machen, deutsche Staatsbürger zu werden.
Welche Neuheiten bringt das neue Gesetz?
Eine Vereinfachung und Neuheit mit dem neuen Einbürgerungsgesetz ist, dass die grundsätzliche rechtmäßige Aufenthaltsdauer von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt wurde. Es ist also mit dem neuen Gesetz möglich, bereits nach 5 Jahren eingebürgert zu werden. Eine andere Neuheit ist, dass man mit besonderen Integrationsleistungen bereits nach 3 Jahren statt wie bisher nach 6 Jahren eingebürgert werden kann.
Die doppelte Staatsbürgerschaft wird im neuen Einbürgerungsgesetz gefördert und unterstützt. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist Teil des Staatsangehörigkeitsgesetzes und wird dort akzeptiert. Bis vor dem 27.6.2024 war es so, dass § 10 StAG Abs.4 die Abgabe der Staatsbürgerschaft des Heimatlandes vorgeschrieben hat.
Dieser Paragraph zur Abgabe der Staatsbürgerschaft ist mit dem neuen Gesetz genauso weggefallen, wie die Ausnahmeregelung § 12 StAG, die nun nicht mehr notwendig wird, da die doppelte Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erlaubt ist.
Die Einbürgerung nach 3 Jahren
Die Einbürgerung nach 3 Jahren im neuen Einbürgerungsgesetz hat einen bestimmten Zweck und einen bestimmten Sinn und sie hat einen wichtigen Unterschied zur aktuellen Regelung. Die Einbürgerung nach 3 Jahren kommt auch nicht für jeden Ausländer in Frage. Es müssen bestimmte Bedingungen vorhanden sein.
Der Schritt zur Einbürgerung nach 3 Jahren
Der Schritt der Einbürgerung nach 3 Jahren ist identisch mit der bisherigen Einbürgerung nach 6 Jahren. Sie als Ausländer bringen schon alle Voraussetzungen für die Einbürgerung nach 3 Jahren mit. Weiterhin müssen Sie besondere Integrationsleistungen nachweisen, ohne diese besonderen Integrationsleistungen können Sie erst nach 5 Jahren eingebürgert werden.
Mit den Nachweisen und Belegen zu diesen Bedingungen und dem ausgefüllten Einbürgerungsantrag stellen Sie die Einbürgerung und werden nach Sichtung der Dokumente deutscher Staatsbürger.
Der Unterschied zum alten Einbürgerungsgesetz
Der entscheidende Unterschied zur alten Gesetzgebung ist, dass Sie mit dem alten Gesetz 6 Jahre warten müssen, bis Sie mit besonderen Integrationsleistungen frühzeitig eingebürgert werden können. Mit dem neuen Gesetz geht die Einbürgerung nach 3 Jahren. Eine weitere Neuerung ist, dass Sie mit beruflichen Leistungen besondere Integrationsleistungen erfüllen und einen wichtigen Teil zur Integration in Deutschland beitragen und dies anerkannt wird.
Wie man früher nach 3 Jahren eingebürgert werden konnte
Die Möglichkeit einer Einbürgerung nach 3 Jahren stand bis zur Einführung des neuen Gesetzes nur für Menschen nach § 9 StAG offen.
Diese Regelung gibt bleibt weiter bestehen. Wenn Sie mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind, können Sie auch verfrüht eingebürgert werden. Entscheidend ist, dass Sie 2 Jahre mit dem deutschen Staatsbürger verheiratet sind und nicht in Trennung und Scheidung leben.
Wichtig ist auch, dass Sie sich 3 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten und einen Aufenthaltstitel besitzen, mit dem man eine Einbürgerung beantragen kann. Weiterhin müssen Sie alle Voraussetzungen zur Einbürgerung mitbringen, die aktuell für eine Einbürgerung benötigt werden und unter § 10 StAG stehen.
Für wen die Einbürgerung nach 3 Jahren in Frage kommt
Die Einbürgerung nach 3 Jahren kommt für Ausländer in Frage, die neben den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung nach 5 Jahren ein C-1 Zertifikat in Deutsch und eine besondere Integrationsleistung vorweisen können.
Durch das C1-Zertifikat und die Integrationsleistungen wird dann als Anerkennung für die Leistungen die Einbürgerung nach 3 Jahren möglich.
Bedingung ist, dass man alle grundsätzlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung nach 5 Jahren bereits erfüllt. Beachtet werden muss, dass die Abgabe der Staatsbürgerschaft des Heimatlandes durch das neue Einbürgerungsgesetz wegfällt, damit wäre es eine Bedingung weniger, die man aktuell noch mitbringen muss.
Einbürgerung nach 3 Jahren mit neuem Gesetz?
Ihre Schritte zur Einbürgerung nach 3 Jahren
Es gibt zwei verschiedene Schritte, mit denen Sie zur Einbürgerung nach 3 Jahren kommen können. Beide Wege sind unterschiedlich und benötigen von Ihnen spezielle zusätzliche Anstrengungen. Die Belohnung ist am Ende, dass Sie verfrüht eingebürgert werden können und für sich und Ihre Zukunft in Deutschland noch mehr Planungssicherheit haben.
Sprachkenntnisse auf C1-Niveau als Pflicht
Das C1-Zertifikat ist die Grundvoraussetzung für Sie, um überhaupt für die Einbürgerung nach 3 Jahren akzeptiert zu werden und den Antrag stellen zu können. Sie müssen also nachweisen, dass Sie gemäß C1-Niveau des europäischen Referenzrahmens die deutsche Sprache beherrschen und fachkundige Sprachkenntnisse besitzen.
Integrationsmöglichkeit 1: Ehrenamtliches Engagement
Die Bundesregierung gibt vor, dass Sie als Ausländer zusätzlich eine besondere Integrationsleistung nachweisen müssen. Unter einer besonderen Integrationsleistung versteht man zum Beispiel ein ehrenamtliches Engagement. Was versteht man unter einem ehrenamtlichen Engagement?
Wenn Sie zum Beispiel regelmäßig ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr engagiert sind, bei der Tafel ehrenamtlich tätig sind, in einem Kulturverein ehrenamtlich arbeiten, in einem Sportverein ehrenamtlich arbeiten, in einem Bürgerverein ehrenamtlich arbeiten, oder ehrenamtlich für das THW (Technisches Hilfswerk) arbeiten.
Auch Übersetzungen für andere Ausländer können als besondere Integrationsleistung und ehrenamtliches Engagement gewertet werden, wenn Sie diese Übersetzungsarbeiten nachweisen können.
Integrationsmöglichkeit 2: Starke Leistungen auf der Arbeit
Alternativ können Sie besondere Integrationsleistungen auch durch starke Leistungen auf der Arbeit nachweisen. Wenn Sie auf der Arbeit mit sehr starken Leistungen und Resultaten glänzen und Ihr Arbeitgeber dies nachweist, dann gilt dies auch als besondere Integrationsleistung.
Sie strengen sich auf der Arbeit an und sind ein absoluter Gewinn für das Unternehmen und damit auch für den Bereich, in dem Sie arbeiten. Davon profitiert ganz Deutschland und Sie leisten daher auch eine besondere Integrationsleistung. Diese Anstrengung wird dann vom deutschen Staat auch honoriert und Sie können frühzeitig die Einbürgerung nach 3 Jahren anvisieren.
Integrationsmöglichkeit 3: Schulischer Nachweis
Mit einem besonderen schulischen Nachweis können Sie auch eine besondere Integrationsleistung nachweisen. Dies können besonders gute Noten in der Ausbildung, im Studium oder der Schule sein, die belegen, dass Ihre Integration in Deutschland langfristig gut erfolgreich möglich und absehbar ist.
Einbürgerungsprozess zur Einbürgerung nach 3 Jahren
Der Einbürgerungsprozess bei der Einbürgerung nach 3 Jahren hat einen bestimmten Ablauf. Es ist wichtig, diesen Ablauf im Kopf zu haben. Hilfreich ist es, genau zu wissen, wie die einzelnen Schritte bei der Beantragung funktionieren und wie der weitere Vorgang danach bis zum Erhalt des deutschen Passes aussieht.
Weitere Voraussetzungen zur Einbürgerung nach 3 Jahren
Bevor Sie überhaupt einen Antrag auf Einbürgerung nach 3 Jahren stellen, müssen Sie alle Nachweise zu den Voraussetzungen zur Einbürgerung sammeln und ordnen.
Diese sind die unterschriebene Loyalitätserklärung, die Klärung der Identität (gültiger Nationalpass oder alternatives Ausweisdokument), der erfolgreiche Einbürgerungstest, der Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes, das C1 Sprachzertifikat und der Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland über 3 Jahre und ein Nachweis über einen berechtigten Aufenthaltstitel zur Einbürgerung.
Zusätzlich brauchen Sie natürlich den Nachweis über die besondere Integrationsleistung. Diese Dokumente müssen Sie zusammen ordnen.
Anschließend beschaffen Sie sich auf Anfrage bei der nächstgelegenen Einbürgerungsbehörde das Antragsformular zur Einbürgerung nach 3 Jahren. Sie füllen nun das Antragsformular für die Einbürgerung nach 3 Jahren aus.
Sichtung der Dokumente und Beantragung der Einbürgerung
Nun folgt einer der wichtigsten und entscheidenden Schritte beim Einbürgerungsprozess: Die Sichtung der Dokumente. Nichts ist schlimmer, als eine Beantragung der Einbürgerung mit fehlerhaften Dokumenten oder mit nicht vorhandenen Dokumenten. Wenn man hier Fehler macht, kostet dies Zeit, Nerven und eine Menge Ärger.
Sie gehen also alle Dokumente Schritt für Schritt nochmal durch und kontrollieren auch ganz genau, ob Ihr Antragsformular richtig ausgefüllt ist und erst wenn alles korrekt und vollständig ist, stellen Sie den Antrag auf Einbürgerung. Für diese Antragstellung vereinbaren Sie mit der Einbürgerungsbehörde einen extra Termin und geben Ihre Unterlagen ab.
Wartezeit auf die Bearbeitung des Antrags
Wenn die Unterlagen bei der Einbürgerungsbehörde abgegeben wurden, dann folgt die unangenehme Wartezeit auf die Bearbeitung des Antrages. 12 Wochen haben die Einbürgerungsbehörden Zeit, auf den Antrag zu reagieren und den Antrag zu bearbeiten. Hat man Glück, dann bearbeitet die Einbürgerungsbehörde den Antrag.
Wenn nach 12 Wochen keine Reaktion kommt, dann haben Sie das Recht, eine Untätigkeitsklage zu stellen. Diese Klage ist dazu da, die Einbürgerungsbehörde wegen dem zu bearbeitenden Antrag unter Druck zu setzen. Das Verwaltungsgericht setzt dann der Einbürgerungsbehörde eine Frist und dann kommt es in 99 Prozent der Fälle zur Bearbeitung des Antrages auf Einbürgerung und Sie erhalten Ihr Resultat.
Einbürgerung wird erteilt
Der letzte Schritt ist die Erteilung der Einbürgerung. Die Einbürgerungsbehörde macht mit Ihnen einen Termin zur feierlichen Übergabe der Einbürgerungsurkunde aus. Mit Erhalt dieses Zertifikats sind Sie dann deutscher Staatsbürger. Die finale Hürde wurde von Ihnen gemeistert und für Sie gelten dann die gleichen Rechte und Pflichten wie für jeden anderen Deutschen.
Positive und negative Punkte des neuen Gesetzes
Das neue Einbürgerungsgesetz und die Einbürgerung nach 3 Jahren bietet viele Chancen und positive Veränderungen und Neuerungen. Gleichzeitig schaffen diese Neuheiten, die mit dem neuen Gesetz kommen würden, auch Probleme. So gibt es Vorteile und Nachteile, die je nach Lage für und gegen das Gesetz sprechen.
Vorteil: frühere Einbürgerung
Der wichtigste Vorteil mit dem neuen Gesetz wäre, dass die Einbürgerung früher beantragt werden kann. Aktuell ist es noch so, dass die Einbürgerung mit besonderen Integrationsleistungen nach 6 Jahren geht. Mit dem neuen Gesetz funktioniert bei besonderen Integrationsleistungen die Einbürgerung nach 3 Jahren.
Diese Erneuerung bietet den positiven Aspekt, dass man nicht mehr so lange warten muss und dass man, wenn man die Voraussetzungen schafft und sich stark angestrengt hat, früh deutscher Staatsbürger werden kann.
Vorteil: Zusätzliche Planungssicherheit
Ein sehr wichtiger Vorteil durch das neue Einbürgerungsgesetz ist, dass durch die Einbürgerung nach 3 Jahren und die Einbürgerung nach 5 Jahren für sehr viele Ausländer in Deutschland mehr Planungssicherheit in Deutschland geschaffen wird. Der Antrag auf Einbürgerung bedeutet, dass man den letzten Integrationsschritt in Deutschland anpacken kann.
Dieser Prozess alleine bringt Planungssicherheit für Sie als Antragsteller und natürlich auch für Ihre Familie, wenn Sie mit Ihrer Frau und Kindern den Antrag stellen. Sie müssen sich nach einer erfolgreichen Einbürgerung keine Sorgen mehr machen, ins Herkunftsland abgeschoben zu werden. Dieser Unsicherheitsfaktor fällt also früher weg.
Nachteil: Langer Bearbeitungsprozess
Der ganz große Nachteil mit dem neuen Einbürgerungsgesetz ist die verlängerte Bearbeitungszeit. Durch die höhere Anzahl an Anträgen seit Einführung des neuen Gesetzes, sind die Behörden entsprechend mit der Bearbeitung der Anträge auf Einbürgerung überlastet.
Diese Überlastung wird in Zukunft weiter zunehmen. Es wird zu noch mehr Anträgen kommen und entsprechend dauert es länger bis die Anträge bearbeitet werden.
Ratschläge zur Einbürgerung nach 3 Jahren
Es gibt ein paar gute Ideen, mit denen man den Einbürgerungsprozess bei der Einbürgerung
stressfreier gestalten kann und die Dauer der Einbürgerung selber nicht extrem in die Länge gezogen wird. Dies gilt sowohl mit einer Einbürgerung nach 3 Jahren, als auch mit jeder anderen Form der Einbürgerung, die man anpeilt.
So schnell wie möglich die Beantragung vorantreiben
Wenn man aktuell schon die Bedingungen erfüllt, um die Einbürgerung zu beantragen, dann sollte man es sofort tun. Gerade wegen des neuen Einbürgerungsgesetzes drängt die Zeit. Wenn das Gesetz umgesetzt ist, dann haben automatisch mehr Ausländer eine Berechtigung auf lange Wartezeiten. Je schneller man also reagiert und den Antrag stellt, desto schneller funktioniert am Ende der Einbürgerungsprozess.
Auch für eine Einbürgerung mit dem neuen Gesetz gilt: je mehr man vorbereitet, desto besser. Die ideale Lage ist es, wenn Sie alle Dokumente bereits fertig zusammen geordnet und organisiert haben und nur noch das Antragsformular ausgefüllt werden muss. Sobald das neue Gesetz Ende dieses Jahres gilt, füllen Sie final noch das Antragsformular aus und können den Antrag auf Einbürgerung nach 3 Jahren oder auf 5 Jahren stellen, je nachdem welche Bedingungen Sie erfüllen.
Nur mit rechtlicher Hilfe geht der Ablauf in unter 4 Jahren
Unser Ratschlag ist es, sich rechtliche Hilfe beim Einbürgerungsprozess zu holen. Wir bei Migrando haben jahrelange Erfahrung im Bereich Ausländerrecht und im Speziellen beim Antrag auf Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis. Unsere Prognose ist, dass der Ablauf einer Einbürgerung ohne rechtliche Hilfe wie durch Migrando in unter 4 Jahren in Zukunft nicht machbar sein wird.
Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz kommen weitere neue Antragsteller in Frage und das bedeutet für die Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde noch mehr Anträge. Wenn man dann nicht das juristische Know-How hat, um gegen lange Bearbeitungen vorzugehen, dann wird der Ablauf der Einbürgerung unnötig in die Länge gezogen.
Haben Sie noch Fragen zur Einbürgerung nach 3 Jahren?
FAQ – Fragen und Antworten zur Einbürgerung nach 3 Jahren
Ja. Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung ist die Einbürgerung nach 3 Jahren möglich. Neben den normalen Einbürgerungsvoraussetzungen ist die Bedingung ein C1-Zertifikat und dass Sie besondere Integrationsleistungen nachweisen. Eine alte Regel gilt weiterhin: Wenn Sie einen deutschen Ehepartner haben, können Sie die Einbürgerung auch nach 3 Jahren beantragen.
Seit dem 27. Juni 2024 gilt das neue Einbürgerungsgesetz. Die Einbürgerung ist nach 5 Jahren und mi einem C1-Zertifikat und besonderen Integrationsleistungen auch nach 3 Jahren möglich. Zusätzlich muss nicht mehr die Staatsbürgerschaft des Heimatlandes bei der Einbürgerung abgegeben werden und die doppelte Staatsbürgerschaft ist gesetzlich anerkannt.
Die Einbürgerung nach 3 Jahren mit dem geplanten neuen Gesetz verläuft identisch wie die alte Einbürgerung nach 6 Jahren. Wichtig ist, dass man neben dem C1-Zertifikat besondere Integrationsleistungen nachweist. Zusätzlich muss man alle anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung mitbringen. Unterschied ist, dass die Einbürgerung dann schon nach 3 Jahren beantragt werden kann.
Besondere Integrationsleistungen können ehrenamtliche Arbeiten und besonders starke Leistungen auf der Arbeit, sowie besondere Leistungen im schulischen Bereich sein.
Die Einbürgerung nach 3 Jahren ohne C1 funktioniert nur, wenn Sie einen deutschen Schulabschluss, einen Hochschulabschluss (Studium) oder einen Ausbildungsabschluss haben, oder mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind (dann benötigen Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung nach 5 Jahren). Besitzen Sie diese Abschlüsse nicht, dann käme eine Einbürgerung nach 5 Jahren infrage und Sie bräuchten ein B1-Zertifikat.
Die Einbürgerung kostet aktuell für jeden Erwachsenen 255 Euro. Daran hat sich auch mit dem neuen Einbürgerungsgesetz nichts geändert. Wenn man mit Kind die Einbürgerung beantragt, kostet pro minderjährigem Kind die Einbürgerung zusätzlich 51 Euro.
Die Einbürgerung kann nach 5 Jahren beantragt werden. Mit einem C1-Zertifikat und einer besonderen Integrationsleistung, oder wenn Sie mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind, geht die Einbürgerung nach 3 Jahren.