Das Bild zeigt symbolhaft zwei Personen, die in Deutschland die Einbürgerung beantragen. Aktuell fordern mehrere Bundesländer, dass die EInbürgerungsgebühr von 255 Euro auf 500 Euro erhöht wird.

Bundesländer fordern höhere Gebühren für Einbürgerung

Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, zahlt für das Verfahren derzeit 255 Euro. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt und gilt bereits seit vielen Jahren. Das könnte sich künftig ändern: Mehrere Bundesländer fordern laut BILD eine Erhöhung der Gebühr. Auch die Bundesregierung prüft demnach eine Anpassung. Was ist bisher bekannt?
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin

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Innenminister fordern Erhöhung der Einbürgerungsgebühr

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt aktuell 255 Euro. Der Betrag ist in § 38 StAG festgelegt und gilt für jeden, der einen Antrag auf Einbürgerung stellt. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte haben, beträgt die Gebühr 51 Euro.

Wichtig: Die 255 Euro bzw. 51 Euro sind eine Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Antrags. Die Gebühr dient also dazu, den Aufwand der Behörden für das Einbürgerungsverfahren abzudecken.

Wie BILD aktuell berichtet, fordern die Bundesländer nun eine Erhöhung der Gebühr. Bereits Ende 2025 sprachen sich die Innenminister der Länder dafür aus, künftig mindestens 500 Euro für eine Einbürgerung zu verlangen.

Als Grund nennen die Länder vor allem die gestiegenen Kosten der Behörden als auch die gestiegene Zahl der Anträge seit 2024. Im Einbürgerungsverfahren müssen unter anderem persönliche Daten, Dokumente, Sprachkenntnisse und alle weiteren Voraussetzungen geprüft werden. Auch Sicherheitsabfragen bei anderen Behörden benötigen Zeit und Personal. Gleichzeitig sind auch die Kosten für Personal, Verwaltung und IT in den vergangenen Jahren gestiegen.

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Bundesregierung prüft mögliche Erhöhung

Ob die Gebühr für die Einbürgerung tatsächlich steigt, ist aktuell noch nicht entschieden. Einen Gesetzentwurf zur Änderung der bisherigen Gebührenregelung gibt es noch nicht. Das Bundesinnenministerium bestätigte aber gegenüber BILD, dass die Bundesregierung derzeit eine Erhöhung prüft.

Damit die Gebühr tatsächlich erhöht werden könnte, müsste das Gesetz (§ 38 StAG) geändert werden. Erst wenn eine Änderung beschlossen wird und in Kraft tritt, würde eine neue Gebühr gelten.

Für Menschen, die aktuell einen Einbürgerungsantrag stellen oder dies planen, ändert sich deshalb erstmal nichts. Die reguläre Gebühr beträgt weiterhin 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, sind es weiterhin 51 Euro.

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Anna Faustmann
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Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...