Innenminister fordern Erhöhung der Einbürgerungsgebühr
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt aktuell 255 Euro. Der Betrag ist in § 38 StAG festgelegt und gilt für jeden, der einen Antrag auf Einbürgerung stellt. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte haben, beträgt die Gebühr 51 Euro.
Wichtig: Die 255 Euro bzw. 51 Euro sind eine Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Antrags. Die Gebühr dient also dazu, den Aufwand der Behörden für das Einbürgerungsverfahren abzudecken.
Wie BILD aktuell berichtet, fordern die Bundesländer nun eine Erhöhung der Gebühr. Bereits Ende 2025 sprachen sich die Innenminister der Länder dafür aus, künftig mindestens 500 Euro für eine Einbürgerung zu verlangen.
Als Grund nennen die Länder vor allem die gestiegenen Kosten der Behörden als auch die gestiegene Zahl der Anträge seit 2024. Im Einbürgerungsverfahren müssen unter anderem persönliche Daten, Dokumente, Sprachkenntnisse und alle weiteren Voraussetzungen geprüft werden. Auch Sicherheitsabfragen bei anderen Behörden benötigen Zeit und Personal. Gleichzeitig sind auch die Kosten für Personal, Verwaltung und IT in den vergangenen Jahren gestiegen.
Bundesregierung prüft mögliche Erhöhung
Ob die Gebühr für die Einbürgerung tatsächlich steigt, ist aktuell noch nicht entschieden. Einen Gesetzentwurf zur Änderung der bisherigen Gebührenregelung gibt es noch nicht. Das Bundesinnenministerium bestätigte aber gegenüber BILD, dass die Bundesregierung derzeit eine Erhöhung prüft.
Damit die Gebühr tatsächlich erhöht werden könnte, müsste das Gesetz (§ 38 StAG) geändert werden. Erst wenn eine Änderung beschlossen wird und in Kraft tritt, würde eine neue Gebühr gelten.
Für Menschen, die aktuell einen Einbürgerungsantrag stellen oder dies planen, ändert sich deshalb erstmal nichts. Die reguläre Gebühr beträgt weiterhin 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, sind es weiterhin 51 Euro.