Was ist ein Nationalpass?
Der Nationalpass ist ein offizielles Dokument, mit dem Sie Ihre Identität und die Staatsangehörigkeit Ihres Herkunftslandes nachweisen können. Zudem berechtigt Sie der Nationalpass, aus Ihrem Herkunftsland aus- und wieder einzureisen. Ein gültiger Nationalpass enthält in der Regel folgende Informationen:
- Vorname
- Nachname
- Staatsangehörigkeit
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Biometrisches Passbild
- Ihre Unterschrift
- Ausstellende Behörde
- Passnummer
Der Nationalpass Ihres Herkunftslandes ist besonders wichtig, wenn Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen möchten. Dafür ist eine eindeutige Identitätsklärung notwendig, die in der Regel durch Ihren Nationalpass geschieht. Ohne einen gültigen Nationalpass wird es für Sie deshalb schwieriger, eine Niederlassungserlaubnis oder die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen.
Damit ein Nationalpass gültig ist, sollte er:
- nicht abgelaufen, unterschrieben, anerkannt sein und
- Ihre Daten korrekt enthalten.
Das bedeutet, dass Ihr Name richtig geschrieben sein sollte und auch die weiteren Informationen wie Geburtsdatum und Geburtsort stimmen müssen.
Umfassende Infos von Migrando zum Thema Nationalpass und Identitätsklärung finden Sie übrigens auch in unserer Playlist auf YouTube.
Die Bedeutung vom Nationalpass bei der Einbürgerung
Die Klärung der Identität zählt zu den wichtigsten Voraussetzungen für die Einbürgerung. Für diese Identitätsklärung wird üblicherweise ein gültiger Nationalpass im Original verlangt. Dieser muss nur vorgezeigt werden und wird nicht von den Behörden einbehalten.
Idealerweise sollte Ihr Nationalpass seine Gültigkeit während des gesamten Einbürgerungsprozesses behalten. Läuft er in der Zwischenzeit ab, sollten Sie Ihren Nationalpass daher rechtzeitig verlängern lassen.
Einbürgerung ohne Nationalpass: geht das?
Grundsätzlich ist es immer am besten, wenn Sie einen gültigen Nationalpass Ihres Herkunftslandes für die Identitätsklärung vorweisen können. Wenn dies aber nicht möglich ist und Sie belegen können, dass Sie alles versucht haben, um an einen Nationalpass zu kommen, ist eine Einbürgerung auch ohne Nationalpass möglich.
Häufige Probleme mit dem Nationalpass und was Sie tun können
Im Zusammenhang mit dem Nationalpass kommt es bei Einbürgerungsverfahren oft zu Schwierigkeiten und Komplikationen. Wir gehen auf die häufigsten Probleme ein und verraten Ihnen, was Sie tun können.
Was ist, wenn ich keinen Pass aus meinem Herkunftsland besitze oder bekommen kann?
Wenn Sie keinen Pass aus Ihrem Herkunftsland besitzen und auch keinen beschaffen können, müssen Sie nachweisen, dass die Beschaffung des Passes objektiv unmöglich oder subjektiv unzumutbar ist. In solchen Fällen können alternative Dokumente oder eidesstattliche Erklärungen als Nachweis Ihrer Identität dienen.
Objektiv unmöglich: Für Menschen aus Afghanistan ist es nicht möglich, einen Nationalpass zu bekommen, da die afghanische Regierung zum Teil keine Nationalpässe ausstellt. Sie haben daher keine Möglichkeit, einen Nationalpass zu erhalten und können Ihre Identität durch andere Dokumente nachweisen. Wichtig ist, dass Sie sich von der Botschaft die Bescheinigung über Nichtausstellung des Nationalpasses ausstellen lassen. Dies ist in der Regel kein Problem.
Subjektiv unzumutbar: Wenn Sie aus Eritrea stammen, müssten Sie eine Reueerklärung unterzeichnen, sobald Sie einen Nationalpass bei der zuständigen Botschaft beantragen. Damit würden Sie zugeben, eine Straftat (Flucht aus Eritrea) begangen zu haben. In Deutschland wird das als unzumutbar erachtet und Sie müssen daher keinen Nationalpass besorgen.
Was passiert, wenn mein Herkunftsland die Verlängerung meines Passes verweigert?
Wenn Ihr Herkunftsland die Verlängerung Ihres Passes verweigert, sollten Sie nachweisen, dass Sie alle zumutbaren Schritte unternommen haben, um einen neuen Pass zu erhalten. In solchen Fällen können alternative Dokumente oder eidesstattliche Erklärungen als Nachweis Ihrer Identität akzeptiert werden. Es ist wichtig, die Gründe für die Verweigerung der Passverlängerung detailliert zu dokumentieren und der Einbürgerungsbehörde vorzulegen.
Wie gehe ich vor, wenn Daten in meinem Pass nicht korrekt sind?
Wenn Daten in Ihrem Pass nicht korrekt sind, also zum Beispiel Ihr Name falsch geschrieben ist, sollten Sie sich an die zuständige Botschaft Ihres Herkunftslandes wenden, um eine Korrektur zu veranlassen. Falls eine Korrektur nicht möglich ist, informieren Sie die Einbürgerungsbehörde darüber und legen Sie gegebenenfalls zusätzliche Dokumente vor, die die korrekten Daten bestätigen.
Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde meinen Nationalpass nicht anerkennt?
In manchen Fällen erkennen die Ausländerbehörden Nationalpässe nicht an. Das kann mit der aktuellen politischen Situation in bestimmten Ländern zusammenhängen und betrifft aktuell vor allem Syrer und Somalis. Syrische Pässe erhalten bei Verlängerung einen Kleber in die abgelaufenen Pässe, der von den deutschen Behörden allerdings nicht anerkannt wird.
Nationalpässe von Somalia, die seit 1991 ausgestellt worden sind, werden aufgrund des seitdem herrschenden Bürgerkriegs ebenso von den deutschen Behörden nicht anerkannt.
In all den oben genannten Fällen ist es wichtig, Ihre individuellen Umstände mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde zu besprechen und schriftlich nachzuweisen, dass und warum Ihnen die Beschaffung eines Nationalpasses nicht möglich ist. Damit Ihre Einbürgerung trotzdem klappt, gibt es für die Identitätsklärung das sogenannte 4-Stufen-Modell, an das Sie sich halten können.
Das 4-Stufen-Modell zur Identitätsklärung
Mit dem 4-Stufen-Modell haben Sie 4 Möglichkeiten, Ihre Identität bei der Einbürgerung nachzuweisen. Sie ist besonders dann hilfreich, wenn es Probleme mit Ihrem Nationalpass gibt. Beachten Sie dabei: Nur, wenn Sie die erste Stufe nicht erfüllen können, sollten Sie den nächsten Schritt versuchen. Sie müssen all Ihre unternommenen Bemühungen schriftlich nachweisen können.
Für die Vorsprache bei der Botschaft haben wir ein Begleitprotokoll erstellt, welches Sie sich kostenlos herunterladen können.
Stufe 1: Sie besorgen einen gültigen Nationalpass
Die einfachste Möglichkeit für Ihre Identitätsfeststellung ist es, wenn Sie einen gültigen Nationalpass vorzeigen können. Er sollte nicht abgelaufen sein und Ihre Daten korrekt enthalten. Wenn Sie aktuell keinen Nationalpass haben, sollten Sie versuchen, diesen zu bekommen. Diese Versuche sollten Sie schriftlich dokumentieren, um im Zweifelsfall belegen zu können, dass es Ihnen nicht möglich ist, einen Nationalpass zu erhalten.
Wenn Sie in Deutschland sind und einen Nationalpass beantragen möchten, müssen Sie dafür zu der für Sie zuständigen Botschaft in Deutschland gehen. Sind Sie beispielsweise aus Syrien, gehen Sie also in Deutschland zur syrischen Botschaft.
Stufe 2: Alternative Dokumente
Wenn Ihnen die Besorgung eines Nationalpasses objektiv unmöglich oder subjektiv unzumutbar ist, dann können Sie auch andere Dokumente für den Identitätsnachweis verwenden.
Als alternative Dokumente für Ihre Identitätsbestätigung können vorgelegt werden:
- Geburtsurkunde
- Taufbescheinigung
- Führerschein
- Meldebestätigung
- Hochzeitsurkunde
- andere amtliche Dokumente aus Ihrem Herkunftsland
Wenn Sie gar keine Möglichkeit haben, eines dieser Dokumente zu besorgen, müssen Sie dies zunächst schriftlich und nachvollziehbar erklären. Erst dann können Sie zu Stufe 3 vorgehen.
Stufe 3: Zeugenaussagen und zusätzliche Dokumente
Wenn Sie Familienangehörige in Deutschland haben, deren Identität bereits geklärt ist, können diese für Sie als Zeuge Ihre Identität bestätigen. Dafür muss die Person einen gültigen Pass besitzen oder bereits in Deutschland eingebürgert sein. In einigen Fällen kann auch ein DNA-Test zur Klärung genutzt werden, um Ihre Zusammengehörigkeit zu bestätigen.
Die Zeugenaussage geschieht üblicherweise persönlich durch mündliche Vorsprache bei der Behörde. Es können auch zusätzliche Dokumente vorgezeigt werden, zum Beispiel Briefe, die Sie geschrieben haben und die Ihren Namen enthalten.
Haben Sie keinerlei Angehörige in Deutschland, deren Identität bereits bestätigt wurde, müssen Sie auch dies schriftlich belegen und können noch Stufe 4 versuchen.
Stufe 4: Eigene Aussagen
Sollten Sie keinen Nationalpass, zu wenige alternative Dokumente und keinen Familienangehörigen für eine Zeugenaussage haben, müssen Sie plausibel und nachvollziehbar erklären, warum die ersten 3 Stufen für Sie nicht möglich waren. Besonders wichtig ist hier, alle unternommenen Schritte so gut wie möglich zu dokumentieren und schriftlich vorzulegen.
Die Behörde kann Ihre Ausländerakte zur Entscheidung hinzuziehen. Sind Ihre Daten in dieser Akte seit Ihrer Einreise immer gleich geblieben, kann dies als Nachweis für Ihre geklärte Identität dienen.
Die Identitätsbestätigung ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Einbürgerung oder zum Erhalt eines Aufenthaltstitels. Sie dient dazu, nachzuweisen, dass die Person, die den Antrag stellt, auch tatsächlich diejenige ist, für die sie sich ausgibt. ...
Reisen mit dem Nationalpass
Da der Nationalpass grundsätzlich auch ein Reisepass ist, können Sie diesen auch zum Reisen verwenden, wenn Sie in Deutschland gerade eine Niederlassungserlaubnis oder eine Einbürgerung beantragen. Beachten Sie dabei aber, dass sich längere Abwesenheiten negativ auf Ihr Verfahren für den Aufenthaltstitel in Deutschland auswirken könnten.
Wenn Sie die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen, können Sie Ihren ursprünglichen Nationalpass grundsätzlich behalten, sofern Ihr Heimatland dies gestattet. In Deutschland ist die doppelte bzw. mehrfache Staatsbürgerschaft dank des aktuellen Einbürgerungsgesetzes vom 27. Juni 2024 erlaubt. Für Reisen können Sie dann beide Nationalpässe verwenden; beachten Sie aber, dass Sie für die Ein- und Ausreise in Deutschland immer auch Ihren deutschen Pass vorweisen müssen.
Da manche Staaten Reisen in nur sehr wenige Länder erlauben, sollten Sie die jeweiligen Bestimmungen kennen und beachten, wenn Sie mit Ihrem Nationalpass reisen möchten. Der deutsche Reisepass ermöglicht Ihnen visumfreie Reisen in knapp 200 Länder weltweit, weshalb dieser in den meisten Fällen die sichere Wahl ist.
Probleme mit dem Nationalpass? Wir helfen Ihnen gerne!
Wenn Sie einen gültigen Nationalpass besitzen, ist ein wichtiger Schritt für die Einbürgerung bereits getan. Oft ist dies aber nicht so einfach, vor allem, wenn es politische Komplikationen im Herkunftsland gibt. Die Rechtsexperten von Migrando haben jahrelange Erfahrung rund um das Thema Einbürgerung und Nationalpass. Machen Sie den kostenlosen Test und wir helfen Ihnen weiter!
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Nationalpass
Kann ich den deutschen Pass ohne gültigen Nationalpass beantragen?
Grundsätzlich können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft auch ohne Nationalpass erhalten, allerdings sollten Sie zunächst immer versuchen, einen gültigen Nationalpass zu bekommen. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, können Sie ggf. andere Dokumente verwenden, um Ihre Identität zu bestätigen.
Kann man ohne Nationalpass reisen?
Ohne Nationalpass sind Sie je nach Herkunftsland womöglich stark eingeschränkt, wenn es ums Reisen geht. Als EU-Bürger können Sie in die meisten europäischen Länder mit einem gültigen Personalausweis reisen. Wenn es für Sie nicht möglich ist, einen Nationalpass zu erhalten, können Sie für Reisen ggf. Ersatzdokumente bei der Ausländerbehörde beantragen.
Was passiert, wenn ich keinen Nationalpass besitze?
Für Ausländer in Deutschland ist der Besitz eines gültigen Nationalpasses gemäß § 3 AufenthG eine grundlegende Voraussetzung für die Einreise, Aufenthalt und Einbürgerung in Deutschland. Wenn Sie keinen Nationalpass besitzen, sollten Sie zunächst versuchen, einen von Ihrem Herkunftsland zu bekommen. Ist dies nicht möglich, müssen Sie das belegen können.
Kann man mehrere Nationalpässe haben?
Ja – wenn Ihr Herkunftsland und das Land, dessen Staatsbürgerschaft Sie annehmen wollen, die doppelte Staatsbürgerschaft anerkennen, können Sie zwei oder mehrere Nationalpässe besitzen. Sie müssen Ihren Nationalpass bei der Einbürgerung nicht abgeben.