Inhaltsverzeichnis
1. Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland mit der Niederlassungsbescheinigung2. Anspruch kostenlos prüfen lassen!
3. Voraussetzungen für den Erhalt der Niederlassungsbescheinigung
4. Es geht auch einfacher und schneller!
5. Niederlassungserlaubnis OHNE Einzahlung in die Rentenkasse
6. Niederlassungserlaubnis schon nach 3 Jahren
7. 5 Tipps, wie Sie Ihr Antragsverfahren beschleunigen können
Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland
mit der Niederlassungsbescheinigung
Jeder Ausländer hat irgendwann das Recht auf unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Die Niederlassungserlaubnis ist der unbefristete Aufenthaltstitel, der es Ihnen erlaubt legal in Deutschland zu leben und zu arbeiten – für immer!
Mit der Niederlassungserlaubnis erhalten Sie viele Rechte, die Ihr Leben einfacher, angenehmer und sicherer machen:
- Sie dürfen dauerhaft mit Ihrer Familie in Deutschland leben.
- Sie dürfen als Arbeitnehmer legal in Deutschland arbeiten.
- Sie dürfen sich selbstständig machen.
- Sie dürfen reisen.
- Sie dürfen Kredite bei Banken beantragen.
- Sie müssen keine Termine bei der Ausländerbehörde mehr wahrnehmen.
Um eine Niederlassungsbescheinigung zu bekommen, müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Je nach dem welchem bisherigen Aufenthaltstitel Sie besitzen, ergeben sich diverse Sonderregelungen. Das ist kompliziert, aber genau dabei helfen wir Ihnen!
Wir prüfen für Sie, ob Sie berechtigt sind die Niederlassungserlaubnis zu erhalten und sagen Ihnen, welche Voraussetzungen vielleicht noch fehlen. Dabei berücksichtigen wir alle Ausnahmen und Sonderfälle, um die beste Lösung für Sie zu finden.
Zum kostenlosen TestNiederlassungsbescheinigung
Voraussetzungen für den Erhalt der Niederlassungsbescheinigung
Laut § 9 des Aufenthaltsgesetz (AufenthG) müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein, um die Niederlassungsbescheinigung zu erhalten:Sie besitze seit mindestens 5 Jahren eine rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobiler-ICT-Karte oder Visum) und halten sich seitdem in der Bundesrepublik Deutschland auf.
Sie müssen mindestens 60 Monatsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Alternativ können Sie auch eine vergleichbare Versorgungsleistung nachweisen. Wenn Sie eine Zeit lang nicht arbeiten konnten, weil Sie Kinder großgezogen oder einen Angehörigen gepflegt haben, müssen Sie entsprechend weniger Pflichtbeiträge nachweisen.
Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland darstellen.
Sie haben die Erlaubnis in Deutschland zu arbeiten.
Sie sprechen ausreichend gut Deutsch und können dies nachweisen (Sprachkurs oder ähnliches).
Sie wissen was in Deutschland erlaubt bzw. verboten ist und haben Kenntnisse über die hiesigen Lebensverhältnisse. Diese können zum Beispiel mit einer Bescheinigung über einen Einbürgerungstest, Integrationskurs oder Schulabschluss nachgewiesen werden.
Sie haben eine Wohnung die für Sie und Ihre Familienangehörigen ausreichend groß ist.
Das sind die Standard-Voraussetzungen. Es gibt aber viele Ausnahmen und Sonderregelungen. So können Sie die Niederlassungserlaubnis oft sogar schon nach 3 Jahren erhalten. Wir prüfen Ihren Einzelfall kostenlos und sagen Ihnen, wie Sie am schnellsten die Niederlassungserlaubnis erhalten.
kostenlos prüfen lassenNiederlassungserlaubnis
Niederlassungserlaubnis OHNE Einzahlung in die Rentenkasse
Normalerweise müssen Sie 60 Monatsbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, um die Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Zum Glück gibt es einige Ausnahmefälle, bei denen Sie die Beiträge nicht bezahlen müssen. Gern prüfen wir für Sie, ob einer der Ausnahmefälle auf Sie zutrifft.
Folgende Voraussetzungen musst du hierfür erfüllen:
- Sie sind seit 5 Jahren in Deutschland und haben eine Aufenthaltserlaubnis.
- Sie haben im Asylbescheid „Flüchtlingseigenschaft“ erhalten.
- Sie haben ein eigenes Einkommen und erhalten keine Sozialhilfe (ALG II).
- Sie haben ein Sprachzertifikat von A2.
- Sie sind seit 3 Jahren in Deutschland und haben eine Aufenthaltserlaubnis.
- Sie haben einen Asylbescheid mit „Flüchtlingseigenschaft“ erhalten.
- Sie haben ein eigenes Einkommen und erhalten keine Sozialhilfe (ALG II).
- Sie sind als Minderjähriger (unter 18 Jahre) nach Deutschland eingereist.
- Sie sind seit 5 Jahren in Deutschland und haben eine Aufenthaltserlaubnis.
- Sie sind seit 3 Jahren in einem Beamtenverhältnis.
- Die Niederlassungserlaubnis wird durch das Bundesministerium des Innern erteilt.
Niederlassungserlaubnis
Niederlassungserlaubnis schon nach 3 Jahren
Normalerweise müssen Sie mindestens 5 Jahre in Deutschland leben, bevor Sie die Niederlassungserlaubnis erhalten. Es gibt jedoch diverse Möglichkeiten die Erlaubnis bereits nach nur 3 Jahren zu erhalten.
- Sie sind seit 3 Jahren in Deutschland und haben eine Aufenthaltserlaubnis.
- Sie haben Ihren Asylbescheid mit „Flüchtlingseigenschaft“ erhalten.
- Sie haben ein eigenes Einkommen und erhalten keine Sozialhilfe (ALG II).
- Sie haben ein Sprachzertifikat von C1.
- Sie sind seit 3 Jahren in einem Beamtenverhältnis
- Die Niederlassungserlaubnis wird durch das Bundesministerium des Inneren erteilt.
wie Sie Ihr Antragsverfahren beschleunigen können
Sie sollten in jedem Fall alle geforderten Unterlagen übersichtlich und vollständig bei der Ausländerbehörde abgeben. Die Anträge werden nicht am Tag der Antragstellung geprüft, sondern erst nach einigen Wochen oder Monaten vom zuständigen Bearbeiter. Haben Sie Unterlagen vergessen, erfolgt eine Nachforderung und Sie müssen wieder warten, bis der Bearbeiter Zeit hat Ihren Antrag zu bearbeiten. Dadurch kann sich das Antragsverfahren enorm verlängern!
Wir empfehlen Ihnen den Antrag mit Migrando zu stellen. Dadurch entstehen Ihnen sehr viele Vorteile, die Ihr Verfahren enorm beschleunigen können.
Zum einen ist bei der Antragstellung mit Hilfe von Migrando sichergestellt, dass Sie einen Nachweis für die Antragstellung erhalten und der Antrag tatsächlich schriftlich gestellt wurde. Zum anderen beauftragt Migrando Rechtsanwälte für das Antragsverfahren. Bereits bei der Antragstellung weiß die Ausländerbehörde, dass bei langen Bearbeitungszeiten Ärger mit den deutschen Rechtsanwälten droht.
Wenn über Ihren Antrag auf Niederlassungserlaubnis auch nach 3 Monaten noch nicht entschieden wurde, können Sie eine Untätigkeitsklage einreichen oder Migrando damit beauftragen. In Deutschland müssen Behörden innerhalb von 3 Monate über Anträge entscheiden. Dies ergibt sich aus § 75 Verwaltungsgerichtsordnung.
Nach Klageerhebung verpflichtet das zuständige Verwaltungsgericht die Ausländerbehörde über den Antrag auf Niederlassungserlaubnis zu entscheiden, damit Sie endlich ein Ergebnis erhalten.
Wenn Sie als Flüchtling nach Deutschland gekommen sind und einen Asylbescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten haben, muss das BAMF der Ausländerbehörde mitteilen, ob die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme des Asylbescheids vorliegen.
In der Praxis verzögert diese Voraussetzung die Erteilung der Niederlassungserlaubnis regelmäßig um Monate. Die zuständigen Ausländerbehörden stellen zwar die Anfrage, aber das BAMF reagiert meist nicht.
Erst wenn die Anwälte von Migrando eine Untätigkeitsklage einlegen, wird der Fall bearbeitet. Auch das können Sie durch eine rechtzeitige Antragstellung verhindern.
Sie verhindern lange Verfahrenszeiten, wenn Sie die Ausländerbehörde regelmäßig schriftlich dazu auffordern Stellung zu beziehen, wie der Verfahrensstand ist, welche Voraussetzungen noch geprüft wurden und ein Datum erfragen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
Migrando kann durch die beauftragten Rechtsanwälte jederzeit die Verwaltungsakte anfordern. Ergibt sich daraus, dass die Ausländerbehörde mehrere Monate untätig war, kann auch deswegen Untätigkeitsklage eingelegt werden.