- 05.09.2023
Bekommst du die Einbürgerung mit § 16b?
Update: Achtung: Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft!!
Ab dem 27. Juni 2024 ändern sich wichtige Dinge bei der Einbürgerung. Das neue Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung tritt dann in Kraft. Wichtige Voraussetzungen nach § 10 StAG werden sich dann für Sie als Antragsteller ändern.
Die Änderungen im neuen Gesetz haben drei besonders wichtige Punkte:
- Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Sie müssen ab dem 27.Juni 2024 nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben um eingebürgert zu werden. Auch die Ausnahmen nach § 12 StAG werden nicht mehr nötig sein. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist gesetzlich festgeschrieben!
- Die Einbürgerung nach 5 Jahren: Mit dem neuen Gesetz wird die Vorgabe für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Ab dem 27. Juni 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung in Deutschland beantragen!
- Die Einbürgerung nach 3 Jahren: Mit besonderen Integrationsleistungen: Mit besonderen Integrationsleistungen wie C1-Sprachzertifikat und schulischen Leistungen, beruflichen Leistungen und Ehrenamt können Sie nach 3 Jahren eingebürgert werden. Bisher war dies erst nach 6 Jahren möglich.
In diesem Video erfährst du alles über die Einbürgerung mit § 16b. Ist eine Einbürgerung mit § 16b möglich und was musst du genau machen, wenn du diesen Aufenthaltstitel hast und die deutsche Staatsbürgerschaft schnellstmöglich erhalten möchtest? Antworten auf diese Fragen erhältst du hier. So weißt du gut Bescheid, welchen Schritt du als nächstes wählen solltest, um den deutschen Pass zu bekommen.
Mit einem Aufenthaltstitel § 16b AufenthG bist du über ein Studentenvisum nach Deutschland gekommen und du studierst inzwischen in Deutschland. Der § 16b AufenthG ist wie einige andere Aufenthaltstitel nach Vorgabe von § 10 StAG Abs.1 Nr.2 für die Einbürgerung gesperrt.
Für dich ist es wichtig, in dem Bereich, den du studierst, das Studium abzuschließen. Nach dem Studienabschluss kannst du in § 18b fallen, oder wenn du die Anforderungen mitbringst, eine blaue Karte erhalten. Dann ist es möglich, die Niederlassungserlaubnis zu beantragen und anschließend die Einbürgerung, oder auch direkt den Antrag auf Einbürgerung zu stellen.