Eine Niederlassungserlaubnis bietet Ihnen viele Vorteile. Wir von migrando haben es uns deshalb zur Aufgabe gemacht, Ihnen bei der Beantragung dieses wichtigen unbefristeten Aufenthaltstitels zur Seite zu stehen. Im heutigen Beitrag haben wir zusammengefasst, welche Unterlagen Sie für die Niederlassungserlaubnis benötigen und warum.
Niederlassungserlaubnis – Unterlagen
Die Ausländerbehörden benötigen Dokumente des Ausländers, um entscheiden zu können, ob die Niederlassungserlaubnis erteilt werden kann. Die Anforderungen der verschiedenen Ausländerbehörden sind insoweit sehr unterschiedlich. Bei manchen Ausländerbehörden müssen Sie sehr viele Unterlagen einreichen, andere Behördenstellen benötigen nur die wichtigsten Dokumente. Hinzu kommt, dass die Unterlagen für die Niederlassungserlaubnis teilweise im Original übergeben werden müssen. Manchmal genügt es aber auch, eine Kopie abzugeben.
Die wichtigsten Unterlagen für die Niederlassungserlaubnis im Überblick
Diese Dokumente müssen immer bei der Ausländerbehörde eingereicht werden
- Aktueller Aufenthaltstitel Die Ausländerbehörde möchte sicherstellen, dass es sich beim Antragsteller um die richtige Person handelt.
- Reisepass Sollte kein Reisepass vorhanden sein, kann die Identität durch die Vorlage weiterer Unterlagen nachgewiesen werden (zum Beispiel durch Lichtbilddokument, Geburtsurkunde, Familienbuch etc.).
- Biometrisches Lichtbild Für die Ausstellung der Niederlassungserlaubniskarte muss ein biometrisches Lichtbild im Original abgegeben werden.
- Mietvertrag Der Mietvertrag gehört zu den wichtigsten Unterlagen für die Niederlassungserlaubnis, da die Ausländerbehörde durch ihn erkennt, ob der Antragsteller wie in § 9 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG über ausreichend eigenen Wohnraum verfügt.
- Sprachzertifikat Für eine Niederlassungserlaubnis müssen Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Grundsätzlich reicht das Vorlegen eines B1 Sprachzertifikats dafür aus. Anderes gilt für Personen mit Flüchtlingseigenschaft (gem. § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AufenthG: A2) und für Personen mit Flüchtlingseigenschaft, die nach 3 Jahren die Niederlassungserlaubnis benötigen (§ 26 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AufenthG).
- Integrationstest „Leben in Deutschland“ Ohne den Nachweis des Integrationstestes wird die Niederlassungserlaubnis nicht erteilt, vgl. § 9 Abs. 2 Nr. 8 AufenthG.
- Bundeszentralregisterauszug Die Ausländerbehörde prüft, ob sich der Antragsteller strafbar gemacht hat. Bei geringen Strafen wird die Niederlassungserlaubnis erteilt. Bei höheren Strafen (91 Tagessätze, Bewährungstrafen, Haftstrafen) gibt es einen negativen Bundeszentralregistereintrag. In dem Fall kann ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Regel nicht erteilt werden. Weitere Infos zum Bundeszentralregister finden Sie hier.
Wann bekomme ich die Niederlassungserlaubnis?
Arbeitnehmer: Niederlassungserlaubnis Unterlagen
Arbeitnehmer müssen ggf. zusätzlich zu den allgemeinen Dokumenten weitere Unterlagen für die Niederlassungserlaubnis einreichen, undzwar:
- Arbeitsvertrag
Dieser gilt als Nachweis, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, vgl. § 9 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG. Wann Ihr Lebensunterhalt aus Sicht der Behörde als gesichert gilt, erfahren Sie hier. - Arbeitgeberbescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
Damit prüft die Ausländerbehörde bei älteren Arbeitsverträgen, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht. - Lohnabrechnungen
Diese Unterlagen zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis dienen als tatsächlicher Nachweis für das Einkommen. - Einkommensnachweis (Nebeneinkommen, z.B. Minijob)
Mit Hilfe von zusätzlichen Einkommensnachweisen können Sie ihre Chance auf eine Niederlassungserlaubnis verbessern, da Sie gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG beweisen müssen, dass ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Wie viel Sie für den Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung verdienen müssen, erfahren Sie hier. - Kontoauszüge
Die Ausländerbehörde prüft anhand dieser Unterlagen, ob Mietzahlungen geleistet werden und Lohnzahlungen eingehen. Daran erkennt die Behörde, dass es sich nicht nur um fingierte Arbeitsverträge handelt. - Rentenversicherungsmitteilung/Rentenversicherungsbescheid
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer 60 Monatsbeiträge (5 Jahre) in die deutsche Rentenversicherung Beiträge eingezahlt haben.
Von dieser Voraussetzungen sind befreit: Schüler, Auszubildende, Studenten, vgl. § 9 Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Antragsteller mit Flüchtlingseigenschaft, § 26 Abs. 3 AufenthG. Die Rentenversicherungsmitteilung wird jedes Jahr im März von der deutschen Rentenversicherung ausgestellt und ist ausreichend. Benötigt man allerdings im Laufe des Jahres einen Nachweis der deutschen Rentenversicherung, kann man einen Rentenversicherungsbescheid anfordern. Dieser wird regelmäßig nur Anwälten ausgestellt. - Jobcenter Bescheid
Sollte die Familie einen Jobcenterbescheid erhalten, obwohl der Antragsteller arbeiten geht und Geld verdient, muss geprüft werden, ob der Lebensunterhalt gesichert ist, d.h. ob der Lebensunterhalt mindestens zu 51 % aus eigenen Mitteln bestritten wird. - Wohngeldbescheid
Wenn der Arbeitnehmer zu wenig Geld verdient und deswegen Wohngeld erhält, muss geprüft werden, ob der Lebensunterhalt gesichert ist. - Negativtest BAMF (für Entscheidung, ob Widerrufs-/Rücknahmeverfahren hinsichtlich des Asylbescheids abgeschlossen ist)
Dieses Dokument wird nur bei Ausländern angefordert, die Asyl beantragt haben und einen positiven Asylbescheid erhalten haben (Flüchtlingseigenschaft, Subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot). Das BAMF prüft einige Jahre nach Erteilung des Asylbescheids, ob dieser zu Recht erteilt wurde. Dieses Prüfungsverfahren dauert teilweise Jahre. Ein Anwalt kann dieses Verfahren enorm beschleunigen, wodurch Sie deutlich schneller den Nachweis erhalten.
Auszubildende: Niederlassungserlaubnis Unterlagen
Auszubildende müssen im Gegensatz zu Arbeitnehmern keine Kopie des Arbeitsvertrags oder Rentenversicherungsnachweise einreichen. Dafür benötigt die Ausländerbehörde von Ihnen evtl. andere Unterlagen für die Niederlassungserlaubnis, und zwar:
- BAB Bescheid
Die Ausländerbehörde prüft, ob der Lebensunterhalt gesichert ist.
BAB (mehr zur Berufsausbildungsbeihilfe finden Sie hier) gilt nicht als Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gem. § 2 Abs. 3 Nr. 5 AufenthG. - Ausbildungsvertrag
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie wirklich Auszubildender sind. Falls dem so ist, gelten einfachere Anforderungen für die Niederlassungserlaubnis für Sie. - Zwischenzeugnisse
Da Sie unter erleichterten Voraussetzungen die Niederlassungserlaubnis erhalten, prüft die Ausländerbehörde, ob eine positive Prognoseentscheidung getroffen werden kann. Da Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen, muss sichergestellt werden, dass Sie Ihre Ausbildung wirklich erfolgreich abschließen und danach aus eigenen Mitteln Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. - Einkommensnachweis (Nebeneinkommen, z.B. Minijob)
Diese Unterlagen benötigen Sie um ein eventuelles Nebeneinkommen nachzuweisen.
Wenn Sie neben Ihrer Ausbildung einen Job haben, kann das helfen, dass die Prognoseentscheidung positiv ausfällt. - Krankenversicherungsnachweis
Für eine Niederlassungserlaubnis sind Unterlagen zu ihrer Krankenversicherung unbedingt einzureichen, da die Ausländerbehörde prüft, ob Sie krankenversichert sind. - Wohngeldbescheid
Sollten Sie in Ihrer Ausbildung zu wenig Geld verdienen und deswegen Wohngeld erhalten, muss geprüft werden, ob der Lebensunterhalt gesichert ist. - Negativtest BAMF (für Entscheidung, ob Widerrufs-/Rücknahmeverfahren hinsichtlich des Asylbescheids abgeschlossen ist)
Dieses Dokument wird nur bei Ausländern angefordert, die Asyl beantragt haben und einen positiven Asylbescheid erhalten haben (Flüchtlingseigenschaft, Subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot). Das BAMF prüft einige Jahre nach Erteilung des Asylbescheids, ob dieser zu Recht erteilt wurde. Dieses Prüfungsverfahren dauert teilweise Jahre. Ein Anwalt kann dieses Verfahren enorm beschleunigen und erhält dadurch deutlich schneller den Nachweis.
Studenten: Niederlassungserlaubnis Unterlagen
Genau wie Auszubildende sind Studenten vom Nachweis einiger Niederlassungserlaubnis Unterlagen wie z.B. dem Arbeitsvertrag und dem Rentenversicherungsnachweis befreit. Sie müssen dafür ggf. andere zusätzliche Dokumente einreichen, und zwar:
- Bafög Bescheid
Die Ausländerbehörde prüft, ob der Lebensunterhalt gesichert ist. Berufausbildungsbeihilfe (BAB) gilt nicht als Inanspruchnahme öffentlicher Mittel, vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 5 AufenthG - Immatrikulationsbescheinigung
Die Ausländerbehörde benötigt diese Unterlagen, um festzustellen, ob Sie wirklich Student sind. Sollte dies der Fall sein, gelten einfachere Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Sie. - Zwischenzeugnisse
Da Sie unter erleichterten Voraussetzungen die Niederlassungserlaubnis erhalten, prüft die Ausländerbehörde, ob eine positive Prognoseentscheidung getroffen werden kann. Weil es sich bei der Niederlassungserlaubnis um ein unbefristetes Aufenthaltsrecht handelt, muss sichergestellt werden, dass Sie Ihre Ausbildung erfolgreich abschließen und danach aus eigenen Mitteln Ihren Lebensunterhalt bestreiten. - Einkommensnachweis (Nebeneinkommen, z.B. Minijob)
Wenn Sie neben dem Studium einen Job haben, kann das helfen, dass die Prognoseentscheidung positiv ausfällt. - Krankenversicherungsnachweis
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie krankenversichert sind. - Wohngeldbescheid
Sollte der Arbeitnehmer zu wenig Geld verdienen und deswegen Wohngeld erhalten, muss geprüft werden, ob der Lebensunterhalt gesichert ist. - Negativtest BAMF (für Entscheidung, ob Widerrufs-/Rücknahmeverfahren hinsichtlich des Asylbescheids abgeschlossen ist)
Dieses Dokument wird nur bei Ausländern angefordert, die Asyl beantragt haben und einen positiven Asylbescheid erhalten haben (Flüchtlingseigenschaft, Subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot). Das BAMF prüft einige Jahre nach Erteilung des Asylbescheids, ob dieser zu Recht erteilt wurde. Dieses Prüfungsverfahren dauert teilweise Jahre. Ein Anwalt kann dieses Verfahren enorm beschleunigen und erhält dadurch deutlich schneller den Nachweis.
Selbstständige/Unternehmer: Unterlagen Niederlassungserlaubnis
Für den Antrag von Selbstständigen bzw. Unternehmern gelten mitunter zusätzliche Anforderung, undzwar:
- Einkommensnachweise
Die Ausländerbehörde muss prüfen, ob Sie Ihren Lebensunterhalt sichern können. Dafür werden diverse Unterlagen benötigt: - Wohngeldbescheid
Sollten Sie zu wenig Geld verdienen und deswegen Wohngeld erhalten, muss geprüft werden, ob der Lebensunterhalt gesichert ist. - Negativtest BAMF (für Entscheidung, ob Widerrufs-/Rücknahmeverfahren hinsichtlich des Asylbescheids abgeschlossen ist)
Dieses Dokument wird nur bei Ausländern angefordert, die Asyl beantragt haben und einen positiven Asylbescheid erhalten haben (Flüchtlingseigenschaft, Subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot). Das BAMF prüft einige Jahre nach Erteilung des Asylbescheids, ob dieser zu Recht erteilt wurde. Dieses Prüfungsverfahren dauert teilweise Jahre. Ein Anwalt kann dieses Verfahren enorm beschleunigen und erhält dadurch deutlich schneller den Nachweis.
Zusammenfassung
Für die erfolgreiche Beantragung einer Niederlassungserlaubnis (worauf Sie dabei alles achten müssen, lesen Sie hier) ist der Überblick über die vielen notwendigen Unterlagen unerlässlich. Wir haben hier die wichtigsten Punkte zum Thema Niederlassungserlaubnis Unterlagen vorgestellt und für Sie erläutert, wobei auch diese Aufzählung nicht zu 100 % abschließend sein kann.
Migrando hilft Ihnen dabei, einen rechtssicheren Antrag zu stellen und somit schnellstmöglich die Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Unsere Anwälte wissen genau, worauf es dabei ankommt und haben die notwendige Erfahrung mit den zuständigen Behörden. Wenn also auch Sie endlich eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten möchten, machen Sie gern unseren kostenlosen Test auf www.migrando.de/test.