Die deutsche Staatsbürgerschaft nach 8 Jahren
Generell gilt in Deutschland: Nach 8 Jahren hat man die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen und einen deutschen Pass beantragen. Sie erhalten am Ende einen deutschen Pass und können alle Rechte, Freiheiten und Pflichten eines deutschen Staatsbürgers genießen.
Die Bedeutung nach 8 Jahren
Oftmals wird die Bedeutung der 8 Jahre von Menschen falsch interpretiert. Es reicht für Sie nicht aus, dass Sie sich 8 Jahre in Deutschland aufgehalten haben. Entscheidend und wichtig ist, dass Sie seit 8 Jahren ein befristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Dies bedeutet auch, dass Sie 8 Jahre lang ein rechtmäßiges Aufenthaltsrecht nach § 10 StAG besitzen und sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Es gibt auch befristete Aufenthaltsrechte, die dennoch nicht in die 8 Jahre mit einfließen können. Ein Beispiel ist, wenn Sie als Flüchtling nach Deutschland gekommen sind, Asyl beantragt und ein Aufenthaltsrecht nach § 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erhalten haben. Mit dem sogenannten Abschiebeverbot können Sie nicht direkt eine Einbürgerung beantragen und Sie müssen in diesem Fall Ihr Aufenthaltsrecht wechseln.
Dieses Beispiel zeigt, dass diese 8 Jahre oft einfacher dargestellt werden als sie es sind und dass einige Leute gar nicht genau wissen, dass sie erst ihr Aufenthaltsrecht wechseln müssen, um für eine Einbürgerung in Frage zu kommen.
Abrechnung und Anrechnung von Zeiten
Es gibt Fälle, die nicht zum rechtmäßigen Aufenthaltsrecht nach §10 StAG gehören. Eine Duldung fließt zum Beispiel nicht in die für die Einbürgerung vorgesehenen 8 Jahre hinein. Waren Sie eine Zeitlang nur geduldet, dann kann dieser Zeitraum nicht in die 8 Jahre mit einberechnet werden.
Auf der anderen Seite können aber auch Zeiträume mit eingerechnet werden. Dies trifft zum Beispiel auf Menschen zu, die nach Deutschland gekommen sind und den subsidiären Schutzstatus oder die Flüchtlingseigenschaft erhalten und Asyl beantragt haben. Diese Menschen mussten oft sehr lange warten, bis der Asylbescheid gegeben wurde.
Beispielsweise trifft dies zu, wenn Sie 2015 nach Deutschland gekommen sind und beantragten Asyl und mussten 2 Jahre lang auf den endgültigen Bescheid warten. In diesem Fall kommen diese zwei Jahre in die Rechnung der 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt mit hinein und werden Ihnen angerechnet.
Der Grund für diese Anrechnung ist sehr einfach: Es ist nicht Ihre Schuld, dass Sie so lange keine Antwort erhalten haben. Zuständig war in diesem Fall das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF braucht also zu lange, um Ihren Antrag auf Asyl zu bearbeiten.
Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung nach 8 Jahren
Zu den weiteren Voraussetzungen für das Beantragen der Einbürgerung nach 8 Jahren gehört, dass Ihre Identität und Staatsbürgerschaft geklärt ist. Dies geht über den Nationalpass bei der Botschaft Ihres Herkunftslandes. In manchen Fällen (z.B. im Fall Afghanistan) werden keine Nationalpässe vergeben. Sie haben dann die Möglichkeit, den Nachweis über Dokumente wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder Führerschein zu erbringen. Wichtig ist, dass diese eine beglaubigte Übersetzung haben und in den Dokumenten Ihr Geburtsdatum und Ihre Nationalität zu entnehmen ist.
Andere wichtige Bedingungen sind ein erfolgreicher Integrationstest, ein Sprachnachweis auf Niveaulevel B1, eine unterschriebene Loyalitätserklärung und Sie müssen Ihre Staatsbürgerschaft abgeben (in vielen Fällen gibt es hier Ausnahmen, weil in manchen Staaten die Abgabe der Staatsbürgerschaft nicht vorgesehen ist).
Wenn Sie einen deutschen Pass nach 8 Jahren beantragen wollen, ist es wichtig, dass Sie keine schweren Vorstrafen vorweisen. Dies bedeutet, Sie dürfen nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt sein und dürfen keine Geldstrafe von weit über 90 Tagessätzen bekommen haben. Weiterhin ist es essentiell, dass Sie den Lebensunterhalt für Sie und für Ihre Familie sichern können. Diesbezüglich stellen die Behörden eine Prognose über Sie. Vorteilhaft ist, wenn Sie kein Hartz 4 beantragen und kein Geld vom Jobcenter erhalten.
Einen deutschen Pass beantragen nach 7 Jahren
Es gibt einige Wege früher als mit 8 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. So ist es beispielsweise möglich, auch nach 7 Jahren einen deutschen Pass zu beantragen. Sie müssen dafür eine bestimmte Integrationsleistung mitbringen.
Voraussetzungen für einen deutschen Pass nach 7 Jahren
§ 10 Abs. 3 Satz 1 StAG schreibt vor, dass Sie, wenn Sie einen vom BAMF anerkannten Integrationskurs erfolgreich bestanden haben, schon nach 7 Jahren eingebürgert werden können.
Sie müssen natürlich alle anderen Voraussetzungen wie Sprachnachweis, Verdienstnachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts von Ihnen und Ihrer Familie, die unterschriebene Loyalitätserklärung mitbringen und sich sieben Jahre lang rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben. Zudem muss Ihre Identität geklärt sein und Sie müssen gegebenenfalls die Staatsbürgerschaft Ihres Herkunftslandes abgeben (hier gibt es viele Ausnahmen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich machen).
Unterschied zur Einbürgerung nach 8 Jahren
Der entscheidende Unterschied zur Einbürgerung nach 8 Jahren ist, dass Sie schon früher den Integrationstest erfolgreich absolviert haben und dieser vom BAMF anerkannt wurde. Dies ermöglicht Ihnen, die deutsche Staatsbürgerschaft und einen deutschen Pass bereits nach sieben Jahren zu besitzen und einen Vorteil gegenüber den Menschen zu haben, die erst nach 8 Jahren die Einbürgerung beantragen können.
Wann bekomme ich die deutsche Staatsbürgerschaft?
Beantragen der Einbürgerung nach 6 Jahren
Wenn Sie einen deutschen Pass nach 6 Jahren beantragen wollen, müssen Sie ganz besondere Integrationsleistungen zeigen. Durch diese Nachweise können Sie dann 2 Jahre früher eingebürgert werden. Entscheidend ist natürlich, dass alle anderen Voraussetzungen bei Ihnen zutreffen.
Der Grund der besonderen Integrationsleistungen
§ 10 Abs. 3 Satz 1 StAG schreibt vor, dass Ihnen, wenn Sie besondere Integrationsleistungen zeigen, die deutsche Staatsbürgerschaft bereits nach 6 Jahren verliehen werden kann. Um welche Integrationsleistungen handelt es sich hier? Es geht hier um besondere schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen und um bürgerschaftliches Engagement. Besondere schulische Leistungen sind beispielsweise, wenn Sie im Besitz eines B2 Zertifikats sind.
Unter besonderen Integrationsleistungen versteht man bürgerschaftliches Engagement. Wenn Sie sich beispielsweise einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen (z.b bei der Freiwilligen Feuerwehr), sich in einem Verein ehrenamtlich engagieren (Sportverein), bei der Tafel ehrenamtlich mithelfen, oder in anderen Organisationen ehrenamtlich helfen, dann wird Ihnen dies angerechnet. Auch Übersetzungsleistungen für Flüchtlinge sind eine ehrenamtliche Hilfe und werden als besondere Integrationsleistungen anerkannt.
Neben diesen speziellen Integrationsleistungen müssen Sie alle anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Sie müssen also erfolgreich einen Integrationstest bestanden haben und eine unterschriebene Loyalitätserklärung vorzeigen.
Weiterhin müssen Sie bezeugen, dass Sie den Lebensunterhalt für Sie und Ihre Familie sichern können. Außerdem muss Ihre Identität beziehungsweise Staatsangehörigkeit geklärt sein. Wenn dies über den Nationalpass nicht möglich ist, können Sie auch alternative Dokumente vorzeigen. Wichtig ist, dass anhand der Dokumente sichtbar ist, wann Sie geboren sind und welche Staatsangehörigkeit Sie haben.
Unterschied zur Einbürgerung nach 7 Jahren
Der große Unterschied im Vergleich zur Einbürgerung nach 7 Jahren ist, dass Sie für die Erteilung der Staatsangehörigkeit nach 6 Jahren eine besondere Integrationsleistung oder alternativ ein B2 Zertifikat vorzeigen müssen. Das eigene Engagement steht hier stark im Vordergrund und Ihr Integrationswille kann Ihnen in solchen Fällen sehr helfen.
Den deutschen Pass nach 3 Jahren erhalten
Es gibt die Möglichkeit, nach drei Jahren einen deutschen Pass zu beantragen. Viele wissen nicht, dass man bereits nach so kurzer Zeit die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen kann. Die Bedingungen für die Erlangung der Einbürgerung nach drei Jahren kommt jedoch nur für die wenigsten Ausländer in Frage.
Ehe mit einem deutschen Staatsbürger
In § 9 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes können Sie genau lesen, wie die Einbürgerung bereits nach 3 Jahren beantragt werden kann. Damit Sie für diese Einbürgerung in Frage kommen, müssen Sie seit drei Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben und mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sein. Wichtig ist, dass die Ehe seit 2 Jahren besteht und Sie nicht in Trennung leben und keine Scheidung eingereicht haben. Wenn Sie bereits seit drei Jahren mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind, dann kann die in § 9 Abs. 1 StAG vorgegebene Aufenthaltsdauer von drei Jahren aus Gründen des öffentlichen Interesses verkürzt werden.
Neben diesen Voraussetzungen muss Ihre Identität beziehungsweise Staatsangehörigkeit geklärt sein. Sollte dies nicht möglich sein, dann können Sie auch alternative Dokumente nachweisen, die Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Geburtsdatum verdeutlichen. Weiterhin wichtig ist eine unterschriebene Loyalitätserklärung und ein erfolgreich bestandener Integrationstest, zudem müssen Sie ein B1 Zertifikat vorzeigen.
Unterschied zur Staatsangehörigkeit nach 6 Jahren
Der essentielle Unterschied zwischen der Staatsangehörigkeit nach 3 Jahren und der Staatsangehörigkeit nach 6 Jahren ist, dass Sie seit zwei Jahren mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind. Die Ehe mit einem deutschen Staatsbürger verkürzt die Dauer der Einbürgerung in diesem Fall für Sie.
Zusammenfassung
Wie Sie in diesem Blogartikel erkennen können, gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, nach denen das Beantragen der Einbürgerung früher erfolgen kann und Sie entsprechend früher den deutschen Pass erhalten und Deutscher werden. Hier haben Wir nochmals die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst:
- Sie können einen deutschen Pass grundsätzlich nach 8 Jahren beantragen
- Sie können mit einem erfolgreich bestandenen Integrationstest die Einbürgerung auch nach 7 Jahren erlangen, wenn alle anderen Voraussetzungen zutreffen
- Mit einem B2 Zertifikat oder einer besonderen Integrationsleistung (z.b ehrenamtliche Arbeit) können Sie, wenn alle anderen Voraussetzungen stimmen, einen deutschen Pass nach 6 Jahren beantragen
- Die Staatsbürgerschaft nach 3 Jahren erhalten Sie, wenn Sie 2 Jahre mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind und sich seit 3 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Sind Sie schon länger als 3 Jahre verheiratet, dann kann die Aufenthaltsdauer von 3 Jahren verkürzt werden.
Sie haben noch Fragen?
FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einbürgerung nach 8, 7, 6 und 3 Jahren
Sie können nach 7 Jahren eingebürgert werden, wenn Sie bereits nach 7 Jahren einen erfolgreich abgeschlossenen Integrationstest, welcher vom BAMF anerkannt wird, vorweisen können. Alle anderen Voraussetzungen müssen natürlich auch vorliegen.
Mit einem B2 Zertifikat und allen anderen Voraussetzungen können Sie bereits nach 6 Jahren eingebürgert werden.
Die Einbürgerung nach 6 Jahren funktioniert mit einem B2 Zertifikat. Andere Integrationsleistungen sind ehrenamtliche Tätigkeiten. Zum Beispiel bei der Freiwilligen Feuerwehr, der Tafel, bei der Flüchtlingsarbeit (zB Nachhilfe für Flüchtlinge geben).
Wenn Sie mit einem deutschen Staatsbürger 2 Jahre verheiratet sind und nicht in Trennung oder Scheidung leben und sich 3 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, dann ist eine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich.
Wenn Sie länger als 2 Jahre mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind, dann ist es möglich, dass aus Gründen des öffentlichen Interesses die rechtmäßige Aufenthaltsdauer von eigentlich 3 Jahren gekürzt wird.
Wenn Sie mit subsidiären Schutz oder Flüchtlingseigenschaft lange Wartezeiten haben, bis Sie einen Asylbescheid bekommen haben, dann wird Ihnen diese Zeit angerechnet. In diesem Fall besteht die Schuld für die Wartezeit bei den Behörden und nicht bei Ihnen.