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Das Bild zeigt die Ukrainische Flagge. Die EU-Kommission will den Schutzstatus ukrainischer Geflüchteter bis 2027 verlängern. Was bedeutet das für Ukrainer in Deutschland?

EU plant Verlängerung des Schutzstatus für Ukrainer bis 2027

Die EU-Kommission will den temporären Schutz für Menschen aus der Ukraine um ein weiteres Jahr verlängern. Damit könnten ukrainische Geflüchtete bis März 2027 auch ohne reguläres Asylverfahren in der EU verbleiben.
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Fachlich geprüft von:
Expertin für Ausländerrecht

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EU-Schutz ermöglicht Aufenthalt in Deutschland ohne Asylverfahren

Der sogenannte „vorübergehende Schutz“ wurde kurz nach Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 aktiviert. Er ermöglicht ukrainischen Staatsangehörigen einen schnellen Zugang zu Schutz in der EU – ohne langwierige Asylverfahren.

Derzeit ist die Regelung bis März 2026 gültig. Eine zusätzliche Verlängerung soll den Betroffenen sowie den aufnehmenden Ländern zusätzliche Planungssicherheit geben, heißt es aus Brüssel.

EU-Kommissar Magnus Brunner betonte, dass die Lage in der Ukraine weiterhin unsicher sei. Der Vorschlag solle es den EU-Staaten ermöglichen, sich rechtzeitig auf die Zeit nach dem Auslaufen der Schutzregelung vorzubereiten.

Die Entscheidung könnte bereits bei einer Sitzung in der kommenden Woche fallen.

Was ändert sich für Ukrainer in Deutschland?

Für ukrainische Geflüchtete, die bereits in Deutschland oder einem anderen EU-Land leben, bedeutet der aktuelle Vorschlag vor allem eines: Stabilität. Die bestehende Regelung erlaubt es ihnen, sich ohne ein reguläres Asylverfahren und ohne einen gesonderten Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufzuhalten.

Gleichzeitig gewährt der vorübergehende Schutz Ukrainern in Deutschland das Recht, einer Arbeit nachzugehen, ihre Kinder in die Schule zu schicken sowie medizinische und soziale Leistungen in Anspruch zu nehmen.

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Kein Bürgergeld für Ukrainische Geflüchtete?

Für Ukrainer, die nach dem 01.04.2025 in Deutschland eingereist sind, könnte sich hingegen etwas ändern. Laut Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sollen diese neu Eingereisten künftig keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben, sondern stattdessen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Diese Regelung ist derzeit noch nicht gesetzlich beschlossen und somit kein geltendes Recht. Ob auch Geflüchtete, die vor dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, Anpassungen bei den Sozialleistungen befürchten müssen, ist derzeit noch unklar.

Wie geht es für geflüchtete Ukrainer in der EU nach 2027 weiter?

Parallel zur geplanten Verlängerung des vorübergehenden Schutzes hat die EU-Kommission einen Ausblick auf die Zeit nach dessen Ablauf gegeben. Im Mittelpunkt steht dabei die Idee, gut integrierten ukrainischen Geflüchteten eine langfristige Perspektive in der EU zu eröffnen.

Wer etwa durch Arbeit, Studium oder Sprachkenntnisse nachweislich gut integriert ist, soll leichter in einen nationalen Aufenthaltstitel wechseln können.

In Deutschland kommen hierfür u. a. folgende Aufenthaltstitel infrage:

  • § 16a AufenthG: Aufenthalt zur Berufsausbildung
  • § 16d AufenthG: Aufenthalt zur Maßnahmen zur
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
  • § 16f AufenthG: Aufenthalt zum Zweck von Sprachkursen und Schulbesuch
  • § 17 AufenthG: Aufenthalt zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes
  • § 18a/b AufenthG: Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit
  • § 19c AufenthG: Aufenthalt für sonstige Beschäftigungszwecke und Beamte
  • § 21 AufenthG: Aufenthalt für Selbstständige und Unternehmer:innen
  • §§ 27 – 36 AufenthG: Familiennachzug

Zudem sollen Programme zur freiwilligen Rückkehr in die Ukraine gefördert und Beratungszentren geschaffen werden, so EU-Kommissar Magnus Brunner.

Übrigens: Wenn Sie wissen möchten, ob und für welchen der genannten Aufenthaltstitel Sie die Voraussetzungen erfüllen, machen Sie hier unseren kostenlosen Test.

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EU-Sonderbeauftragter für die Ukraine

Abschließend kündigte Brunner an, einen Sonderbeauftragten für ukrainische Geflüchtete ernennen zu wollen. Dieser soll zukünftig die Koordination zwischen den Mitgliedstaaten verbessern. Ein konkreter Name für den Posten steht noch aus.

Seit Kriegsbeginn 2022 haben über 4,3 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in der EU Zuflucht gefunden. Im deutschen Ausländerzentralregister waren Anfang März 2025 rund 1,2 Millionen Schutzsuchende aus der Ukraine registriert, die nach Februar 2022 einreisten.

Unser Tipp: Frühzeitig einen Aufenthaltstitel beantragen

Auch wenn der Schutzstatus bis 2027 verlängert wird, empfiehlt es sich für ukrainische Geflüchtete in Deutschland, so früh wie möglich einen regulären Aufenthaltstitel zu beantragen (siehe oben).

Nur mit einem rechtmäßigen Aufenthaltstitel ist es möglich, nach einer bestimmten Zeit einen unbefristeten Aufenthaltstitel (etwa die Niederlassungserlaubnis) oder die Einbürgerung in Deutschland zu beantragen.

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