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Auf dem Bild ist eine Frauenbüste mit Gerichtswage. Eine Untätigkeitsklage gegen Behörden kommt immer öfter bei der Einbürgerung vor.

Untätigkeitsklage Ausländerbehörde: alle Fakten

Was ist eine Untätigkeitsklage und wann kann nach Untätigkeit der Ausländerbehörde eine Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis mit einer Untätigkeitsklage beschleunigen können, wie die Klage eingereicht wird und welche Kosten damit verbunden sind.
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Untätigkeitsklage kann erhoben werden, wenn die Ausländerbehörde nicht innerhalb von 3 Monaten über Ihren Antrag auf Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis entscheidet.
  • Personalmangel oder eine hohe Anzahl an Anträgen sind keine zureichenden Gründe für die Verzögerung der Bearbeitung.
  • Die Kosten der Klage können variieren und hängen von Gerichtskosten und Anwaltsgebühren ab; bei Erfolg muss die Behörde die Kosten übernehmen.
  • Sorgfältige Vorbereitung und Rechtsberatung können helfen, die Erfolgsaussichten und die Kosten einer Klage für Sie zu optimieren.

Was ist eine Untätigkeitsklage?

Die Untätigkeitsklage ist ein rechtliches Instrument, das es Ihnen ermöglicht, gegen die Untätigkeit einer Behörde vorzugehen. Nach § 75 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) kann diese Klage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht fristgerecht über Ihren Antrag oder Ihren Widerspruch entscheidet. Dieses Rechtsmittel zielt darauf ab, die Behörde zur Bearbeitung und zur Entscheidung zu zwingen.

Besonders relevant ist die Untätigkeitsklage, wenn sich Ihr Antrag auf Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis verzögert.

Wann können Sie eine Untätigkeitsklage einreichen?

Sie können eine Untätigkeitsklage nach Untätigkeit der Ausländerbehörde beim Verwaltungsgericht einlegen, wenn die Behörde Ihren Antrag auf Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis nicht fristgerecht (innerhalb von 3 Monaten) entschieden hat. Entscheidend für den Erfolg Ihrer Untätigkeitsklage ist, dass es keinen zureichenden Grund für die Verzögerung der Bearbeitung Ihres Antrags gibt.

Was sind keine zureichenden Gründe für eine Verzögerung?

Wenn die Behörde sich auf Personalmangel oder Zeitprobleme beruft, dann ist dies in der Regel kein zureichender Grund und wird vom Verwaltungsgericht nicht als Begründung akzeptiert. Hier handelt es sich um Verzögerungen, die sich im Verantwortungsbereich der Behörde befinden. Das bedeutet, dass Sie mit Ihrer Untätigkeitsklage gegen die Behörde vorgehen können.

„Wenn Ihre Ausländerbehörde Personalmangel, Zeitprobleme oder eine hohe Anzahl an Anträgen als Grund für die Verzögerung angibt, müssen Sie das nicht akzeptieren. Es liegt in der Verantwortung der Behörde, Ihren Antrag fristgerecht zu bearbeiten und die Voraussetzungen für die rechtzeitige Bearbeitung zu schaffen.”
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

Was sind zureichende Gründe für eine Verzögerung?

Ein zureichender Grund ist, wenn die Ausländerbehörde nachweisen kann, dass der Verzögerungsgrund bei Ihnen liegt und nicht bei der Behörde selbst. Gründe können hierbei:

  • fehlende Dokumente,
  • eine besonders komplexe Sachlage oder
  • die Beteiligung von Dritten, zum Beispiel Sicherheitsbehörden, sein.

In so einem Fall lässt das Verwaltungsgericht die Klage bis zu einem vom Gericht vorgegebenen Zeitraum ruhen.

Warum kommt es zu langen Wartezeiten?

Die Anzahl von Anträgen auf Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis ist seit 2015 konstant hoch. Da viele Behörden Probleme aufgrund von Personalmangel haben, können krankheitsbedingte Ausfälle oder Urlaube nur schwer abgefangen werden.

Somit trifft eine hohe Anzahl von Aufträgen auf eine vergleichsweise geringe Anzahl von Mitarbeitern, um diese Anträge zu bearbeiten.

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Der Ablauf einer Untätigkeitsklage: Schritt für Schritt

Bevor Sie eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben, prüfen Sie, ob Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Fristen abwarten: Stellen Sie sicher, dass die gesetzliche Wartezeit von drei Monaten verstrichen ist, seitdem Sie Ihren Antrag auf Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis eingereicht haben.
  2. Kommunikation mit der Behörde: Bevor Sie klagen, sollten Sie einen letzten schriftlichen Versuch unternehmen, die Behörde zur Bearbeitung aufzufordern.
  3. Rechtsberatung einholen: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Erfolgschancen Ihrer Klage zu bewerten und die richtigen Schritte einzuleiten.
  4. Vollständigkeit Ihres Antrags: Prüfen Sie noch einmal, ob Sie Ihren Antrag auf Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis wirklich vollständig eingereicht haben.
  5. Sammeln von Nachweisen: Sie sollten Nachweise über jegliche Kommunikation mit der Behörde sammeln, einschließlich Eingangsbestätigungen und etwaige Nachfragen. Sammeln Sie jegliche Korrespondenz, die den Status Ihres Antrags thematisiert und belegt, dass die zulässige Bearbeitungszeit überschritten wurde. Eine Kopie Ihres Antrags auf Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis ist ebenso hilfreich.

Die Untätigkeitsklage muss schriftlich und in der vorgeschriebenen Form eingereicht werden. Diese sogenannte Klageschrift muss folgende Informationen beinhalten:

  • den Kläger (Sie),
  • den Beklagten (die Ausländerbehörde),
  • das Klagebegehren (der Grund für die Klage, also die Nichtbearbeitung Ihres Antrags) und
  • Erklärung des Sachverhalts mit Beweisen.

Nachweise über den Eingang Ihres Antrages auf Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis sowie die ungerechtfertigte Verzögerung Ihres Antrags müssen als Kopie zur Klageschrift hinzugefügt werden. Die Klage muss beim Verwaltungsgericht eingereicht werden, das für Ihren Wohnort zuständig ist.

Tipp:

Ein Anwalt, der auf das Ausländerrecht spezialisiert ist, kann Ihnen dabei helfen, alle formellen Anforderungen zu erfüllen.

Sobald der Kläger die Gerichtskosten an das Verwaltungsgericht bezahlt hat, arbeitet das Gericht an der Klage und fordert die Behörde auf, Stellung zu nehmen. Die Zahlung der Gerichtskosten kann als Einmalzahlung oder Ratenzahlung geschehen.

Was geschieht, wenn die Untätigkeitsklage erfolgreich ist?

Wenn Ihre Untätigkeitsklage erfolgreich ist, wird die Ausländerbehörde nun durch das Verwaltungsgericht verpflichtet, Ihren Antrag innerhalb einer festgesetzten Frist zu bearbeiten und eine Entscheidung zu treffen.

Falls alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine weiteren Gründe für eine Ablehnung vorliegen, kann Ihre Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis unmittelbar genehmigt werden.

Was ist zu tun, wenn die Untätigkeitsklage abgelehnt wird?

Eine Ablehnung der Untätigkeitsklage kann entmutigend sein, doch es gibt weitere Schritte, die Sie unternehmen können:

  1. Gründe für die Ablehnung verstehen: Es ist wichtig, die Begründung des Gerichts genau zu analysieren. Oftmals sind formale Fehler oder fehlende Unterlagen der Grund für eine Ablehnung.
  2. Nachbesserung des Antrags auf Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis: Basierend auf den Hinweisen des Gerichts können Sie Ihren Antrag korrigieren und erneut einreichen.
  3. Berufung einlegen: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung des Gerichts nicht gerechtfertigt ist, können Sie Berufung einlegen. Dies sollte jedoch immer in Rücksprache mit einem Rechtsanwalt geschehen, der auf Migrationsrecht spezialisiert ist.
  4. Alternative rechtliche Schritte prüfen: Möglicherweise gibt es andere rechtliche Maßnahmen, die in Ihrem speziellen Fall angebracht sind. Auch hier kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen.
„Ihr Antrag auf Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis wurde abgelehnt? Keine Sorge: Sobald der Grund für die Ablehnung ausgeräumt wurde (z. B. fehlende Sprachnachweise) können Sie erneut einen Antrag stellen. Sobald Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung bzw. Niederlassungserlaubnis erfüllen, ist ein zuvor abgelehnter Antrag kein Hindernis.”
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

Wie lange dauert eine Untätigkeitsklage?

Die Dauer einer Untätigkeitsklage kann variieren, typischerweise dauert es jedoch einige Wochen bis Monate vom Einreichen der Klage bis zur gerichtlichen Entscheidung. Die genaue Dauer hängt von der Arbeitsbelastung des zuständigen Gerichts und der Komplexität Ihres Falls ab.

Wie hoch sind die Kosten einer Untätigkeitsklage?

Die Kosten für eine Untätigkeitsklage unterscheiden sich je nachdem, ob Sie eine Einbürgerung oder eine Niederlassungserlaubnis beantragt haben. Bezahlt werden müssen:

  • Gerichtskosten: Diese sind höher, wenn Sie eine Einbürgerung beantragt haben (798 €) und niedriger, wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragt haben (483 €). Das liegt daran, dass das Verfahren für die Einbürgerung aufwendiger ist. Beachten Sie, dass sich die genannten Kosten auf eine Person beziehen und höher ausfallen, wenn Sie auch für Ehepartner oder Kinder klagen.
  • Anwaltskosten: Diese fallen nur an, wenn Sie einen Anwalt beauftragt haben und variieren.
  • Mögliche weitere Kosten: Diese können für die notwendigen Unterlagen, Kopien und möglicherweise erforderliche Übersetzungen anfallen.

Wer bezahlt die Gerichtskosten?

Wenn die Untätigkeitsklage berechtigt ist, also die Behörde nachweislich ohne zureichenden Grund untätig war, muss in der Regel die Behörde alle Kosten tragen. Dies gilt unabhängig davon, wie die eigentliche Entscheidung über den Antrag ausfällt.

Wird die Untätigkeitsklage abgelehnt, muss der Kläger für die entstandenen Kosten aufkommen.

Eine wichtige Besonderheit besteht, wenn sich das Verfahren erledigt, weil die Behörde während des Klageverfahrens eine Entscheidung trifft. In diesem Fall gilt: Wenn der Kläger bei Klageerhebung mit der Bescheidung seines Antrags rechnen durfte, trägt die Behörde die Kosten.

Hatte die Behörde einen zureichenden Grund für die Nichtbescheidung, und dieser Grund war dem Kläger bekannt oder hätte ihm bekannt sein müssen, kann die Kostenlast beim Kläger liegen. Das entscheidet dann das Gericht.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Untätigkeitsklage

Eine Untätigkeitsklage kann sehr sinnvoll sein, wenn Sie alle Voraussetzungen für Ihren Antrag auf Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis erfüllt haben und die Behörde nach dem Ablauf von 3 Monaten noch nicht reagiert hat. Die Untätigkeitsklage kann den Prozess beschleunigen und sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Die Dauer einer Untätigkeitsklage kann variieren, typischerweise dauert es jedoch einige Wochen bis Monate vom Einreichen der Klage bis zur gerichtlichen Entscheidung. Die genaue Dauer hängt von der Arbeitsbelastung des zuständigen Gerichts und der Komplexität Ihres Falls ab.

Die Kosten variieren je nach Verwaltungsgericht. Eine Untätigkeitsklage für die Einbürgerung kostet üblicherweise 798 € und eine Untätigkeitsklage für die Niederlassungserlaubnis 483 €. Da Einbürgerungen komplexere Verfahren sind, sind die Kosten in diesem Fall höher. Entscheidend für die Gesamtkosten ist auch, ob Sie sich einen Anwalt nehmen oder nicht.

Grundsätzlich zahlt der “Verlierer” die Kosten. Wenn die Ausländerbehörde das Verfahren verliert, zahlt die Behörde die Kosten für die Untätigkeitsklage. Wenn das Verwaltungsgericht der Ausländerbehörde allerdings recht gibt, müssen Sie die Kosten selbst bezahlen.

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