Welche Voraussetzungen müssen für die erleichterte Einbürgerung erfüllt sein?
Eine Einbürgerung setzt bestimmte Voraussetzungen voraus, die im Zuge der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes 2024 angepasst wurden. Grundsätzlich müssen Antragsteller seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, über gesicherte Einkünfte verfügen und keine schweren Straftaten begangen haben.
Neue Fristen für die erleichterte Einbürgerung
Seit der Reform wurde die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von 8 auf 5 Jahre verkürzt. Für Personen mit besonderen Integrationsleistungen kann die Frist für die Einbürgerung auf 3 Jahre reduziert werden.
Zu diesen besonderen Integrationsleistungen zählen herausragende berufliche oder gesellschaftliche Beiträge sowie ein hohes Sprachniveau (C1 oder höher). Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, erhalten nun automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren in Deutschland lebt und eine Niederlassungserlaubnis besitzt.
Erleichterungen beim Sprach- und Integrationstest
Ein ausreichender Nachweis deutscher Sprachkenntnisse bleibt Voraussetzung, jedoch gibt es in gewissen Fällen Erleichterungen. Wer einen deutschen Schulabschluss, einen deutschen Studienabschluss oder eine Ausbildung abgeschlossen hat, kann vom Sprachtest befreit werden.
Auch ältere Menschen oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen können unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahme erhalten. Für die Integration genügt der Nachweis über eine aktive gesellschaftliche oder berufliche Teilhabe, beispielsweise durch eine dauerhafte Beschäftigung oder ehrenamtliche Tätigkeiten.
Voraussetzung | Reguläre Antragsteller | Gastarbeiter | Ehepartner |
---|---|---|---|
Aufenthaltsdauer | 5 Jahre | 5 Jahre | 3 Jahre |
Gesicherter Lebensunterhalt | ✓ | – | ✓ |
Straffreiheit | ✓ | ✓ | ✓ |
Sprachzertifikat | B1 | A1 | B1 |
Einbürgerungstest | ✓ | – | ✓ |
Loyalitätserklärung | ✓ | ✓ | ✓ |
Vereinfachte Einbürgerung für besondere Personengruppen
Nicht alle Einbürgerungsanträge unterliegen denselben Anforderungen. Für bestimmte Personengruppen gelten vereinfachte Regelungen, um ihre Integration in die deutsche Gesellschaft zu erleichtern. Besonders betroffen sind langjährig in Deutschland lebende Gastarbeiter und ihre Ehepartner sowie Ehepartner von deutschen Staatsbürgern.
Gastarbeiter und ihre Ehepartner
Menschen, die in den 1950er bis 1970er Jahren als Gastarbeiter nach Deutschland kamen oder Vertragsarbeiter waren, haben durch die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes die Möglichkeit, einfacher eingebürgert zu werden. Für sie entfällt die Notwendigkeit des Einbürgerungstests, da ihre jahrzehntelange Lebensleistung als Nachweis für Integration anerkannt wird.
In Deutschland geborene Kinder
Auch in Deutschland geborene Kinder profitieren, da sie unter erleichterten Bedingungen eingebürgert werden können, ohne alle üblichen Voraussetzungen nachweisen zu müssen. Ein Elternteil muss dabei seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sein.
Erleichterte Einbürgerung für Ehepartner und Familienangehörige
Ehepartner von deutschen Staatsbürgern können bereits nach 3 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts eingebürgert werden, sofern die Ehe bereits mindestens 2 Jahre mit einem deutschen Ehepartner besteht. Dabei müssen sie nicht mindestens seit 8 Jahren in Deutschland leben, wie es für andere Antragsteller lange Zeit erforderlich war. Außerdem kann die Einbürgerung bei Ehepartnern für beide gleichzeitig beantragt werden, was ebenfalls Erleichterungen mit sich bringt.
Minderjährige Kinder können miteingebürgert werden, sofern die Eltern oder ein Elternteil bereits einen Antrag stellen. Dies verhindert, dass Familien durch unterschiedliche Aufenthaltsrechte getrennt werden.
Ablauf der vereinfachten Einbürgerung: Schritt für Schritt
Der Antrag auf vereinfachte Einbürgerung erfolgt über die zuständige Einbürgerungsbehörde am Wohnort. Dabei müssen bestimmte Verfahrensabläufe und Anforderungen berücksichtigt werden. Welche Dokumente erforderlich sind und welche Fristen gelten, hängt von individuellen Faktoren ab. In den folgenden Abschnitten werden die notwendigen Schritte und wichtigen Details des Einbürgerungsprozesses erläutert.
Welche Dokumente werden benötigt?
Zu den erforderlichen Unterlagen gehören:
- ein gültiger Reisepass und Aufenthaltstitel,
- ein Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt (z. B. durch die erweiterte Meldebescheinigung)
- Nachweise über den Lebensunterhalt,
- der bestandene Einbürgerungstest sowie
- ein Sprachzertifikat (B1)
müssen vorgelegt werden, sofern keine Ausnahmeregelung greift. Zudem kann je nach Lebenssituation ein Integrationsnachweis oder ein Nachweis über besondere Integrationsleistungen erforderlich sein.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Bearbeitungszeit für eine erleichterte Einbürgerung variiert je nach Auslastung der Behörden, liegt aber durchschnittlich zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Besonders in Großstädten können längere Wartezeiten entstehen. Wer alle Unterlagen vollständig einreicht und keine zusätzlichen Prüfverfahren durchlaufen muss, hat die besten Chancen auf eine möglichst kurze Dauer bis zur Einbürgerung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die Einbürgerung belaufen sich regulär auf 255 € pro Person. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, reduziert sich die Gebühr auf 51 €.
In besonderen Fällen, beispielsweise bei finanziellen Härten, kann eine Ermäßigung oder sogar eine vollständige Gebührenbefreiung beantragt werden. Die jeweiligen Regelungen sind abhängig vom Bundesland und der jeweiligen Einbürgerungsbehörde.
Fazit: die erleichterte Einbürgerung in Deutschland – ein Schritt in die Zukunft
Die erleichterte Einbürgerung in Deutschland ermöglicht einen schnelleren Zugang zur Staatsbürgerschaft und bietet zahlreiche Vorteile – von rechtlicher Sicherheit bis hin zu erweiterten beruflichen Perspektiven. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte diesen Schritt in Betracht ziehen. Migrando unterstützt Sie mit erfahrenen Anwälten dabei, den Antragsprozess effizient und erfolgreich zu durchlaufen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur erleichterten Einbürgerung für Deutschland
Ein vollständiger Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen trägt maßgeblich zu einer schnellen Bearbeitung bei. Zudem kann eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf 3 Jahre erreicht werden, wenn herausragende Integrationsleistungen nachgewiesen werden, z. B. durch ein hohes Sprachniveau (C1) und z. B. gesellschaftliches Engagement. Die Behördenbearbeitung hängt stark von der jeweiligen Kommune ab.
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Bundesland und Stadt erheblich. In Großstädten wie Berlin oder München sind die Wartezeiten oft länger, während einige kleinere Kommunen effizienter arbeiten. Hamburg hat durch digitale Verfahren eine Beschleunigung erreicht. Am längsten dauert die Einbürgerung aktuell in Leipzig, mit über 4 Jahren Wartezeit. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung die Bearbeitungszeiten bei der zuständigen Behörde zu erfragen.
Seit der Reform 2024 können Einbürgerungswillige ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten. Dies gilt für alle Antragsteller, unabhängig von ihrer Herkunft. Auch Deutsche, die eine weitere Staatsbürgerschaft annehmen, müssen ihre deutsche nicht mehr aufgeben. Ausnahmen können jedoch bestehen, wenn das Herkunftsland keine Mehrstaatigkeit erlaubt.
Die Dauer bis zu Einbürgerung variiert stark. Wenn die Entscheidung über Ihren Antrag länger als 3 Monate dauert, kann eine Untätigkeitsklage gegen die Behörden beim Verwaltungsgericht eingereicht werden, um eine Entscheidung zu erzwingen. Die erfahrenen Anwälte von Migrando unterstützen Sie dabei gerne.
Ein Umzug während des laufenden Einbürgerungsverfahrens ist möglich, kann aber zu Verzögerungen führen. Die neue zuständige Behörde muss den Antrag übernehmen, was zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeutet. Diese neue Behörde hat erneut 3 Monate Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. Wenn nach 3 Monaten keine Entscheidung getroffen wurde, kann Untätigkeitsklage eingereicht werden. Es wird empfohlen, sich vor einem Umzug mit der bisherigen Einbürgerungsstelle in Verbindung zu setzen, um den Ablauf zu klären.