Gesetz für befristeten Aufenthaltstitel bis 2028
Der Entwurf der Grünen trägt den Titel „Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden“. Er sieht vor, dass jesidische Schutzsuchende, die vor dem 31. Juli 2025 nach Deutschland eingereist sind, eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 31. Juli 2028 erhalten können – auch dann, wenn sie ihren Lebensunterhalt derzeit nicht eigenständig sichern oder ohne Visum eingereist sind.
Damit sollen Jesid:innen die Möglichkeit erhalten, in diesen drei Jahren die Voraussetzungen für eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. Nach der ersten Lesung im Bundestag soll der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen werden, federführend an den Innenausschuss. Im Anschluss – voraussichtlich in wenigen Wochen – erfolgt eine zweite Lesung und die finale Abstimmung.
Hintergrund: Bundestag erkennt Völkermord an
Der Bundestag hatte im Januar 2023 die Verbrechen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) an der jesidischen Minderheit im Irak als Völkermord anerkannt. Etwa 10.000 jesidische Männer wurden ermordet, rund 7.000 Frauen und Mädchen entführt, viele von ihnen versklavt und misshandelt. Bis heute gelten mehr als 2.000 Personen als vermisst.
Zwar gilt der IS militärisch als besiegt, doch die Sicherheitslage in der Region Sindschar bleibt laut Grünen gefährlich und instabil. Lokale Milizen, wiedererstarkende IS-Zellen und regionale Konflikte gefährden die Stabilität. Noch immer leben rund 200.000 Jesid:innen in irakischen Flüchtlingslagern ohne Perspektive auf Rückkehr.
Grüne: Bundesregierung kommt Schutzauftrag nicht nach
Die Grünen verweisen in ihrem Antrag darauf, dass Deutschland mit der Anerkennung des Völkermordes eine besondere Verantwortung übernommen habe. Diese werde bislang nur teilweise erfüllt: 2023 erhielten lediglich 53 Prozent der jesidischen Asylsuchenden aus dem Irak einen Schutzstatus in Deutschland.
Diese Situation führe zu „kollektiver Rechtsunsicherheit“ und erschwere die Integration. Viele Jesid:innen leben derzeit mit einer Duldung, was ihren Alltag stark belaste. Die Fraktion kritisiert, dass damit das ursprüngliche Schutzversprechen des Bundestags faktisch unterlaufen werde.
Wichtig: Eine Duldung in Deutschland ist kein Aufenthaltstitel. Sie bedeutet, dass die betroffene Person eigentlich ausreisepflichtig ist, die Abschiebung aber vorübergehend ausgesetzt wird.
Wie viele Jesid:innen leben aktuell in Deutschland?
Die Zahl der in Deutschland lebenden Jesid:innen lässt sich nicht exakt bestimmen, da die Religionszugehörigkeit statistisch nicht erfasst wird. Schätzungen verschiedener Organisationen und Medien gehen jedoch von rund 200.000 Jesid:innen aus, die heute in Deutschland leben.
Damit beherbergt Deutschland die weltweit größte jesidische Diaspora. Viele von ihnen stammen aus dem Nordirak, insbesondere aus der Region Sindschar, die im Jahr 2014 zum Schauplatz des Völkermords durch den IS wurde.
Ein erheblicher Teil der jesidischen Bevölkerung kam zwischen 2014 und 2016 im Zuge des IS-Vormarsches nach Deutschland. Mehrere Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, richteten spezielle Sonderaufnahmeprogramme für besonders schutzbedürftige jesidische Frauen und Kinder ein.
Das bekannteste dieser Programme – das baden-württembergische Sonderkontingent – ermöglichte etwa 1.100 Frauen und Kindern, die in IS-Gefangenschaft überlebt hatten, die Einreise nach Deutschland. Heute leben Jesid:innen in fast allen Bundesländern, größere Gemeinden gibt es in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
Abschiebestopps in mehreren Bundesländern
Bereits in den Jahren 2023 und 2024 hatten mehrere Bundesländer – darunter Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein – zeitweise Abschiebestopps für Jesid:innen verhängt. Diese wurden jedoch nur befristet verlängert und sind inzwischen ausgelaufen.
Ein bundesweiter Abschiebestopp konnte bisher nicht umgesetzt werden, weil es kein Einvernehmen zwischen Bund und Ländern gab. Nach Ansicht der Grünen reicht ein solcher Abschiebestopp zudem nicht aus, da er lediglich vorübergehenden Schutz gewährt, aber keine dauerhafte Bleibeperspektive bietet.
Fazit: Wie wahrscheinlich ist es, dass der Gesetzentwurf angenommen wird?
Ob der Entwurf eine Mehrheit im Bundestag findet, ist derzeit offen – und nur schwer einschätzbar. Einerseits genießt das Thema breite moralische Unterstützung: Der Bundestag hat bereits 2023 den Völkermord an den Jesid:innen einstimmig anerkannt, und Deutschland gilt international als Schutzraum für religiös verfolgte Minderheiten.
Andererseits steht die aktuelle Migrationspolitik der Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Zeichen von Verschärfungen. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD setzt auf strengere Einreise-, Asyl- und Rückführungsregeln, eine konsequentere Abschiebepraxis und schärfere Grenzkontrollen. Auch die Einbürgerungsvoraussetzungen werden aktuell wieder strenger. In diesem politischen Umfeld gilt es als unwahrscheinlich, dass ein humanitär motivierter Sonderstatus breite Zustimmung in den Regierungsfraktionen findet.
Insgesamt kann das Gesetz nur umgesetzt werden, wenn es Zustimmung in der CDU/CSU und SPD findet. Ob das gelingt, ist unklar.
