Wer profitiert von der Einbürgerung ohne Einbürgerungstest?
Die Befreiung vom Einbürgerungstest ist eine Erleichterung für viele, die sich bereits durch ihre Bildung (Studium oder Ausbildung) oder Lebensumstände in die deutsche Gesellschaft eingegliedert haben. Schauen wir uns an, wer diesen Vorteil in Anspruch nehmen kann.
Befreiung vom Einbürgerungstest durch Schulbildung
Wer einen deutschen Schulabschluss hat, kann sich häufig direkt für die Einbürgerung qualifizieren, ohne einen zusätzlichen Test absolvieren zu müssen. Diese Regelung honoriert die Kenntnisse über Land und Leute, die bereits im Rahmen der schulischen Bildung vermittelt wurden.
Anerkannt wird der Abschluss einer deutschen Hauptschule sowie vergleichbare oder höhere Abschlüsse an einer deutschen, allgemeinbildenden Schule. Wichtig ist, dass politisch bildende Fächer unterrichtet wurden, zum Beispiel Politik und Sozialkunde. Diese Fächer müssen mindestens mit der Note 4 abgeschlossen worden sein.
Das Gleiche gilt für Personen, die in Deutschland eine entsprechende berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Entscheidend ist, dass in der Ausbildung Rechtsthemen wie der Aufbau des Rechtssystems in der Bundesrepublik Deutschland behandelt wurden. Ein Beispiel für solche Ausbildungen kann die generalisierte Ausbildung zur Pflegefachkraft sein.
Befreiung vom Einbürgerungstest durch ein Studium
Wer an einer deutschen Hochschule erfolgreich einen Studiengang der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Verwaltungs- oder Politikwissenschaften abgeschlossen hat, zeigt damit ausreichende Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und bedarf keines zusätzlichen Nachweises durch den Einbürgerungstest. Beispiel dafür ist ein Jurastudium.
Diese Befreiung vom Einbürgerungstest für Studenten erkennt die Tiefe und Breite der Ausbildung an, die bereits eine fundierte Auseinandersetzung mit relevanten Themen beinhaltet.
Befreiung vom Einbürgerungstest durch Alter oder Gesundheitszustand
- Personen unter 16 Jahren: Minderjährige sind automatisch vom Einbürgerungstest befreit. Für die Einbürgerung müssen Sie allerdings ihre Kenntnisse mit Schulzeugnissen nachweisen können.
- Senioren über 60 Jahre: Ist ein Ausländer älter als 60 Jahre und hält sich bereits 12 Jahre im Bundesgebiet auf, reichen bereits einfache Sprachkenntnisse. Damit kein Einbürgerungstest absolviert werden muss, muss allerdings ein anerkannter Härtegrund vorliegen und nachgewiesen werden.
- Gesundheitszustand: Kann aufgrund einer Krankheit der Einbürgerungstest nicht absolviert werden, ist dies mit entsprechenden Nachweisen (bsp. ärztliche Atteste) entsprechend zu belegen.
- Dauerhafte Beeinträchtigungen: Im Falle einer Behinderung kann diese zu einer Befreiung vom Einbürgerungstest führen. Auch dies ist mit entsprechenden Nachweisen zu belegen.
Befreiung vom Einbürgerungstest für Gastarbeiter und Vertragsarbeiter
Besondere Regelungen gelten für ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeiter der DDR. Laut dem aktuellen Einbürgerungsgesetz, welches am 27. Juni 2024 in Kraft trat, müssen Gastarbeiter als Anerkennung für ihre Leistungen in Deutschland keinen Einbürgerungstest mehr absolvieren. Auch ein Sprachzertifikat für B1 ist nicht notwendig, einfache Kenntnisse auf dem Sprachniveau A1 sind in diesem Fall ausreichend.
Notwendige Dokumente für die Einbürgerung ohne Einbürgerungstest
- Geburtsurkunde oder ein anderer Nachweis des Alters.
- Ärztliche Atteste: Bestätigung von Krankheiten oder Behinderungen.
- Nachweis über Lebensleistung: Dokumentation von Arbeitsverhältnissen und Aufenthaltsdauern.
- Bildungsnachweis: Dokumente über Schulbildung, Ausbildung oder Studium.
Einbürgerung ohne Einbürgerungstest?
Wir unterstützen Sie bei der Einbürgerung ohne Einbürgerungstest
- Beratung zu den Voraussetzungen und Bedingungen für die Einbürgerung nach dem aktuellen Einbürgerungsgesetz vom 27. Juni 2024.
- Informationen zu Ihren Möglichkeiten für eine Einbürgerung ohne Einbürgerungstest.
- Hilfe bei der Antragstellung und Dokumentenverwaltung.
- Übernahme des gesamten Antragsprozesses – von der Eröffnung der Akte über die Bearbeitung inkl. Abgabe einer vollbegründeten Antragsstellung bis hin zum Erhalt der Einbürgerungsurkunde und des deutschen Passes.
- Lösung von Problemen mit der Einbürgerungsbehörde.
Haben Sie noch Fragen zur Einbürgerung ohne Einbürgerungstest?
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Einbürgerung ohne Einbürgerungstest
Befreit sind Personen mit einem deutschen Schulabschluss, einer relevanten beruflichen Ausbildung oder einem Hochschulabschluss in Bereichen wie Recht oder Verwaltungswissenschaften. Auch Befreiungen für Senioren über 60 Jahre oder Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind ebenfalls vom Einbürgerungstest ausgenommen.
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Sie unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Aufenthaltsdauer von 3 bzw. 5 Jahren in Deutschland
- Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse
- Nachweise zu Ihrer Identität
- unterschriebene Loyalitätserklärung
Ob Sie einen Einbürgerungstest machen müssen und welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind, erklären wir ausführlich in diesem Ratgeber.
Wenn Sie nicht unter die Ausnahmen fallen und einen Einbürgerungstest absolvieren müssen, haben Sie viele Möglichkeiten, sich dafür vorzubereiten. Bei Migrando können Sie einen Einbürgerungstest online ausprobieren und in unserem ausführlichen Ratgeber alles erfahren, was Sie über den Einbürgerungstest wissen müssen.