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Union fordert strengere Regeln bei der doppelten Staatsangehörigkeit

In Deutschland wird wieder über die doppelte Staatsangehörigkeit gestritten.
Nach der sogenannten „Stadtbild“-Debatte will die Union (CDU/CSU) die Regeln zur Einbürgerung verschärfen.

Viele Politikerinnen und Politiker aus der Union sagen:
Menschen sollen in Zukunft ihre alte Staatsangehörigkeit abgeben müssen, wenn sie Deutsche oder Deutscher werden möchten.

Der CSU-Politiker Stephan Mayer erklärte in einem Interview mit BILD:
„Wir müssen prüfen, ob wir die doppelte Staatsbürgerschaft so noch wollen – und ob wir sie uns leisten können.“

Er fordert außerdem, dass der deutsche Pass schneller entzogen werden soll, wenn jemand mit doppelter Staatsangehörigkeit kriminell oder verfassungsfeindlich handelt.

Auch Cornell Babendererde (CDU), zuständig für Einbürgerungsrecht, sagte, die doppelte Staatsangehörigkeit dürfe nicht die Regel, sondern die Ausnahme sein. Sie stellte die Frage, ob sich viele Eingebürgerte überhaupt mit Deutschland identifizieren – oder nur die Vorteile des deutschen Passes nutzen wollen.

Laut Zahlen des Statistischen Bundesamts gab es 2024 rund 292.000 Einbürgerungen – ein neuer Rekord.
Fast 80 Prozent der neuen Deutschen durften ihren alten Pass behalten.

Migrando erklärt: Wie die doppelte Staatsangehörigkeit wirklich

geregelt ist

Bevor Sie sich Sorgen machen: Die rechtliche Lage ist klar und nachvollziehbar – und sie schützt Sie.

Bereits vor der Reform war die doppelte Staatsangehörigkeit in vielen Fällen möglich. § 12 StAG a.F. (alte Fassung) sah Hinnahmegründe vor, wenn:

  1. Der Herkunftsstaat die Entlassung verweigert (z.B. Iran, Syrien, Eritrea)
  2. Die Entlassung rechtlich unmöglich ist (z.B. Afghanistan ohne funktionierende Behörden)
  3. Die Entlassung unzumutbar ist (z.B. unverhältnismäßige Gebühren, Wehrdienstpflicht, rechtliche Nachteile)

Wichtig für Ihre Einbürgerung: Besonders Staatsangehörige aus Afghanistan, Syrien, Iran und Eritrea konnten ihre Staatsangehörigkeit schon vor 2024 behalten.

Hinweis:

Gesetze können sich jederzeit ändern – bisher gibt es jedoch keine konkrete Gesetzesinitiative, die die doppelte Staatsangehörigkeit abschaffen würde. Aktuell gilt weiterhin die Reform von 2024.

Schutz vor Staatenlosigkeit

Selbst wenn die Union die doppelte Staatsangehörigkeit wieder einschränken würde, bleibt ein wichtiger Punkt bestehen:
Niemand darf seine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn er dadurch staatenlos wird.
Das steht im Grundgesetz (Artikel 16, Absatz 1 Satz 2).

Wenn Sie also nur den deutschen Pass besitzen, kann dieser nicht entzogen werden – auch nicht bei einer neuen Gesetzesänderung.

Warum Sie sich jetzt einbürgern lassen sollten

Die politische Stimmung kann sich schnell ändern.
Das Einbürgerungsgesetz ist nicht einfach, und die Verfahren sind oft umfangreich und werden immer länger– aber wer jetzt den Antrag stellt, ist auf der sicheren Seite.

Wenn Sie schon länger in Deutschland leben und die Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie jetzt handeln, um von den aktuellen Regelungen zu profitieren.

Ihre Vorteile:

✅ doppelte Staatsangehörigkeit aktuell noch möglich
✅ Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt
✅ Schutz vor späteren Gesetzesänderungen
✅ volle Rechte in Deutschland: Wahlrecht, Reisefreiheit, Sicherheit

Fazit: Jetzt handeln – langfristig profitieren

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist jetzt der beste Zeitpunkt, Ihren Antrag zu stellen. Eine frühzeitige Einbürgerung schützt Sie vor künftigen Einschränkungen und sichert Ihre Rechte dauerhaft.

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Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...
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Anna Faustmann
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Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...