Doppelte Staatsbürgerschaft in der Ukraine bisher nicht möglich
Bislang war die doppelte Staatsbürgerschaft in der Ukraine offiziell nicht zulässig. Wer eine andere Staatsbürgerschaft annahm, musste seine ukrainische Staatsbürgerschaft eigentlich aufgeben. In der Praxis wurde dies jedoch oft nicht konsequent umgesetzt. Vor allem im Ausland lebende Ukrainerinnen und Ukrainer standen dadurch vor der Entscheidung zwischen zwei Staatsangehörigkeiten.
Mit dem neuen Gesetz können nun unter anderem im Ausland geborene Kinder ukrainischer Eltern, Ehepartner und auch ausländische Freiwillige, die in der Ukraine kämpfen, die ukrainische Staatsbürgerschaft zusätzlich zu einer anderen behalten. Für russische Staatsbürger gelten weiterhin strenge Regeln.
Doppelte Staatsbürgerschaft ab Juni 2025 in der Ukraine
Das Gesetz wurde im August 2024 vom ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in die Werchowna Rada (das ukrainische Parlament) eingebracht und am 19. Juni 2025 verabschiedet.
Der stellvertretende Premierminister Oleksiy Chernyshov erklärte auf Facebook, dies sei „ein wichtiger Schritt zur Erhaltung und Wiederherstellung der Beziehungen zu Millionen von Ukrainern in der ganzen Welt“. Zudem bezeichnete er das Gesetz als eine „Annäherung an die Europäische Union und an 130 demokratische Länder, in denen diese Praxis seit langem die Norm ist.“
Das Gesetz soll nicht nur eine stärkere Bindung zur weltweiten ukrainischen Diaspora ermöglichen, sondern auch langfristige Rückkehr und Teilhabe fördern – insbesondere für diejenigen, die in Folge des Krieges das Land verlassen haben.
Was das für in Deutschland lebende Ukrainerinnen und Ukrainer bedeutet
Weltweit leben schätzungsweise bis zu 20 Millionen Menschen mit ukrainischen Wurzeln außerhalb der Ukraine – darunter auch eine große Zahl in Deutschland. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 ist die Zahl der in Deutschland lebenden Ukrainer:nnen deutlich gestiegen – laut dem Statistischen Bundesamt auf über eine Million.
Mit dem neuen Gesetz zur Zulassung mehrfacher Staatsbürgerschaften entfällt für im Ausland lebende Ukrainerinnen und Ukrainer künftig die Notwendigkeit, ihre ukrainische Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung in einem anderen Land aufzugeben.
Für in Deutschland lebende Ukrainer:innen ist das vor allem im Zusammenhang mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts relevant, die am 27. Juni 2024 in Kraft trat.
Auch Deutschland erlaubt seitdem grundsätzlich die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung. Damit ist eine doppelte Staatsbürgerschaft rechtlich nun auf beiden Seiten möglich.
Einbürgerung in Deutschland – Voraussetzungen (Stand 2024)
- Mindestaufenthalt: 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (mit rechtmäßigen Aufenthaltstitel) in Deutschland – in Ausnahmefällen 3 Jahre
- Identität und Staatsangehörigkeit: Die Identität und die aktuelle Staatsangehörigkeit müssen nachgewiesen werden.
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung Deutschlands
- Sprachkenntnisse: Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau B1
- Lebensunterhalt: Selbstständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialleistungen (mit Ausnahmen)
- Integrationstest: Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest)
- Keine schwerwiegende Straffälligkeit (Ausnahmen bei bis zu 90 Tagessätzen)
Die rechtlichen Änderungen in beiden Ländern schaffen erstmals eine klare Grundlage für doppelte Staatsbürgerschaften im deutsch-ukrainischen Kontext. Dies betrifft vor allem Ukrainer:innen, die dauerhaft in Deutschland leben und hier eingebürgert werden möchten, ohne ihre ukrainische Staatsangehörigkeit zu verlieren.