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Ein ausländisch aussehender Mann sitzt in einem belebten Klassenraum und konzentriert sich auf das Schreiben in ein Notizbuch. Mit ernstem Gesichtsausdruck und einer entschlossenen Haltung füllt er sorgfältig die Seiten, während im Hintergrund andere Personen zu sehen sind, die ebenfalls arbeiten oder sich unterhalten. Die Einbürgerung ohne Einbürgerungstest ist möglich wenn man bestimmte Voraussetzungen mitbringt

Einbürgerung ohne Einbürgerungstest: So klappt es

In diesem Ratgeber verraten wir Ihnen, wie Sie die Einbürgerung ohne Einbürgerungstest erhalten können. Erfahren Sie, welche persönlichen Umstände bzw. Leistungen in der Ausbildung oder der Wirtschaft für Sie zu einer Befreiung vom Einbürgerungstest führen können.
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Befreiung vom Einbürgerungstest erleichtert vielen den Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft durch Bildungsnachweise oder besondere Lebensumstände.
  • Spezielle Regelungen gelten für Minderjährige, Senioren, gesundheitlich beeinträchtigte Personen sowie für Gastarbeiter und Vertragsarbeiter.
  • Migrando bietet rechtliche Beratung und Unterstützung bei Antragstellung, Dokumentenverwaltung und Vorbereitung auf den Einbürgerungstest.
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Wer profitiert von der Einbürgerung ohne Ein­bürgerungs­test?

Die Befreiung vom Einbürgerungstest ist eine Erleichterung für viele, die sich bereits durch ihre Bildung (Studium oder Ausbildung) oder Lebensumstände in die deutsche Gesellschaft eingegliedert haben. Schauen wir uns an, wer diesen Vorteil in Anspruch nehmen kann.

Befreiung vom Einbürgerungstest durch Schulbildung

Wer einen deutschen Schulabschluss hat, kann sich häufig direkt für die Einbürgerung qualifizieren, ohne einen zusätzlichen Test absolvieren zu müssen. Diese Regelung honoriert die Kenntnisse über Land und Leute, die bereits im Rahmen der schulischen Bildung vermittelt wurden.

Anerkannt wird der Abschluss einer deutschen Hauptschule sowie vergleichbare oder höhere Abschlüsse an einer deutschen, allgemeinbildenden Schule. Wichtig ist, dass politisch bildende Fächer unterrichtet wurden, zum Beispiel Politik und Sozialkunde. Diese Fächer müssen mindestens mit der Note 4 abgeschlossen worden sein.

Das Gleiche gilt für Personen, die in Deutschland eine entsprechende berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Entscheidend ist, dass in der Ausbildung Rechtsthemen wie der Aufbau des Rechtssystems in der Bundesrepublik Deutschland behandelt wurden. Ein Beispiel für solche Ausbildungen kann die generalisierte Ausbildung zur Pflegefachkraft sein.

Befreiung vom Einbürgerungstest durch ein Studium

Wer an einer deutschen Hochschule erfolgreich einen Studiengang der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Verwaltungs- oder Politikwissenschaften abgeschlossen hat, zeigt damit ausreichende Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und bedarf keines zusätzlichen Nachweises durch den Einbürgerungstest. Beispiel dafür ist ein Jurastudium.

Diese Befreiung vom Einbürgerungstest für Studenten erkennt die Tiefe und Breite der Ausbildung an, die bereits eine fundierte Auseinandersetzung mit relevanten Themen beinhaltet.

Befreiung vom Einbürgerungstest durch Alter oder Gesundheitszustand

  • Personen unter 16 Jahren: Minderjährige sind automatisch vom Einbürgerungstest befreit. Für die Einbürgerung müssen Sie allerdings ihre Kenntnisse mit Schulzeugnissen nachweisen können.
  • Senioren über 60 Jahre: Ist ein Ausländer älter als 60 Jahre und hält sich bereits 12 Jahre im Bundesgebiet auf, reichen bereits einfache Sprachkenntnisse. Damit kein Einbürgerungstest absolviert werden muss, muss allerdings ein anerkannter Härtegrund vorliegen und nachgewiesen werden.
  • Gesundheitszustand: Kann aufgrund einer Krankheit der Einbürgerungstest nicht absolviert werden, ist dies mit entsprechenden Nachweisen (bsp. ärztliche Atteste) entsprechend zu belegen.
  • Dauerhafte Beeinträchtigungen: Im Falle einer Behinderung kann diese zu einer Befreiung vom Einbürgerungstest führen. Auch dies ist mit entsprechenden Nachweisen zu belegen.
„Sie können den Einbürgerungstest in jedem Bundesland in Deutschland ablegen, unabhängig von Ihrem Wohnort. Bei der Anmeldung müssen Sie jedoch Ihre Meldeadresse angeben, da einige Fragen des Tests spezifisch für Ihr Bundesland sind. Der Test besteht aus 33 Fragen, darunter 30 allgemeine Fragen und 3 Fragen zu landesspezifischen Themen.”
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

Befreiung vom Einbürgerungstest für Gastarbeiter und Vertragsarbeiter

Besondere Regelungen gelten für ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeiter der DDR. Laut dem aktuellen Einbürgerungsgesetz, welches am 27. Juni 2024 in Kraft trat, müssen Gastarbeiter als Anerkennung für ihre Leistungen in Deutschland keinen Einbürgerungstest mehr absolvieren. Auch ein Sprachzertifikat für B1 ist nicht notwendig, einfache Kenntnisse auf dem Sprachniveau A1 sind in diesem Fall ausreichend.

Notwendige Dokumente für die Einbürgerung ohne Einbürgerungstest

  • Geburtsurkunde oder ein anderer Nachweis des Alters.
  • Ärztliche Atteste: Bestätigung von Krankheiten oder Behinderungen.
  • Nachweis über Lebensleistung: Dokumentation von Arbeitsverhältnissen und Aufenthaltsdauern.
  • Bildungsnachweis: Dokumente über Schulbildung, Ausbildung oder Studium.

Einbürgerung ohne Einbürgerungstest?

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Wir unterstützen Sie bei der Einbürgerung ohne Ein­bürgerungs­test

  • Beratung zu den Voraussetzungen und Bedingungen für die Einbürgerung nach dem aktuellen Einbürgerungsgesetz vom 27. Juni 2024.
  • Informationen zu Ihren Möglichkeiten für eine Einbürgerung ohne Einbürgerungstest.
  • Hilfe bei der Antragstellung und Dokumentenverwaltung.
  • Übernahme des gesamten Antragsprozesses – von der Eröffnung der Akte über die Bearbeitung inkl. Abgabe einer vollbegründeten Antragsstellung bis hin zum Erhalt der Einbürgerungsurkunde und des deutschen Passes.
  • Lösung von Problemen mit der Einbürgerungsbehörde.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Einbürgerung ohne Ein­bürgerungs­test

Befreit sind Personen mit einem deutschen Schulabschluss, einer relevanten beruflichen Ausbildung oder einem Hochschulabschluss in Bereichen wie Recht oder Verwaltungswissenschaften. Auch Befreiungen für Senioren über 60 Jahre oder Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind ebenfalls vom Einbürgerungstest ausgenommen.

Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Sie unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Aufenthaltsdauer von 3 bzw. 5 Jahren in Deutschland
  • Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse
  • Nachweise zu Ihrer Identität
  • unterschriebene Loyalitätserklärung

Ob Sie einen Einbürgerungstest machen müssen und welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind, erklären wir ausführlich in diesem Ratgeber.

Wenn Sie nicht unter die Ausnahmen fallen und einen Einbürgerungstest absolvieren müssen, haben Sie viele Möglichkeiten, sich dafür vorzubereiten. Bei Migrando können Sie einen Einbürgerungstest online ausprobieren und in unserem ausführlichen Ratgeber alles erfahren, was Sie über den Einbürgerungstest wissen müssen.

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