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Einbürgerung mit § 25 Abs. 3: Kann ich damit Deutscher werden?

Update: Achtung: Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft!!

Ab dem 27. Juni 2024 ändern sich wichtige Dinge bei der Einbürgerung. Das neue Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung tritt dann in Kraft. Wichtige Voraussetzungen nach § 10 StAG werden sich dann für Sie als Antragsteller ändern.

Die Änderungen im neuen Gesetz haben drei besonders wichtige Punkte:

  1. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Sie müssen ab dem 27.Juni 2024 nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben um eingebürgert zu werden. Auch die Ausnahmen nach § 12 StAG werden nicht mehr nötig sein. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist gesetzlich festgeschrieben!
  2. Die Einbürgerung nach 5 Jahren: Mit dem neuen Gesetz wird die Vorgabe für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Ab dem 27. Juni 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung in Deutschland beantragen!
  3. Die Einbürgerung nach 3 Jahren:  Mit besonderen Integrationsleistungen: Mit besonderen Integrationsleistungen wie C1-Sprachzertifikat und schulischen Leistungen, beruflichen Leistungen und Ehrenamt können Sie nach 3 Jahren eingebürgert werden. Bisher war dies erst nach 6 Jahren möglich.

Dieses Video dreht sich um die Einbürgerung mit § 25 Abs. 3. Erst einmal musst du genau kontrollieren, ob du wirklich diesen Aufenthaltstitel hast. Hierzu kannst du 2 Prüfungen machen. Einmal über deine ID, bei der du gegen überprüfst, ob unten links § 25 Abs. 3 steht und die andere Möglichkeit ist es, über deinen Asylbescheid zu prüfen. Wenn du im Bescheid nicht die Flüchtlingseigenschaft oder den subsidiären Schutz bekommen hast, sondern das Abschiebungsverbot, dann hast du den Aufenthaltstitel § 25 Abs.3

Mit dem Abschiebungsverbot nach § 25 Abs. 3 AufenthG  ist eine Einbürgerung nicht möglich. Du musst also deinen Aufenthaltstitel wechseln. Es lohnt sich, einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis zu stellen. Sobald du eine Niederlassungserlaubnis hast, kann der Antrag auf Einbürgerung funktionieren. 

Wichtig ist, dass du alle anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung neben dem Aufenthaltstitel und der Aufenthaltsdauer beachten solltest. Bei den Bedingungen handelt es sich zum Beispiel um den erfolgreichen Einbürgerungstest, die Klärung deiner Identität und die unterschriebene Loyalitätserklärung.

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