Das Ende der „Turbo-Einbürgerung“
Seit dem Inkrafttreten der Gesetzesnovelle am 30.10.2025 ist die Möglichkeit, sich bereits nach 3 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts einbürgern zu lassen, nicht mehr im Gesetz verankert.
Die Regelung, die 2024 eingeführt wurde, erlaubte Ausländern mit einem C1-Sprachzertifikat und besonderen Integrationsleistungen (z. B. Ehrenamt, herausragende berufliche Leistungen) den schnellen Weg zum Pass. Diese Option wurde ersatzlos gestrichen. Die neue politische Linie setzt wieder stärker auf die Dauer des Aufenthalts als Indikator für eine gefestigte Integration.
Warum wurde das Gesetz geändert?
Die Rücknahme der Verkürzung ist eine direkte Folge des Regierungswechsels. Die Begründung des Gesetzgebers lautet: Integration braucht Zeit. Sprachliche Kompetenz allein reiche nicht aus, um die gesellschaftliche Verwurzelung in nur 36 Monaten nachzuweisen. Ziel ist es, die „Werthaltigkeit“ der deutschen Staatsbürgerschaft wieder stärker zu betonen.
Was passiert mit laufenden Anträgen? (Stichwort: Vertrauensschutz)
Dies ist der kritischste Punkt für viele unserer Mandanten. Wenn Sie Ihren Antrag im Vertrauen auf die 3-Jahres-Regel gestellt haben (zwischen 2024 und 2025), stehen Sie nun vor einer rechtlichen Hürde.
- Antrag noch nicht beschieden: Viele Ausländerbehörden haben Anträge, die explizit auf der 3-Jahres-Klausel basierten, „auf Eis gelegt“ oder lehnen diese nun ab, da die Rechtsgrundlage zum Zeitpunkt der Entscheidung fehlt.
- Übergangsregelungen: Ob und wie Übergangsregelungen für Altfälle greifen, ist oft Einzelfallentscheidung oder Gegenstand aktueller verwaltungsgerichtlicher Klagen. Hier herrscht große Rechtsunsicherheit.
- Experten-Hinweis von Migrando: Wenn Ihr Antrag auf der 3-Jahres-Basis gestellt wurde und nun abgelehnt zu werden droht, müssen Sie sofort handeln. Oft lässt sich der Antrag umdeuten oder ggf. durch Anrechnung von Vorzeiten auf die 5-Jahres-Frist retten.
FAQ – Fragen und Antworten zur Einbürgerung nach 3 Jahren
Eine alte Regel gilt weiterhin: Wenn Sie einen deutschen Ehepartner haben, können Sie die Einbürgerung auch nach 3 Jahren beantragen.
Besondere Integrationsleistungen können ehrenamtliche Arbeiten und besonders starke Leistungen auf der Arbeit, sowie besondere Leistungen im schulischen Bereich sein.
Die Einbürgerung kann nach 5 Jahren beantragt werden. Wenn Sie mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind, geht die Einbürgerung nach 3 Jahren.