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Die Flaggen der Europäischen Union wehen vor dem EU-Parlament in Brüssel. Aktuell zählt die EU 27 Mitgliedsstaaten, inklusive Ungarn. Nachdem das Land den Rückzug aus dem Internationalen Strafgerichtshof beschlossen hat, stellt sich für viele Beobachter die Frage: Wird Ungarn die EU verlassen?

Ungarn verlässt Internationalen Strafgerichtshof – Droht der EU-Austritt?

Ungarn verlässt als erstes EU-Land den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) – und sorgt damit für wachsende Spannungen zwischen Budapest und Brüssel. Droht nun der EU-Austritt? Welche Folgen hätte das für ungarische Staatsangehörige in Deutschland?
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Expertin für Ausländerrecht

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Ungarn verlässt als erstes EU-Land den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) – und sorgt damit für wachsende Spannungen zwischen Budapest und Brüssel. Droht nun der EU-Austritt? Welche Folgen hätte das für ungarische Staatsangehörige in Deutschland?

Ungarns Parlament stimmt für Rückzug aus dem IStGH

Mit einer klaren Mehrheit von 134 Stimmen bei 37 Gegenstimmen und sieben Enthaltungen stimmte das ungarische Parlament für den Rückzug aus dem  Internationalen Strafgerichtshof.  

Als Begründung für den Schritt führt die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán an, dass der IStGH ein „politisch motiviertes juristisches Instrument“ sei. In dem verabschiedeten Beschluss heißt es, Ungarn habe in einer derart „politisierten Institution“ keinen Platz mehr.

Auslöser: Haftbefehl gegen Israels Premier Netanjahu

Hintergrund der Entscheidung ist ein internationaler Haftbefehl gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu und dessen Ex-Verteidigungsminister Joav Galant. Ihnen werden mutmaßliche Kriegsverbrechen im Gazastreifen vorgeworfen. 

Netanjahu reiste im April zu einem offiziellen Besuch nach Budapest, wo er von Ministerpräsident Viktor Orbán empfangen wurde. Gemäß den Bestimmungen des IStGH wäre Ungarn verpflichtet gewesen, den Haftbefehl am israelischen Premier zu vollstrecken.

Orbán kündigte jedoch bereits im Vorfeld an, diesen zu ignorieren. In Anwesenheit Netanjahus bezeichnete der ungarische Staatschef den Strafgerichtshof als „politisches Instrument“ und erklärte, die Haftbefehle gegen die israelischen Politiker seien ein zentraler Grund für den nun beschlossenen Austritt seines Landes.

Ungarns Kurs belastet Verhältnis zur EU

Der Rückzug aus dem IStGH dürfte die ohnehin strapazierten Beziehungen zwischen Ungarn und der EU weiter belasten. Bereits in der Vergangenheit stand die Orbán-Regierung wegen Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien, Einschränkungen der Pressefreiheit und einer umstrittenen Justizreform in der Kritik. 

Besonders brisant: Bisher zählten alle 27 EU-Mitglieder zu den Vertragsstaaten des IStGH. Ungarn wäre nach Inkrafttreten des Austritts in rund einem Jahr das erste und einzige EU-Land, das nicht länger dem Internationalen Strafgerichtshof angehört.

Verlässt Ungarn nun die EU?

Orbán hatte Spekulationen über einen möglichen EU-Austritt seines Landes jüngst selbst angefacht. Auf einem Forum der Regierungspartei Fidesz im April 2025 äußerte er, dass Ungarn der EU im Jahr 2004 vermutlich nicht beigetreten wäre, hätte die Union damals bereits ihre heutige Gestalt gehabt.

„Es wird irgendwann der Zeitpunkt kommen, an dem man ernsthaft über einen Austritt nachdenken muss“, so Orbán. Zugleich betonte er aber, dass dies wohlüberlegt geschehen müsse. 

Ein Austritt sei nur dann gerechtfertigt, wenn die Nachteile der EU-Mitgliedschaft klar die Vorteile überwiegen. „Dieser Moment ist aus heutiger Sicht noch nicht erreicht“, fügte er hinzu. Auch wies er darauf hin, dass ein EU-Austritt für Ungarn nur dann infrage komme, wenn die Bedingungen außerhalb der Union eindeutig günstiger wären.

Welche Folgen hätte das für ungarische Staatsangehörige in Deutschland?

Noch steht ein EU-Austritt Ungarns also nicht zur Debatte. Doch Orbáns jüngste Äußerungen lassen Beobachter einmal mehr aufhorchen. Vor allem für die rund 200.000 in Deutschland lebenden Ungarn hätte ein Austritt aus der EU tiefgreifende Folgen:

Verlust der EU-Freizügigkeit

Als Nicht-EU-Staat würde Ungarn den Status eines Drittstaates erhalten. Die bisher uneingeschränkte Reisefreiheit innerhalb der EU – zum Leben, Arbeiten und Studieren – würde für ungarische Staatsangehörige entfallen.

  • Ungarische Bürger müssten Arbeitserlaubnisse beantragen
  • Aufenthalte könnten visapflichtig werden
  • Berufs- und Bildungsabschlüsse wären nicht mehr automatisch anerkannt

Geändertes Aufenthaltsrecht

Viele in Deutschland (oder einem anderen EU-Land) lebende Ungarn wären gezwungen, ihren Aufenthaltsstatus neu zu regeln.

  • Aufenthaltstitel müssten neu beantragt werden
  • der Familiennachzug aus Ungarn wäre nicht mehr garantiert

Wirtschaftliche und bürokratische Hürden

Nicht nur Einzelpersonen, auch Unternehmen wären betroffen.

  • Geldtransfers zwischen Ungarn und Deutschland würden komplizierter
  • Grenzkontrollen würden den freien Waren- und Personenverkehr einschränken
  • Ungarische Firmen müssten mit neuen rechtlichen Vorgaben im Handel rechnen

Unser Rat an Sie:

Auch wenn ein EU-Austritt Ungarns aktuell nicht unmittelbar bevorsteht, zeigen die jüngsten Äußerungen von Ministerpräsident Viktor Orbán, dass ein solcher Schritt künftig nicht ausgeschlossen ist. Für ungarische Staatsangehörige, die dauerhaft in Deutschland leben, könnte das schwerwiegende Auswirkungen auf ihren Aufenthaltsstatus, ihre Freizügigkeit und soziale Absicherung haben.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie die Möglichkeit einer Einbürgerung in Deutschland. Als deutscher Staatsbürger profitieren Sie uneingeschränkt von den Rechten der EU – selbst im Falle eines EU-Austritts Ungarns. Zudem steht Ihnen die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft offen.

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Anna Faustmann
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