- 05.09.2023
Bekommst du die Einbürgerung mit § 25b?
Update: Achtung: Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft!!
Ab dem 27. Juni 2024 ändern sich wichtige Dinge bei der Einbürgerung. Das neue Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung tritt dann in Kraft. Wichtige Voraussetzungen nach § 10 StAG werden sich dann für Sie als Antragsteller ändern.
Die Änderungen im neuen Gesetz haben drei besonders wichtige Punkte:
- Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Sie müssen ab dem 27.Juni 2024 nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben um eingebürgert zu werden. Auch die Ausnahmen nach § 12 StAG werden nicht mehr nötig sein. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist gesetzlich festgeschrieben!
- Die Einbürgerung nach 5 Jahren: Mit dem neuen Gesetz wird die Vorgabe für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Ab dem 27. Juni 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung in Deutschland beantragen!
- Die Einbürgerung nach 3 Jahren: Mit besonderen Integrationsleistungen: Mit besonderen Integrationsleistungen wie C1-Sprachzertifikat und schulischen Leistungen, beruflichen Leistungen und Ehrenamt können Sie nach 3 Jahren eingebürgert werden. Bisher war dies erst nach 6 Jahren möglich.
In diesem Video geht es um die Einbürgerung mit § 25b. Wir erklären dir in diesem Beitrag alles über den Aufenthaltstitel § 25b und wie du mit diesem Aufenthaltsrecht auf dem schnellsten Weg die Einbürgerung beantragen und deutscher Staatsbürger werden kannst.
Grundsätzlich gilt: Mit dem Aufenthaltstitel § 25b AufenthG kannst du problemlos eingebürgert werden. Anders als bei anderen Aufenthaltstiteln bist du mit diesem Aufenthaltsrecht nicht für die Einbürgerung gesperrt.
Wichtig ist, dass du etwas beachtest: Mit § 25b AufenthG hast du wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum einen Duldungsstatus gehabt. Dieser Zeitraum wird nicht an deinen rechtmäßigen Aufenthalt angerechnet. Du musst also genau gucken, ob du ohne deine Zeit in der Duldung 8 Jahre in Deutschland verbracht hast.
Neben dem Aufenthaltsrecht und der Aufenthaltsdauer gibt es noch andere Voraussetzungen für die Einbürgerung, die du erfüllen musst. Hierzu gehören unter anderem die unterschriebene Loyalitätserklärung, der bestandene Einbürgerungstest oder die Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts. Nur mit einem vollständigen Antrag kann dein Antrag auf Einbürgerung am Ende auch erfolgreich sein!