Innenausschuss entscheidet gegen AfD-Antrag
Am 18. März 2026 hat der Innenausschuss über den Antrag der AfD abgestimmt. Dabei haben alle anderen Fraktionen gegen den Vorschlag gestimmt.
Hintergrund: Der Innenausschuss spielt eine wichtige Rolle im parlamentarischen Verfahren. Hier werden Anträge und Gesetzentwürfe inhaltlich geprüft, diskutiert und bewertet. Am Ende spricht der Ausschuss eine Empfehlung an den Bundestag aus, ob ein Antrag oder Gesetz angenommen werden sollte oder nicht.
Diese Empfehlung ist politisch sehr wichtig, da sich der Bundestag in vielen Fällen daran orientiert. Die Ablehnung des AfD-Antrags durch den Innenausschuss könnte daher ein deutlicher Hinweis darauf sein, dass der Antrag auch im Bundestag sehr wahrscheinlich keine Mehrheit erhalten wird.
Was fordert die AfD bei der Einbürgerung?
In ihrem Antrag fordert die AfD, die Voraussetzungen für die Einbürgerung wieder deutlich zu verschärfen. Vor allem soll die Reform aus dem Jahr 2024 in wichtigen Punkten wieder rückgängig gemacht werden.
Konkret geht es der AfD um folgende Punkte:
Längere Aufenthaltszeit:
Die AfD fordert, dass eine Einbürgerung nicht mehr nach fünf Jahren möglich sein soll, sondern erst wieder nach acht Jahren. Für Einbürgerungswillige würde sich die Zeit bis zum deutschen Pass damit deutlich verlängern.
Höhere Anforderungen bei der Sprache:
Auch hier fordert die AfD strengere Vorgaben. Aktuell müssen Antragsteller:innen für die Einbürgerung Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen. Im AfD-Antrag heißt es, dass das Niveau auf B2 erhöht werden solle. Auch Ausnahmen vom Nachweis der Sprachkenntnisse sollen laut Antrag weitgehend abgeschafft werden.
Strengere Regeln beim Lebensunterhalt:
Wer den deutschen Pass erhalten möchte, muss nachweisen, dass er den eigenen Lebensunterhalt dauerhaft, eigenständig sichern kann. Ausnahmen gelten nur im nachgewiesenen Krankheitsfall. Nach dem Vorschlag der AfD sollten diese Ausnahmen deutlich eingeschränkt werden. Antragsteller:innen müssen ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst sichern können, so die AfD.
Mehr Prüfungen zur Loyalität:
Zusätzlich forderte die AfD strengere Prüfungen im Einbürgerungsverfahren. Dabei solle stärker kontrolliert werden, ob Einbürgerungswillige loyal zur deutschen Verfassung und zu den grundlegenden Werten der Gesellschaft stehen.
Strengere Voraussetzungen für Geflüchtete:
Eine weitere Forderung betrifft Personen, die als Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland leben. Nach den Plänen der AfD soll die Zeit während eines Asylverfahrens oder mit einem Schutzstatus künftig nicht mehr auf die Einbürgerung angerechnet werden.
Zusätzlich fordert die AfD, dass Personen, die illegal nach Deutschland eingereist sind, grundsätzlich von einer Einbürgerung ausgeschlossen werden.
Ist der Antrag damit gescheitert?
Nein – auch wenn der Antrag im Innenausschuss abgelehnt wurde, ist das Verfahren formal noch nicht vollständig abgeschlossen. Der Antrag kann grundsätzlich noch im Bundestag im Plenum beraten werden.
Allerdings hat der Innenausschuss empfohlen, den Antrag abzulehnen. In der Praxis folgt der Bundestag dieser Empfehlung häufig. Da bereits im Ausschuss alle anderen Fraktionen gegen den Antrag gestimmt haben, gilt es als sehr unwahrscheinlich, dass er im Bundestag noch eine Mehrheit erhält.
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Wie geht es jetzt weiter?
Für Menschen, die sich einbürgern lassen möchten, ändert sich aktuell nichts. Es gelten weiterhin die bestehenden Regeln.
Wichtig auch: Selbst wenn der AfD-Antrag im Bundestag angenommen werden würde, hätte das nicht sofort eine Auswirkungen. Der Antrag ist lediglich eine Aufforderung an die Bundesregierung, ein neues Gesetz zu entwickeln, das die Regeln für die Einbürgerung wieder verschärft. Auch dieses Gesetz bräuchte jedoch eine Mehrheit im Bundestag.
Eine Einbürgerung in Deutschland ist also weiterhin unter den aktuell geltenden Regeln möglich:
- mind. 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt mit einem für die Einbürgerung freigegebenen Aufenthaltstitel
- ein dauerhaft und eigenständig gesicherter Lebensunterhalt
- Deutschkenntnisse auf B1-Niveau
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- keine Straftaten
- erfolgreich abgeschlossener Integrationstest (oder deutscher Schul- oder Ausbildungsabschluss)
- geklärte Identität